1. Laser Patrol
LaserPatrol™ bietet dem Nutzer zahlreiche Vorteile wie:
die Messung der Geschwindigkeiten von Fahrzeugen in beiden Fahrtrichtungen.
die Anzeige der Geschwindigkeit in einem Head-up-display zusätzlich zum eingebauten Leuchtpunktvisier;
die Helligkeit von Anzeige und Visierpunkt ist in weiten Grenzen einstellbar.
die gleichzeitige Anzeige von Geschwindigkeit und Distanz auf getrennten Außendisplays, deren Helligkeit unabhängig vom Head-up-display eingestellt werden kann.
eine einstellbare Geschwindigkeitsschranke, deren Überschreitung durch eine besondere Tonfolge und die temporäre Aktivierung eines Schaltausganges signalisiert wird.
die Erkennung der Anwesenheit von optischen Störsendern in gemessenen Kraftfahrzeugen und deren visuelle und akustische Signalisierung.
LaserPatrol™ sichert Ihnen präzise Messwerte und zuverlässige Funktionen:
die Sperrung der Geschwindigkeitsmessung außerhalb des zugelassenen Temperatur- und Versorgungsspannungsbereiches mit entsprechender Fehlermeldung.
die Möglichkeit der Stromversorgung aus dem 12V-Bordnetz von Kraftfahrzeugen bei gleichzeitiger Nachladung des internen Akkupacks.
die Anzeige des Ladezustandes des internen Akkus in Prozent, bei externer Speisung die Betriebsspannungsanzeige in Volt.
die vollständige Fernsteuerbarkeit des Gerätes mit Übertragung der Messdaten an nichteichungspflichtige Geräte zuzüglich einer aus den Messwerten berechneten Datenprüfsumme über bidirektionale RS 232-Schnittstelle.
die Einhaltung der Vorschriften der Laserklasse 1 nach EN 60825-1:1997-03.
Es ist damit augensicher und kann gemäß dem heutigen Stand der Vorschriften in der Verkehrsüberwachung beliebig eingesetzt werden.
LaserPatrolTM ermöglicht die bequeme Handhabung und ständige Einsatzbereitschaft:
eine lange Einsatzdauer und besonders einfache Handhabung im mobilen Einsatz ohne störende Versorgungskabel durch Li-Ion Akkupack im Handgriff.
die Abschaltung der Messwertanzeigen nach einer voreinstellbaren Anzeigezeit zur Maximierung der möglichen Einsatzdauer mit einer Batterieladung.
die Quittierung von Bedienhandlungen und Kennzeichnungen von Messergebnissen durch einen akustischen Signalgeber mit individuellen Tonfolgen (Lautstärke mehrstufig einstellbar und abschaltbar).
den Start einer Messung von externen Triggereinrichtungen über einen Fernauslösungseingang.
!!! ( Daten vom Hersteller ) !!!
LAVEG Laserfernglas
LAVEG Laserfernglas
Das rechte Auge des Meßbeamten blickt durch den Sucher. Dieser bewirkt eine 7fache Vergrößerung des Ziels; das Sehfeld beträgt 5,5 Grad (entspr. 9,5 m auf 100 m). Das Zielobjekt wird durch eine Strichplatte mit Fadenkreuz angepeilt. Die Lasereinrichtung ist in der Sucheroptik integriert. Dadurch wird verhindert, daß werksseitige Einstellungen verändert werden. Die Überlappung des Suchers und des Lasers wird durch ein Prisma erreicht. Der Laserstrahl wird durch drei Halbleiter-Impulslaserdioden erzeugt, die hintereinander aufgereiht sind. Die Wellenlänge des Laserstrahls beträgt 904 nm.
Der reflektierte Teil des Laserstrahls fällt auf die Empfängerlinse. Dort wird er von einer Fotodiode registriert und von einem Mikroprozessor verarbeitet. Im Falle einer Fehlmessung (Messung mit abweichenden Teilergebnissen) gibt das Gerät ein Fehlersignal aus. Das Meßergebnis ist für den Bediener mit dem linken Auge erkennbar, während dieser weiterhin das zu messende Fahrzeug im Blick behält, ohne das Gerät abzusetzen. Zusätzlich kann der Meßwert an der Außenseite des Gerätes abgelesen werden. Der Meßwert kann zudem über eine RS 232-Schnittstelle an externe Geräte weitergeleitet werden. Das LAVEG Laser-Geschwindigkeitsmeßgerät verfügt über eine sog. Tracking-Funktion, mit der Geschwindigkeitsverläufe (z. B. Beschleunigungs-/Bremsverhalten) aufgezeichnet und analysiert werden können.
