Nach etwa 1-3 Monaten kommt dann ein nett gemeinter "Liebesbrief" der Gemeinde ins Haus geflattert. Ihr dürft dieses Vögelchen bezahlen.
Mensch, hätte euch denn keiner warnen können???
Nein, denn der entgegenkommende Verkehr wurde durch grünen "Wildwechsel" daran gehindert, die Leute abzocken wollen, die euch hätten gerne helfen wollen...
Nun zur Rechtssprechung:
Das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor einer Verkehrskontrolle (auch Radarkontrolle) ist für sich allein nicht ordnungswidrig. Erst wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Fahrweise gefährdet, behindert oder belästigt werden, kann ein Verstoß gegen § 1 StVO vorliegen.
Hierzu bedarf es aber der Feststellung einer konkreten Behinderung oder Belästigung (OLG Stuttgart vom 29.01.1997 in DAR 1997, 250).
Also, das sagt uns, gegen solche Strafen Widerspruch einlegen. Denn welcher Autofahrer is so blöd, und zeigt den an, der ihm helfen wollte...
Außer natürlich, ihr fahrt die ganze Zeit mit Fernlicht...
