BlueCool hat am 28.06.2011, 21:04:okay aber ohne gutachten eintragen schwer und dann keinen tüv mehr
Ohne Gutachten, irgendeiner Art, ist ne Eintragung im Bürodeutschland nicht möglich.... zumindest, wenn es sich um angebrachte Fahrzeugfremdteile handelt.
Ausnahmen bilden:
-Domstreben und Fahrwerksstreben....die sind eintragungsfrei....wie es bei nem Käfig/Bügel aussieht ka....
-marginale Änderungen (Kotflügel ziehen, Heckmulde cleanen, Nr.-Schildmulde in GFK-Teile einfügen) --> sowas interessiert idR keinen TÜVer, solange man nicht 30 cm zieht pro Seite und um die Nr.-Schildmulde ne neue Stoßstange selber baut, wie man will.
- Beim bösen Blick ists so ne Sache.... die Teile die auf die Scheinwerfer kommen, müssen eingetragen werden... wenn man (bezogen auf Facelifts) nen dezenten Blick anschweißt, wird das eventuell nen Tüver auch nicht mal auffallen, aber es wäre eintragbar, auch wenn man für das angeschweißte Blech nicht unbedingt den industriellen Werkstoffbericht hat
Wie meine Vorschreiber schon erwähnten.... erst absprechen und Pläne dem TÜV/DEKRA schildern und dann weitere Schritte einleiten... spart Geld,Ärger und Nerven.
Gruß
D€
EDIT:
Dein böser Blick durch die Haube ist schon alleine auf dem NP-Bild sehr auffällig tief und schneidet "viel" Scheinwerferfläche zur Fahrzeugmitte hin.... daher kann das Probleme geben.