Scholle 30.11.2008, 21:51
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
14/18 18.02.2009, 17:50

also unser tüv hat gesagt, bei fahrzeugen ohne seitenairbag kann man das noch machen, bei den anderen liegt es am prüfer, vorausgesetzt man hat ne bestätigung das das teil von ner mitsuwerkstat ausgebaut wurde und der andere in seiner funktion nicht eingeschrängt ist, da wir zu nem meister einer mitsuwerkstat guten kontakt hatten haben wir die schreiben auch bekommen obwohl unser schrauber den ausgebaut hat, nur leider wollen das viele werkstätten nicht machen mit dem ausbau, warum auch immer und sagen dann das geht nicht
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15/18 18.02.2009, 20:20

ich glaub des liegt nich am wollen sondern am dürfen...

wenn du bei deinem auto nen airbag ausbaust und dich dabei abschießt ist des dein problem

macht des aber n mechaniker der nicht geschult ist gibt des n riesenproblem wenn was passiert.die müssen da ne übel teure schulung machen und dazu irgend nen sprengstoff gutachten vorweisen können...und da des kaum einer hat machts auch kaum einer :-(

klar wenn du jemand aus der werkstatt kennst is des mit dem gutachten weniger problematisch wie wenn du in ne fremde werkstatt gehst und die nichtmal wissen ob du alles nur so hingepfuscht hast...immerhin geben die ihren namen für her
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16/18 19.02.2009, 00:50

Soooooo,


sry das ich das Thema aus den augen verloren habe, aber ich habe Antwort erhalten.... die nicht unbedingt soooo dolle ist.

Sehr geehrter Herr Hopf,

wir danken für Ihre E-Mail und nehmen gern dazu Stellung.
Bei Fahrzeugen mit Airbag-Systemen ist der bestmögliche Insassenschutz nur bei korrekter Funktion aller Airbag- und Sicherheitskomponenten gegeben. Wir raten dringend davon ab, einzelne Komponenten zu deaktivieren.
Für eine Deaktivierung des Fahrerairbags (im Lenkrad) kann von uns keine Freigabe erteilt werden, da der Fahrerairbag Bestandteil der Fahrzeug-Typgenhemigung (EGBE) ist. Bei einer Abschaltung entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Typgenehmigung und darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Die Seitenairbags (in den Sitzlehnen) können aus wichtigen Gründen VORÜBERGEHEND stillgelegt werden.
Diese Deaktivierung darf NUR über einen autorisierten Mitsubishi Partner erfolgen, der die erforderlichen Unterlagen dann bei uns erhalten kann.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter schriftlich bestätigen, dass die Deaktivierung auf seinen ausdrücklichen Wunsch erfolgt, dass er für sämtliche Folgen verantwortlich ist und dass er eine Reaktivierung auf seine Kosten durchführen lässt.
Die ordnungsgemäße Außerbetriebnahme gemäß Arbeitsanleitung ist von einer amtlich anerkannten Prüfstelle zu bestätigen und im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein einzutragen. Auf dem Armaturenbrett und in der Betriebsanleitung müssen Warnaufkleber angebracht werden.

Wir hoffen, wir konnten mit diesen Angaben zur Klärung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards


Quelle: Mitsubishi Motors GmbH Deutschland


Gruß
D€
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17/18 19.02.2009, 14:56

Ich galaube, das hatte doch schonmal jemand hier geschrieben, das Mitsubishi keine Freigabe dafür gibt. :denk:

Ist auch irgendwo verständlich, denn die machen/bauen sowas ja nicht umsonst und denen geht mit Sicherheit die Sicherheit des Fahreres hinter ihrem Namen vor als irgendwelche Tuningmassnahmen.
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18/18 19.02.2009, 15:32

Nunja, ob das jemand schon geschrieben hatte, ist ja so ne Sache... ich habe ja hier nur endlich mal was hieb und stichfestes posten wollen, um Gerüchte usw. zu klären.... wie gesagt, das war der offizielle Schriebs was ich erhalten habe...

Seitenairbags möglich, Fahrerairbag nicht von seiten Mitsus.....


Gruß
D€
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