Gerdi 03.02.2011, 09:18
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
27/43 05.02.2011, 15:36

Der Unterschied ist einfach: ich sage es gibt nichts zu melden.
Er sagt: melde irgendetwas, auch wenns die Unwahrheit ist.

Dadurch das dieses "ruhen" des Vertrages von mir als nicht gekündigt interpretiert wurde, habe ich ausgeschlossen, dass er mit anderen Kennzeichen etc. fahren darf.
WENN die Versicherung gekündigt ist, gibt es doch das Problem gar nicht, also sind alle Tipps sinnfrei, da es keinen Tipp gibt außer: du musst nichts melden!
Mit Kurzzeitkennzeichen, Roten Kennzeichen, auf privaten Gründstücken fahren, alles Tipps die nicht zielführend sind. Und dann noch behaupten ich hätte es nicht verstanden :ok:
Wenn er jetzt der Versicherung etwas melden würde, nach Vertragsende, was sollte das denn bringen? So z.B.?

iron-mode ON

"Sehr geehrte Damen und Herren, in 2010 fuhr ich 12.000km, und profitierte vom Rabatt ihrer Versicherung. Der Vertrag wurde zum 31.12.2010 gekündigt. im Januar bin ich dann 8.000km auf meinem privat-Grundstück gefahren. Ich möchte klarstellen, dass ich die 12.000km in 2010 eingehalten habe."

"Sehr geehrter Herr Gerdi,
danke für Ihr Schreiben. Es ist wirklich interessant, dass Sie uns mitteilen wieviel Kilometer Sie nach Vertragsende mit unserer Versicherung gefahren sind. Für ihre Leistung beglückwünschen wir Sie. Nett mal mit einem Großgrundbesitzer Kontakt haben zu dürfen. Bitte informieren Sie uns weiter über Ihre gefahrenen Kilometer, am besten monatlich. Alle hier finden das total spannend. Auch unsere anderen 500.000 Kunden machen das so, es schafft Arbeitsplätze ohne Ende. Papierindustrie, Post, und natürlich unsere extra für sinnlose Schreiben eröffnete Abteilung danken Ihnen ausdrücklich.
Weiterhin gute Fahrt."

iron-mode OFF

Aber egal, Gerdi müsste nun wissen was zu tun ist, nämlich nichts außer entspannen, durchathmen, tee trinken...
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28/43 05.02.2011, 17:57

Ich habe gesagt wenn er wirklich was melden möchte kann ers so machen, da es ihm eventuell entgegen kommt beim neuen Vertrag...
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29/43 05.02.2011, 19:04

Was, wer und warum soll ihm da entgegen kommen?

die Versicherung interessiert doch nur was während des laufenden Vertrags passiert und nicht was vorher oder nachher war...
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30/43 05.02.2011, 19:18

jap vertrag vorbei, alle verbindlichkeiten somit auch vorbei

aber lassen wir das jetzt mit den rechtvertigungen hat doch keiner von uns nötig oder?

gerdi weiß jetzt was er zu tun hat und weiter entscheidet er.
thema abgeschlossen ;-)
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31/43 05.02.2011, 19:37

Gerdi hat am 03.02.2011, 09:18:Huhu, bräuchte da mal nen Rat.

Habe meine bei der Versicherung angegebene jährliche Km Leistung überschritten und es bis jetzt noch nicht gemeldet. Im Dezember habe ich mein Auto abgemeldet und der Versicherungsvertrag ruht zur Zeit, da ich mein Auto in ein paar Monaten wieder anmelden möchte.


da kann ich nicht rauslesen dass versicherung gekündigt wurde .. nur dass der vertrag ruht .. also steht noch unter vertrag bei der versicherung. bei der wiederanmeldung geht´s dann weiter ... dass sind sachen was versicherungen machen um nicht kunden zu verlieren .. sogar wenn auto in der familie bleibt überzeugen sie dich dass ein halter-wechsel oder sogar die umschreibung auf den neuen versicherungsnehmer besser als kündigung ist ..

das beste wär erstmal eine kündigung wegen abmeldung .. bei der wiederanmeldung ein neuen versicherer finden .. gibts bestimmt andere die bessere konditionen und prämien haben ...

