Ich weiß nicht wie das ist, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begannen hat, bei des es auch Punkt(e) gibt, da ich noch nie eine begann, wo ich einen Punkt bekommen sollte.
Aber bei den schriftlichen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, steht immer der Vorwurf drin - sprich deine Ordnungswidrigkeit mit Daten wie Uhrzeit, Ort, PKW-Daten, sowie Beweismittel (Gerät und Personen) und eben der Betrag der zu zahlen ist.
Auf der Rückseite stehen Rechtliche Vermerke und die möglich eine Anhörung auszufüllen, wo man eben auch angeben kann ob man selber die Verstoß begann oder nicht.
Ausserdem gibt es einen fetten Text im Rahmen:
Sofern umseitig als Beweismittel "Frontfoto" angegeben ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Feststellung des Fahrers bzw. der Fahrerin das beim Pass- und Personalausweisregister hinterlegte Foto zu Vergleichszwecken heranziehen, wenn der tatsächliche Fahrer nicht binnen einer Woche benannt wird
Da dein Vater wohl nicht auf das erste Schreiben reagierte, wird die Behörde das "Frontfoto" mit der der Personalausweisbehörde vergliechen haben und dich dabei ausfindig gemacht haben.
Nun musst du eben für die Sache aufkommen, dein Vater hat nichts gemacht, man hat errausgefunden das du der Fahrer war, dagegen wirst du nun nichts machen können.
Sei froh wenn sie dir nicht schon Mahngebühren raufgeknallt haben.
DwKing hat am 21.11.2010, 18:54:Und wegen dem Verkehrsrechtsschutz?
Rechtsschutzversicherung odernn du beim ADAC bist, da einfach anrufen, die werden dir das auf jedenfall genau sagen/erklären können.