Unfallschaden

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Timmy86 13.06.2007, 22:12
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/20 13.06.2007, 22:12

nabend leutz!!!

ich hab da mal so ein problem. ich schilder es euch mal.......

ende vorletzter woche ist meiner freundin eine andere frau in die seite gefahren. war auch alles halb so wild. kein personenschaden. nur ein paar beulen.
wir waren auch best zufrieden mit der gegnerischen versicherung. die haben uns am gleichen tag noch angerufen und gefragt wies einem geht, ob der wagen noch fahrbereit ist, oder ob wir nen leihwagen brauchen und und und... und die liebe tante von der versicherung hat mir persönlich gesagt das WIR einen gutachter bestellen sollen. alles bis dato auch schön und gut. der gutachter war auch da. hat alles sehr schön aufgeführt:

Wert des Wagens: 3450euro
wert nach unfall: 895 euro
diff.: 2555 euro

dann noch mal die MwSt runter: sind wir bei: 2069,55 euro schadenswert....

also ein finanzieller TOTALSCHADEN!!!!!!

jetzt kommt aber das schlimme daran: heute morgen ein brief in der post wo drin steht, daß wir denn wagen binnen 5 Werktagen ausgeräumt haben müssen. und wir sollen bescheidgeben wo Papiere, schlüßel und fahrzeug abzuholen sind......

ich finde das ist eine verdammt kurze zeit. un die können mir doch nicht einfch so das auto wegnehmen. und in dieser VERDAMMT KURZEN zeit soll man jetzt versuchen sich ein neues auto zu kaufen. und das noch für die paar mücken die die versicherung springen lässt...... und ich finde für 2069,55 euro finde ich garaniert keinen opel corsa B mit vollausstattung. sprich: leder, elek. fensterheber/schiebedach, klima, alus und und und....... wieder.....


was soll ich tun...... mein anwalt hab ich schon eingeschaltet..... der prüft jetzt noch mal die sache. aber das kann dauern......

hattet ihr schon mal so eine erfahrung mit ner versicherung.... um tips und ratschläge wäre ich sehr dankbar.

gruß Tim
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2/20 13.06.2007, 22:24

Ich hätte bei der Versicherung mal angerufen und gefragt, wozu sie aufeinmal dein Auto brauchen. Zum Begutachten und Nachmessen?

Wenn ja, dann ist das ganz einfach, sag denen das du auf ein Auto angewiesen bist, sprich du brauchst dann einen Leihwagen, muss die Versicherung, bzw. die Unfallverursacherin mit bezahlen.

Hatte ich damals auch, ein kleiner Kratzer an der Stoßstange (ich war der Schuldige).
Das war ein alter roter Ford Escort - Kosten 950 Euro O.O
Grund für den hohen Preis, war weil sich die Studentin einen Leihwagen genommen hatte, als ihrer beim Lacker (für ein kleinen Kratzer) war.
Die muss sich nen Benz oder so ausgeliehen haben. Ich hätt kotzen können. für 950 Euro, bekommste schon nen neuen Escort ^^

Also alles was mit dem Unfall zusammenhängt, kannste ihr anrechnen - soweit ich weiß.
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3/20 13.06.2007, 22:30

ne. ich glaube du verstehst das grade etwas falsch......

die versicherung schickt mir nen check zu über diese 2069,55 euro. und die behalten dann denn corsa.......


die ticken doch nicht mehr ganz sauber...... ein wagen mit so einer ausstattung und grade mal 77.000 km gelaufen..... denn wagen rücke ich freiwillig nicht raus....

so eine blde tussi fährt meiner freundin in die karre und wir müßen jetzt dafür bluten???? nicht mit mir....
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4/20 13.06.2007, 22:35

Achso, die wollen dir quasi das Auto abkaufen :lol:

Ich glaub nicht, das sie dir das Geld nur gegen dein Auto geben dürfen.

Aber da würde ich denen einfach sagen, dass du das von deinem Anwalt überprüfen läßt, ob das so rechtens ist und du somit die 5-Tages-Frist nicht einhalten kannst.
Somit wissen die bescheid und vllt. sagen die sich ja dann "Oh Anwalt, überprüfen, hmmm" wer weiß.


Ich mein Versicherung heißt ja nicht umsonst übersetzt "legalisiertes Verbrechen". :ok:
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5/20 13.06.2007, 22:59

carisma hat am 13.06.2007, 21:35:
Ich mein Versicherung heißt ja nicht umsonst übersetzt "legalisiertes Verbrechen". :ok:





was soll ich dazu jetzt sagen :hau: :deal: :denk: :grins:
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6/20 13.06.2007, 23:33

die gegnerische Versicherung hat das Recht das Auto zu kaufen... wenn es ein wirt. totalschaden ist... wenn du das auto nicht an die rausgibst zahlen die garantiert nicht den schaden am Auto... mein Schwager (mein Anwalt) hat mir erklärt... wenn die gegnerische Versicherung für einen schaden bezahlen sollen... haben sie das Anrecht das Auto zu kaufen (sofern es wirt. totalschaden ist)... ob du willst oder nicht... hatte anfang des Jahres auch das Problem.... mit meinem Civic... nur wollte die Versicherung das Auto nicht haben... somit habe ich den Schaden bezahlt bekommen und noch mehr für das Auto bekommen als es noch wert war
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7/20 14.06.2007, 08:07