wenn er vertrag nicht kündigt dann wär eine meldung empfehlenswert (kann auch so weiterfahren aber im falle eines unfalls kommts hart ).. wenn er kündigt dann hat sich alles mit der kündigung erledigt.

das ist meine meinung die ich aus dem was ich aus seinen angaben gebildet habe
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32/43 05.02.2011, 19:42

also ich hab ja schon mehrmals autos an und abgemeldet udn da wurde die versicherung automatisch gekündigt. die versicherung ruht nicht, so etwas gibts nich, hab jedenfalls noch nie was von gehört.

wenn mich nicht alles täuscht, meldet dann die zulassungsstelle der versicherung nciht sogar das dass fzg abgemeldet ist?!?!?! :denk:
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33/43 05.02.2011, 20:07

wartech24 hat am 05.02.2011, 19:37:
Gerdi hat am 03.02.2011, 09:18:Huhu, bräuchte da mal nen Rat.

Habe meine bei der Versicherung angegebene jährliche Km Leistung überschritten und es bis jetzt noch nicht gemeldet. Im Dezember habe ich mein Auto abgemeldet und der Versicherungsvertrag ruht zur Zeit, da ich mein Auto in ein paar Monaten wieder anmelden möchte.


da kann ich nicht rauslesen dass versicherung gekündigt wurde .. nur dass der vertrag ruht .. also steht noch unter vertrag bei der versicherung. bei der wiederanmeldung geht´s dann weiter ... dass sind sachen was versicherungen machen um nicht kunden zu verlieren .. sogar wenn auto in der familie bleibt überzeugen sie dich dass ein halter-wechsel oder sogar die umschreibung auf den neuen versicherungsnehmer besser als kündigung ist ..

das beste wär erstmal eine kündigung wegen abmeldung .. bei der wiederanmeldung ein neuen versicherer finden .. gibts bestimmt andere die bessere konditionen und prämien haben ...

wenn er vertrag nicht kündigt dann wär eine meldung empfehlenswert (kann auch so weiterfahren aber im falle eines unfalls kommts hart ).. wenn er kündigt dann hat sich alles mit der kündigung erledigt.

das ist meine meinung die ich aus dem was ich aus seinen angaben gebildet habe


Absolut Richtig

carisma_gdi hat am 05.02.2011, 19:42:also ich hab ja schon mehrmals autos an und abgemeldet udn da wurde die versicherung automatisch gekündigt. die versicherung ruht nicht, so etwas gibts nich, hab jedenfalls noch nie was von gehört.

wenn mich nicht alles täuscht, meldet dann die zulassungsstelle der versicherung nciht sogar das dass fzg abgemeldet ist?!?!?! :denk:



Absolut falsch,
die Zulassungsstelle hat überhaupt gar nichts mit deiner Versicherung zu tun. Das einzige mal das die was von der Versocherung haben wollen, ist beim Anmelden der Nachweis über den Haftpflicht-Versicehrungsschutz. Woher soll den die zulassungsstelle wissen, wo das Fahrzeug versichert ist? Selbst wenn sie es wüßten, haben sie nicht die Vollmacht dafür für dich Verträge zu Kündigen.
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34/43 06.02.2011, 10:05

Le-Carisma hat am 03.02.2011, 20:50:Klar muss man das, aber eben net zwingend bei der selben Versicherung ;)


Micha, und du denkst sowas könnte er "verheimlichen"!?

Davon abgesehen, hat Ric recht. Während das Auto abgemeldet ist ruht der aktuelle Versicherungsvertrag, damit darf er das Auto erst anderweitig versichern wenn auch die aktuelle Versicherung gekündigt wurde.
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35/43 06.02.2011, 11:42

