dumbass schrieb:07.11.2012, 17:05Das Problem ist das eine Kante fehlt wodurch die Fußgänger beleuchtet werden sollen.
Was für eine Kante meint der Prüfer?
Das sollte er mal genauer erklären!
Ausserdem klingt die Erläuterung "Füßgänger beleuchten" so, als sollten deine Scheinwerfer den Gehweg, statt die Straße ausleuchten oder wie ist das gemeint - auf was bezieht sich "Füßgänger beleuchten"?
Muss ein Scheinwerfer, der auf die Straße gerichtet ist, nun auch unendliche Meter weit, den Gehweg (seitlich vom Fahrzeug) voll ausleuchten?
Welche Kante soll das regeln?
Ich konnte hier (StVZO §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) dazu nichts rauslesen.
Also da würde ich mal nachhaken und im Fall den Prüfer wegen Inkompetenz melden (wenn dem wirklich so ist).
Mir sind nur besondere Techniken von bestimmten Fahrzeugherstellern bekannt, die vllt. bessere Beleuchtung zur Seite haben, wie bspw. BMW mit dem Dynamic Light Spot, aber das ist ja nicht bei jedem Fahrzeug.