Sind die bekloppt - was ist das den für eine Rechtslage - gut ich könnte es ja noch einsehen, wenn die Vers. den Wert bezahlen würde, was das Auto vor dem Unfall wert war und nicht das was die Rep. kosten würde.
Irgendwie blick ich da nicht durch und versteh den Sinn nicht ... dann macht ja der Geschädigte total minus - und grad sowas soll ja durch eine Vers.verhindert werden!!!

Ich glaub ich bin hier im falschen Film!!!!
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8/20 14.06.2007, 08:36

bei mir war das damals folgendermaßen...

das auto hatte vor dem unfall nen wert von 1400€
die wiederherstellungskosten betrugen 2800€
ein verwerter bei uns in HST hat 150€ für das Auto geboten...

somit haben sie von den 1400€, 150€ abgezogen...

und habe 1250€ von der Versicherung bekommen...
die Versicherung hatte das Recht das Auto für 150€ was die Verwertung geben wollte zu kaufen... wollte diese aber nicht... somit konnte ich das Auto an jemand anderen verkaufen... und habe nochmals 750€ bekommen...

habe also statt dem Wert von 1400€ sogar 2000€ bekommen...
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9/20 14.06.2007, 10:33

Richtig. Ein Recht aufs Kaufen haben die nicht, da es dein Eigentum ist. Sie können dir vom veranschlagten Restwert nur die Gebote abziehen. Und dir die Differenz auszahlen.
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung :biggrin:
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Bobby_bj80 hat am 14.06.2007, 09:36:bei mir war das damals folgendermaßen...

das auto hatte vor dem unfall nen wert von 1400€
die wiederherstellungskosten betrugen 2800€
ein verwerter bei uns in HST hat 150€ für das Auto geboten...

somit haben sie von den 1400€, 150€ abgezogen...

und habe 1250€ von der Versicherung bekommen...
die Versicherung hatte das Recht das Auto für 150€ was die Verwertung geben wollte zu kaufen... wollte diese aber nicht... somit konnte ich das Auto an jemand anderen verkaufen... und habe nochmals 750€ bekommen...

habe also statt dem Wert von 1400€ sogar 2000€ bekommen...


Das Rechenbeispiel, versteh ich, und kann es nachvollziehen, oben beim Beispiel, versteh ich nichtmal warum es ein wirt. Totalschaden sein soll. Rep.-Kosten liegen doch unter dem eigntlichen Wert des Fahrzeugs, und somit ist es kein wirt. Totalschaden.

...
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11/20 14.06.2007, 11:37

das ist ja alles schön und gut..... das sehe ich ja auch ein das die mir denn wagen abkaufen wöllen/möchten....... :hau: aber ich sehe das weis gott nicht ein das die denn wagen schon nächsten montag abholen...... :motz: und die wollen mir ja auch nur die 2069,55 euro restwert geben.... das sehe ich aber nicht ein........ mal schauen was mein anwalt sagt. hab heute abend wieder nen termin.....
auf jeden fall sagte er zu mir das ich denn wagen stehen lassen soll wo er ist..... wenn die versicherung denn wagen einfach so abholt, ohne das die schon die papiere haben gilt das als diebstahl..... und darauf hoffe ich ja...... das ich montag von der arbeit komme und der wagen ist weg....und dann geht die party los..... weil schlüßel und brief hab ich mal zur vorsicht bei meiner bank in denn tressor legen lassen ...:grins: :grins: mein anwalt hat mir gesagt, würde das passieren.... schlag ich dir nen guten audi A4 ( jetzt als beispiel) raus.....
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12/20 14.06.2007, 13:37

Also ich hatte vor Kurzem auch das Glück, dass meinem Parkenden Cari der Rückspiegel abgefahren wurde und eine Schramme über die komplette Fahrerseite entstanden ist!

Als der Gutachter der Versicherung da war, hatte er selbstverständlich auch den Wagenwert ausgerechnet!
UND er hatte sämtliche Tuningteile incl. Musikanlage noch zu dem Wagenwert gerechnet!
Ich weiß zwar nicht, ob das so üblich ist, doch bei mir hat ers gemacht!

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13/20 14.06.2007, 14:43

ja bei mir war das auch so... Damals hat uns eine dicker Benz unseren Civic von hinten geknutscht und den ganzen Linksträger verschoben.. Fazit: TOTALSCHADEN!!!

Der Gutachter hat dann aber auch noch den Wert der Anlange miteinbegriffen... und hat dann immer gefragt was das alles gekostet hat usw...
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