darkducky 06.10.2010, 19:33
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/11 06.10.2010, 19:33

habe gestern einen brief bekommen das ich jetzt meine führerschin 3 monate abgeben muss wegen zu schnellem fahren.hab meine probezeit auch schonma verlängert bekommen.hab auch schonma ne nachschulung machen müssen wegen zu schnellen fahren.kann das sein das ich jetzt auch noch ne mpu machen muss?
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darkducky
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2/11 06.10.2010, 19:50

wieviel bist gefahren .. oder besser gesagt wieviel schneller als erlaubt ??

innerhalb oder ausserhalb geschl. ortschaften??
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3/11 06.10.2010, 19:52

da geh mal von aus.... es wird keine pflicht sein, aber man wird dir raten daran teil zu nehmen.... so wurde mir das bei der nachschulung erklärt...
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4/11 06.10.2010, 20:08

wartech24 hat am 06.10.2010, 20:50:wieviel bist gefahren .. oder besser gesagt wieviel schneller als erlaubt ??

innerhalb oder ausserhalb geschl. ortschaften??


es war beides mah außerhalb geschlossener ortschaften.beim ersten ma 46 zu schnell und beim zwweiten ma 24 zu schnell
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darkducky
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5/11 06.10.2010, 20:21

Da sag ich nur selber Schuld.Die Strafe ist in meinen Augen noch zu gering.Wieviele Punkte hast Du denn inzwischen?Müßten doch bestimmt so 7 points in Flensburg sein:denk: i Oder mehr?
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gelöschtes Mitglied 2725
6/11 06.10.2010, 20:26

Carisma144 hat am 06.10.2010, 21:21:Da sag ich nur selber Schuld.Die Strafe ist in meinen Augen noch zu gering.Wieviele Punkte hast Du denn inzwischen?Müßten doch bestimmt so 7 points in Flensburg sein:denk: i Oder mehr?

das ist keine antworrt auf meine frage!!!und mehr will ich nicht.um dumme kommentare abzulassen kannst du auch wo anders hin gehn.danke schön
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8/11 06.10.2010, 20:28

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
Bußgeld: 70,00 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 85,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 105,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 1 Punkt
Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos


Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

*

Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer festgesetzten 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
*

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit, jedoch erst begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis!
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9/11 06.10.2010, 20:38

wartech24 hat am 06.10.2010, 21:28:Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
Bußgeld: 70,00 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 85,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 105,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
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hatte eine geldstrafe von 134 euro bekomm.und habe heute gehört das ich vllt sogar noch ne mpu machen muss und das würde richrig teuer werden.aber in dem schreiben was ich habe steht halt nur das ich den führerscheinfür 3 monate abgeben muss
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10/11 06.10.2010, 20:43

Berühig dich mal wieder.Ich war selber mal Jung.Mich haben sie damals auch geblitzt.Allerdings inner Ortschaft,26 Km/h zu viel.Mußte auch zur Nachschulung und habe insgesammt so glaube ca.800,-DM zahlen müßen. Ich habe auch erst daraus gelernt, als sie mich auf der Autobahn das 2te mal hatten. :-( Da war aber nur ein Bußgeld fällig und ein paar Points in FL.Im allgemeinen sind die Strafen zu niedrig.Gerade bei Fahranfängern.es würde viel mehr abschrecken wenn sie höher wären .So wie in anderen EU-Ländern.
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gelöschtes Mitglied 2725
11/11 06.10.2010, 20:46

dass waren die daten die der bussgeldrechner ausgespuckt hatte .. stand 2009 ..
die paar euro mehr wegen der finanzkrise :hau: ..

wie da geschrieben .. wenn ein weiteren A-Verstoß (geschwindigkeit) hast .. und dass nach einem Aufbauseminar .. dann führerschein weg .. bei dir 3 Monate ..
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