Produktinforamtionen des Herstellers
© 2000 JENOPTIK Laser, Optik, Systeme GmbH, Jena
LAVEG™ garantiert Ihnen fehlerfreie Messungen und eine einfache Handhabung:
Geschwindigkeitsmessung von Objekten bis 320 km/h mit Anzeige der Messentfernung.
Einen extrem kleinen Messfleck (35 cm auf 100 m Entfernung) für die selektive Fahrzeuganmessung, auch bei hoher Verkehrsdichte.
Ein sicheres Messergebnis.
Die eindeutige Zuordnung der Messwerte zum anvisierten Objekt.
Einfachste Bedienung ohne Justierarbeiten.
Die sofortige Einsatzbereitschaft.
Eine schnelle Messung.
Die Eichfähigkeit.
LAVEG™ bietet Ihnen beste Sicht auf Fahrzeuge und vielfältige Einsatzmöglichkeiten:
Eine hochwertige 7 fach vergrößernde Sichtoptik.
Komfort in der Handhabung durch kompaktes und robustes Design.
Die Anzeige des Messergebnisses im Okular und zusätzlich auf großer Außenanzeige.
Die Durchführung der Messung handgehalten oder vom Stativ.
Tracking Betrieb, d. h. die fortlaufende Messung und Anzeige von Geschwindigkeiten.
Ein Messprogramm für die Aufzeichnung von Bewegungsabläufen.
Anwendung mit PC durch die RS 232 Datenschnittstelle.
Die Möglichkeit zur Erweiterung des Handmessgerätes mit einem Video-Aufsatz.
Beispiele für Einsatzgebiete:
Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei.
Geschwindigkeitskontrollen durch operative Schutzdienste.
Geschwindigkeitsmessungen im Automobilrennsport.
Messung von translatorischen Bewegungsabläufen in Industrie, Wirtschaft und Leistungssport.
Das Laser-Verkehrsgeschwindigkeits-Messgerät LAVEG™ ist in Sekundenschnelle einsatzbereit, wie ein Fernglas handhaltbar und aufgrund seiner einfachen Bedienbarkeit nach entsprechender Einweisung ohne lange Übung sicher zu handhaben. Justier- und Vorbereitungsarbeiten entfallen, so daß ein außerordentlich mobiler und flexibler Einsatz an kritischen Stellen im Verkehrsgeschehen möglich ist. Hohe Verkehrsdichte, auch auf mehrspurigen Fahrbahnen, stellt auf Grund des geringen Messstrahlquerschnittes (max. 35 cm auf 100 m Entfernung) kein Problem für eine selektive Fahrzeuganmessung dar. Die Messung wird längs zur Fahrbahnrichtung durchgeführt und kann auf entgegenkommende oder wegfahrende Fahrzeuge erfolgen. Über eine genormte Datenschnittstelle (RS 232) lassen sich Messergebnisse mit einem externen Computer speichern bzw. an einem externen rechnergestützten Display oder einer Großanzeige zusätzlich anzeigen.
Durch die im LAVEG™ integrierte Betriebsart "Distanzmessung" bewährt es sich als hilfreiches Instrument bei Vermessungsarbeiten an Unfallorten oder beim Anbringen und Vermessen verkehrstechnischer Einrichtungen. Die Grundausstattung des LAVEG™ beinhaltet alle Bestandteile, die zum sofortigen Einsatz des Messgerätes nötig sind. mEs wird in einem robusten, schlagfesten, innen gepolsterten Tragekoffer angeboten, der auch die Bestandteile des Zubehörs aufnehmen kann. Die Verwendung eines Dreibein- oder Einbeinstativs aus dem Zubehörangebot wird empfohlen. Es ist insbesondere bei einem längeren Messeinsatz sehr angenehm.
Fehlermöglichkeiten:
Winkelfehler
Diese eher theoretische Fehlermöglichkeit hat es unter dem Namen "cosinus-Fehler" zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Grundsätzlich beruht diese Fehlermöglichkeit darauf, dass der Messposten nie genau in Fahrtrichtung des gemessenen Fahrzeuges stehen kann. Die Messung erfolgt entweder schräg von der Seite, wenn vom Fahrbahnrand gemessen wird, oder auch schräg von oben bei Messungen von Brücken. Messrichtung und Fahrtrichtung stimmen also nie genau überein. Dies bedingt in der Tat eine Ungenauigkeit. Anhand der Messung von einer Brücke soll dies näher erläutert werden.
Bei korrekter Handhabung wird während der gesamten Messzeit das Kennzeichen des Pkw anvisiert. Das bedingt ein leichtes Mitschwenken des Gerätes. Das abgebildete Beispiel zeigt, dass dann die vom Gerät gemessene Entfernung stets kleiner ist, als diejenige, die vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegt wird. Das LAVEG zeigt folglich eine geringere Geschwindigkeit an, als der Pkw tatsächlich innehat. Der Winkelfehler wirkt sich zugunsten des Betroffenen aus.
