mit anderen worten wenn es 200mm vom boden mindesten entfernt ist oder sehe ich das falsch







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Leikakätzchen schrieb:28.11.2007, 11:08Steht doch in dem Absatz oben. Musst dir mal durchlesen
"Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. "
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