1.Ein vorübergehendes Stillegen des Fahrzeugs bedeutet nicht gleichzeitig die Kündigung der Versicherung.
2.Die Zulassungsstelle meldet der Versicherung nichts (könnte zwar, aber man sollte nicht davon ausgehen). Umgekehrt, also daß die Versicherung das Ende des Vertrages meldet, ist viel wahrscheinlicher.
3. So einfach ist der Vertrag nicht zu kündigen - dafür gibt es bei den meisten Versicherungen feste Termine (steht in den AGB-s) und, wenn die Prämien
"unzulässig" oder untragbar erhöht werden. Dann muß aber datumübergreifend ein neuer/anderer Vertrag bei der Zulassungsstelle gemeldet werden, sonst macht man sich strafbar, muß möglicherweise nachweisen, daß das Auto in der Zwischezeit nicht benutzt wurde im öffentlichen Verkehr. Selbst , wenn ein neuer Vertrag vorhanden, aber nicht gemeldet wurde, kostet das Bußgeld!!! Die Bestimmung ist eindeutig: Vor Inbetriebnahme muß der Versicherungsschutz gemeldet!! werden.
4. Rote Kennzeichen werden an Privatpersonen nur zur Überführung augegeben,
nicht zum Spazierenfahren. Wehe, man wird auf einer solchen Fahrt erwischt, und nutzen darf sie nur die in dem Vertrag eingetragene Person.
Ja, man kann vieles tun, solange man nicht erwischt wird, man hat aber schnell eine Straftat am Hals und das kann furchtbar teuer werden.
Eine unverbindliche Anfrage bei der Vericherung kostet doch nichts und wenns eine ordentliche Versicherung ist (nicht eine "möglichst billige"), dann helfen die
einem gut weiter.
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36/43 06.02.2011, 12:00

Gigi hat am 04.02.2011, 05:05:Nein. Ich bewegen meinen Cari sogar auf öffentlichen Strassen. (sobald wieder plus Grade sind) Das ganze selbstverständlich nich illegal sondern mit roten Kennzeichen. Und das ist jedem möglich. Und da das Fahrzeug eine Saisonzulassung hat gibt es keine aktive Versicherung. Dies ist jedem möglich. Also warum sollte er sich im nachhinein selbst belasten wenn es nicht nötig ist?



Die roten Kennzeichen dürfen NUR zu Überführungszwecken genutzt werden, und nicht um draussen einfach mal so Runden zu fahren. Wenn das die Rennleitung und damit/oder die Versicherung mitbekommt. sind die ganz schnell eingezogen bzw. die Versicherung gekündigt.

Und auch Autos mit Saisonzulassung haben eine aktive Versicherung - sofern diese nicht gekündigt ist/wurde. Denn genau diese ruht dann.

Denn das gute daran ist, ich zahle keine Versicherungsprämie - da das Auto ja nciht zugelassen ist und nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. Da aber die Versicherung nur ruht, ist es weiterhin Kasko Versichert. Sprich, es würde aus der Garage gestohlen werden zahlt erstens die Kasko den Diebstahl und im Zweifel (sollte der es dabei zu einem Unfall kommen) die Haftpflicht den Schaden - wird sich natürlich versuchen das Geld wieder zurück zu holen. Kündigt man die Versicherung über den Winter, dann hat man Pech gehabt.
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37/43 06.02.2011, 12:52

aber kann die versicherung das so ohne weiteres machen?
also das der vertrag dann ruht?
oder ist das nur weil er nix dagegen gesagt hat?
ich dachte eig das man die versicherung so auch vor jahresende noch gekündigt kriegt.
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38/43 06.02.2011, 14:02

BTW endlcih Menschen die mich verstehn :) :ok:

Das kommt darauf an, was er der Versicherung gesagt hat.

1. Mögichkeit: Erhat gemeldet, dass das Fahrzeug Abgemeldet wurde. --> Versicherung ruht

2. Möglichkeit: Er hat das Fahrzeug abgemeldet, und den Vertrag mit der Versicherung gekündigt: Versicherung gekündigt
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APTYP92 hat am 06.02.2011, 12:52:aber kann die versicherung das so ohne weiteres machen?
also das der vertrag dann ruht?
oder ist das nur weil er nix dagegen gesagt hat?
ich dachte eig das man die versicherung so auch vor jahresende noch gekündigt kriegt.


Die Versicherung selber kann und macht gar nichts selber.
Ausser von ihrer Seite kündigen.

Es ist ja ein bestehender Verischerungsvertrag, das Fahrzeug ist mit Saison Kennzeichen ausgestattet, und daher auch nur in diesem Zeitraum versichert.
Da es ja auch nur in diesem Zeitraum im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen darf. Während der restlichen Zeit läuft der Vertrag Beitragsfrei weiter.
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