Nur wenn das Gerät vorschriftswidrig festgehalten wird, ist theoretisch ein Fehler zuungunsten des Autofahrers möglich. Der fixierte Messpunkt wandert dann senkrecht über das Fahrzeug, z. B. vom Kennzeichen nach unten auf den Stoßfänger. Wenn dies geschieht, wird das Gerät aber keinen Messwert sondern eine Fehlermeldung ausgeben. Die Unstetigkeit beim Übergang vom Kennzeichen auf die hervorstehende Stoßstange wird nämlich vom Gerät erkannt. Selbst wenn dies aber nicht der Fall wäre, bliebe der theoretisch mögliche Winkelfehler stets sehr gering (unter 0,5 km/h).
Gerätedefekte
Das LAVEG ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Das Gerät muss jährlich nachgeeicht werden, was anhand des Eichscheines, der für jedes Gerät vorliegen muss, überprüft werden kann. Wenn ein gültiger Eichschein vorliegt, ist davon auszugehen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert hat. Eventuell kann das Ergebnis der Nacheichung erfragt werden, wenn dieses bereits vorliegt.
Fehlbedienung
Vor Beginn und nach Abschluss der Messungen ist ein Funktionstest vorzunehmen. Dabei wird ein unbewegliches Ziel (z. B. Verkehrsschild) anvisiert und zuerst eine Geschwindigkeitsmessung, dann eine Entfernungsmessung ausgelöst. Bei der Geschwindigkeitsmessung muss der Wert "0" und bei der Entfernungsmessung die Entfernung zum Messobjekt angezeigt werden. Diese Tests sind von den Polizeibeamten im Messprotokoll festzuhalten.
Während der Messung ist am Fahrzeug eine senkrechte Fläche, am besten das Kennzeichen, anzuvisieren. Es ist darauf zu achten, dass während der gesamten Messung die gleiche Stelle am Fahrzeug fixiert bleibt. Das bedingt bei Messungen aus geringer Entfernung ein leichtes Mitschwenken des Gerätes in Fahrtrichtung. Bei größeren Entfernungen ist der theoretisch notwendige Schwenkwinkel jedoch vernachlässigbar klein.
Die Reichweite des Gerätes wird bei Messungen am reflektierenden Kennzeichen mit 350 m angegeben. Werden Karosserieteile angemessen, beträgt die Reichweite nur 150 m. Allerdings führt ein Überschreiten der zulässigen Reichweite nicht zu falschen Messungen sondern dazu, dass überhaupt kein Messwert ausgegeben wird. Auf den Displays des LAVEG erscheint in diesem Fall die Anzeige "EF" (Entfernungsfehler).
Wenn nicht während der gesamten Messung das Kennzeichen des Fahrzeuges fixiert wurde, könnte theoretisch ein weiterer Fehler dadurch entstehen, dass innerhalb eines Messvorganges unterschiedlich weit entfernte Punkte angemessen werden. Wenn beispielsweise durch eine Vertikalbewegung - des Messgerätes oder des Fahrzeugs - zuerst die Frontscheibe und dann das Kennzeichen anvisiert werden würden, könnte theoretisch die dadurch bedingte plötzliche Verkürzung der gemessenen Distanz als Fahrzeugbewegung interpretiert werden und eine zu hohe Geschwindigkeit angezeigt werden. Tatsächlich werden solche Geschwindigkeitssprünge jedoch durch die interne Prüfung der LAVEG-Software die unter 1 beschrieben ist erkannt und können nicht zu Fehlmessungen führen. Das Gerät gibt in so einem Fall keinen Messwert aus, sondern die Fehlermeldung "RF" (Richtungsfehler).
Wenn (unkorrekterweise) das Gerät bei der Messung festgehalten wird, bewegt sich der angepeilte Punkt während des Messzeitraumes horizontal am Fahrzeug entlang. Theoretisch ist es möglich, dass dabei die Front des Fahrzeuges aus dem angepeilten Bereich herauskommt und die Fahrzeugseite angemessen wird. In einem solchen Fall gäbe es jedoch auch einen Messwertsprung, der von der LAVEG-Software erkannt und zur Annullierung der Messung führen würde.
Wenn dagegen von Anfang an die Seite des Fahrzeugs angepeilt würde, könnte prinzipiell eine Fehlmessung erfolgen. Diese würde sich allerdings nur dann zuungunsten des Betroffenen auswirken, wenn der Messposten das Gerät so schnell in Fahrtrichtung schwenkt, dass der Peilpunkt an der Fahrzeugseite nach vorne wandert, das Fahrzeug also gewissermaßen überholt.
