2Nice 20.09.2010, 19:18
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/19 20.09.2010, 19:18

Was würde mir denn drohen, falls ich mit Lampen aufgehalten werde, die nicht im Geltungsbereich der STVZO zugelassen sind?

..hab im Bußgeldkatalog nix gefunden :(


Grüße
Denny :prost:
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2/19 20.09.2010, 19:25

1. Erlöschen der Betriebserlaubnis.
2 Dadurch fahren ohne Zulassung
3. Dadurch fahren ohne Versicherungsschutz.

Kannst ja mal schaun, was das kostet und wieviele Punkte Du sammelst.

Und bei 100 Watt Birnen kann (ich sage KANN) dir die Elektrik abrauchen und es kommt zum Kabelbrand.

LG
Martin
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3/19 20.09.2010, 19:26

Sowas liegt doch ganz klar auf der Hand:

Durch alles was nicht zugelassen, erlöscht die Betriebserlaubnis deines KFZ.

Was passiert mit Fahrzeugen ohne gültiger Betriebserlaubnis? Die können stillgelegt werden!
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4/19 20.09.2010, 19:29

hat mich damals mit meim sporluftfilter 3 punkte,irgendwas an die 100€ bußgeld und ne nachschulung gekostet.
der sachverhalt ist ja eigentlich der gleiche.

bei 100W birnen kann dir neben der elektrik auch der scheinwerfer abrauchen.zumindest faceliftscheinwerfer sind wegen der plastikscheibe recht anfällig.
merkt man ja auch wenn man irgendwo mit abblendlicht steht und dann an die scheibe fasst-des wird warm...;)
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5/19 20.09.2010, 19:31

NiceIce hat am 20.09.2010, 20:25:1. Erlöschen der Betriebserlaubnis.
2 Dadurch fahren ohne Zulassung
3. Dadurch fahren ohne Versicherungsschutz.

Kannst ja mal schaun, was das kostet und wieviele Punkte Du sammelst.

Und bei 100 Watt Birnen kann (ich sage KANN) dir die Elektrik abrauchen und es kommt zum Kabelbrand.

LG
Martin


genau zu diesen 3 Punkten finde ich gar nichts im Bußgeldkatalog :denk:

Keine Angst, habe nicht vor mir 100W Birnen einzubauen. Auch kein Xenon-Kit etc.
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6/19 20.09.2010, 19:35

Ja wie?

Nichts drin was:
Fahren ohne bestehende Betriebserlaubnis

angeht?
Oder fahren ohne Versicherungsschutz?
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7/19 20.09.2010, 19:43

im bußgeldkatalog steht nichts davon drin.

aber google sei dank hab ich auch dies gefunden.

danke
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8/19 20.09.2010, 19:55

achja was ich noch anhängen möchte:

@NiceIce,carisma:

Die Betriebserlaubnis erlischt durch andere Birnen meines Wissens nicht.
Damit die BE erlischt muss gemäß § 19 Absatz 2 StVZO:

1. "die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden."

Bei Birnen kommt nur Nr. 2 in Frage.
Unabhängig davon, was für eine Gefährdung gefordert, würde ich sagen, dass bei nicht zugelassenen Birnen eine solche doch recht unwahrscheinlich ist...
Solange das Licht nicht unbedingt blau oder rot abstrahlt oder extrem hell ist wie bei 100W Birnen.


Daran erinnere ich mich auch als die Polizei mich wegen meinen Japanischen Muffler rangekriegt hatte. Die meinten man kann sich die fettesten Felgen aufziehen, da erlischt die BE nicht, jedoch wenn das Fahrzeug zu laut ist, dann schon. :deal:


Falls ich immer noch aufm Holzweg bin, bitte berichtigen, danke ;)
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9/19 20.09.2010, 20:00

Naja einen Kollegen mit einer Celica haben sie wegen Xenon, welches doch sehr harmlos aussah ans Bein gepisst. 300€ für ihn + 3 Punkte und der Vater (da Fahrzeughalter) ebenfalls der selbe Spaß. Weiß selber nicht wie diese Summe zu stande gekommen ist im Bußgeldkatalog finde ich auch nichts was solche Summen betrifft.
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10/19 20.09.2010, 20:05

offt.:
ich hatte damals im colt c50 100w lampen drinne,ging auch alles gut nur nach der zeit hat der stecker angefangen zuschmelzen,aber auch nicht schlimm.
im cari hatte ich auch 100w lampen drin,lief alles super,nix geschmolzen oder so.
sind für mich besser da man im dunkel mehr sieht,da die standert ausleutung nicht gut ist :td:
zurück zum thema,
beim cari hat mir der tüv sogar die scheinwerfer richtig eingestellt und nix bemängelt :grins:
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11/19 20.09.2010, 20:14

also 300€ + 3Punkte sind echt happig.

Ich werd aus dem nicht schlau, bei google sagt jeder was anderes.
Mal schaun vll. schaff ichs morgen beim Dekrastützpunkt meines Vertrauens vorbeizufahren, dann mach ich mich da mal schlau ;)


:prost:
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12/19 20.09.2010, 21:28

Also, meines Wissens nach ziehen jegliche Änderungen, die nicht Typen genehmigt sind eine erlöschung der Betriebserlaubnis mit sich.

In der Betriebserlaubnis sind explizit alle Teile vermerkt, die im original verbaut wurden.
Baut man nun andere Dinge ein/um, müssen diese neu eingetragen werden, wenn sie keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder BG (Betriebsgenehmigung ?)
oder sonst was Amtliches besitzen.

Lässt man nicht beglaubigte Teile anbauen, erlischt die Betriebserlaubnis.
(Beispiel andere Felgen, die keine Genehmigung haben)

Fazit daraus ist auch das erlöschen der Versicherung, da man ohne Betriebserlaubnis keine Anmeldung bekommt, also auch keinen Versicherungsschutz.

Fazit daraus: Fahren ohne Versicherung.
Folge: Versicherungsbetrug.

Ich weiss noch damals (ist Jahre her) war ich mit meinem C-Rekord auf der Bahn und überholte mit Lachgas eine Zivilstreife.

Das komplette Programm hat mich 3200 DM (also 1600 Euro) gekostet, auf Punkte wurde verzichtet, da theoretisch Eintragbar. Ansonsten wär die Pappe schon damals 1 Jahr weg gewesen.

Macht euch mal schlau, wäre ja interessant zu wissen.

Beispiel:
Rechts auf der Bahn auf dem Standstreifen dem Stau entkommen: evtl. Pappe weg., auf jeden Fall schweine teuer und Punkte.

Mit Blaulicht auf der Rettungsgasse kostet 30 oder 50 Euro. Zumindest vor 2 Jahren.

LG
Martin
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13/19 20.09.2010, 22:43

Mit der Betriebserlaubnis sehe ich das genauso wie Martin,mit dem Versicherrungsschutz doch ein bisschen anders .
Denn das wird erst relevant ,wenn der Versicherungsfall eintritt und eben dieser nicht abgenommene Umbau schuld an dem Unfall ist, z.B. blenden des Gegenverkehrs wegen nicht zugelassenen Beleuchtungskörpern.
Dann wird die Versicherung die Zahlung verweigern oder zumindest einschränken.

Klar ist ,das wenn dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen worden ist,ist auch gleichzeitig der Wagen stillgelegt.
Darf nicht mehr im Bereich der StVZO bewegt werden.
+0
MfG Kodiak
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