Eine weitere Fehlermöglichkeit besteht darin, dass der Messposten die vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit falsch abliest bzw. falsch weitergibt. Dies soll durch die Kontrolle des Messwertes durch den zweiten Messposten ausgeschlossen werden. In der Tat dürfte dadurch das Risiko einer falschen Ablesung minimiert werden.
Die prinzipielle Problematik der Messungen mit dem LAVEG und ähnlichen Geräten besteht darin, dass die Messung nicht gleichzeitig dokumentiert wird, wie etwa durch ein Radarfoto. Es ist deshalb im Nachhinein nicht möglich, objektiv zu überprüfen, ob tatsächlich das Kennzeichen des Fahrzeuges anvisiert wurde, ob sich andere Fahrzeuge eventuell im Messbereich befinden könnten etc. Insoweit ist der Sachverständige bei der Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf die Angaben der Polizeibeamten angewiesen. Diese werden sich in der Regel jedoch nicht an einzelne Messvorgänge erinnern sondern nur eher grundsätzliche Angaben machen können. Die Dokumentation der LAVEG-Messung mit Videoaufnahmen ist zwar möglich. In der Regel ist die Polizei mit der dafür notwendigen Ausrüstung aus Kostengründen aber nicht versehen.
Fehler bei der Zuordnung des Messwertes
Auch beim Ablesen des Fahrzeugkennzeichens kann es zu falschen Ablesungen, Zahlendrehern etc. kommen. Dadurch könnte grundsätzlich der Messwert einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden als dem, dessen Geschwindigkeit tatsächlich gemessen wurde. Das Risiko, das Kennzeichen falsch abzulesen ist sicher bei einer großen Entfernung und bei Dunkelheit (wie im vorliegenden Fall) recht groß. Dies soll ebenfalls durch Kontrolle des zweiten Messpostens verhindert werden. Ferner wird diesem Fehler dadurch entgegengewirkt, dass die Fahrzeuge, die zu schnell gefahren sein sollen, unmittelbar am Ort angehalten werden.
Ferner ist noch die Möglichkeit zu diskutieren, dass zwar ein Fahrzeug korrekt angepeilt wird, tatsächlich die Laserlichtblitze aber nicht von diesem sondern von einem anderen Fahrzeug reflektiert werden. Wenn sich während der Messung ein überholender Pkw in die Messstrecke schieben würde, würde zwar kein Messwert ausgegeben, sondern eine Fehlermeldung erfolgen. Theoretisch besteht aber die Möglichkeit, dass von Anfang an nicht das angepeilte sondern ein anderes Fahrzeug das Laserlicht reflektiert. Dazu, wie und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, folgen nun einige Erläuterungen:
Tatsächlich handelt es sich bei dem vom Gerät ausgesendeten Laserlicht nicht um einen Strahl, dessen Durchmesser in jeder Entfernung gleich ist sondern um eine Art Kegel, der sich mit zunehmender Entfernung vom Messgerät aufweitet. Entsprechend groß wird in Abhängigkeit von der Entfernung die Fläche, die auf dem Messobjekt auftrifft. Die Abbildung zeigt dies zur Verdeutlichung in stark übertriebener Darstellung.
In Wirklichkeit ist der Winkel an der Spitze des Kegels sehr klein. Er beträgt bei LAVEG weniger als 3 mrad (0,17°). Dies ist durch Messungen belegt (1). Allerdings bedingt auch dieser kleine Winkel, dass z.B. in einer Entfernung von 350 m eine Fläche mit ca. 80 cm Durchmesser von dem Laser bestrichen wird. Wenn in dieser Entfernung z.B. ein Motorrad anvisiert wird, kann ein Großteil der Laserimpulse an diesem vorbeigehen. Wenn die Reflexionseigenschaften des Motorrades so schlecht sind, dass von diesem keine Impulse reflektiert werden und sich gleichzeitig hinter dem Motorrad ein Fahrzeug mit guten Reflexionseigenschaften bewegt, würde tatsächlich die Geschwindigkeit des hinter dem Motorrad fahrenden Fahrzeugs gemessen und angezeigt, obwohl das Krad anvisiert wurde.
Wenn innerhalb der zulässigen Entfernung ein normaler Pkw am Kennzeichen anvisiert wird, treffen jedoch alle Laserimpulse noch auf dem Pkw auf. Es kommt dann entweder zu einer korrekten Messung oder (wenn die Reflexion nicht ausreicht) zu einer Fehlermeldung.
( mit freundlicher Unterstützung von diversen Websites )
Könnte hier jetzt noch mehr Geräte reinbringen. Bei Interesse einfach mal melden.
MfG
Alex


