Hallo:
Wie ist das mit einem Sportlenkrad 28er oder 30er und was sagt der tüv dazu ,kann man das einbaun.
Sportlenkrad für carisma
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Scholle 30.11.2008, 20:51
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Scholle hat am 30.11.2008, 20:51:Hallo:
Wie ist das mit einem Sportlenkrad 28er oder 30er und was sagt der tüv dazu ,kann man das einbaun.
Ein 28er hat 28cm Durschmesser und ein 30er hat 30cm Durchmesser.
Und was sollte der TÜV dagegen haben wenn ne ABE dazu hast.!?
Also ja, kannst es Einbauen.
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Lenkräder mit ABE gibt es nicht für den Carisma.Solltest Du eines ohne Airbag einbauen,benötigst Du ne Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen Bericht über den Ausbau des Airbags von Mitsubishi.Fast unmöglich.
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Carisma810 hat am 30.11.2008, 22:07:Lenkräder mit ABE gibt es nicht für den Carisma.Solltest Du eines ohne Airbag einbauen,benötigst Du ne Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen Bericht über den Ausbau des Airbags von Mitsubishi.Fast unmöglich.
Das war nicht die Frage! Und Lenkräder gibt es NIE Fahrzeug spezifisch!
Sondern NUR die Naben!
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du brauchst keine unbedenklichkeitsbescheinigung , du brauchst eine bestätigung über den ausbau bei mitsu und das der beifahrer airbag dadurch nicht beeinflusst wird
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Und Mitsubishi macht das auch??? Welche Naben passen denn, kannst du mir da ein wenig helfen? So kann ich eventuell mit den reden und das dann einbauen...
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Hi
Bei BMS Racing gibt es eine für den Carisma von MOMO und wen du eine von RAID haben möchtest dann past die mit der Nummer M277 !!!
Mfg
Sascha
Bei BMS Racing gibt es eine für den Carisma von MOMO und wen du eine von RAID haben möchtest dann past die mit der Nummer M277 !!!
Mfg
Sascha
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Achtung bei BMS Racing wär ich vorsichtig..... die schreiben auch nur die halbe Wahrheit auf ihre Homepage.....
Fakt ist, dass die Nabe von der Verzahnung her beim Carisma passt (scho probiert).
Allerdings gibts da noch 2-3 kleine Problemchen die es zu Lösen gilt. Da der Cari ja standardmäßig Fahrerairbag hat, hängt der + Pol der Hupe mit an dem Airbagschleifring. Dieser muss allerdings ebenfalls definitiv demontiert werden, damit die Nabe wirklich auf die Lenkstange aufgebracht werden kann.
Damit man das benötigte Kabel der Hupe nutzen kann, muss man den Airbagschleifring schlachten und das Kabel da dann irgendwie rausfummeln. Dann gilt es noch einen herkömmlichen Schleifkontakt zu bauen( an dem der +Pol gelegt wird), der Kontakt zu der Schleifläche der Nabe besitzt..... das is schon ein etwas größeres Vorhaben....da man hier improvisieren muss
Das vom Aufwand her geringere, allerdings rechtlich ärgerlichere ist die angebliche ABE von der BMS-Racing schreibt. Die ABE ist schön und gut....für Fahrzeuge ohne Fahrerairbag. Bei unseren Mitsubishi-Modellen ist lediglich der Diamante und der Eclipse D20 aufgelistet..... ebenfalls ein netter Satz, dass die Sportlenkräder ausschließlich bei Fahrzeugen OHNE Fahrerairbag verbaut werden dürfen.....hm...zum kotzen...davon hat BMS irgendwie niiiiiieeee was geschrieben auf der HP. Auch auf ne email habens nicht geantwortet was das soll mit deren Aussagen.
Somit ists wieder so ne Sache mit der Eintragung....also ABEs usw. sind ja für ne Einzelabnahme vorhanden (Nabe und Lenkrad haben beide eine)....Allerdings musst du nun den TÜVler eben davon überzeugen, dass die Airbagstilllegung etc. i.O. ist und dann kann das nach §19(2) i.V.m. §21 eingetragen werden.
Somit ists wahrscheinlich unerlässlich sich ein Schreiben (wie lindi schon meinte) von ner Mitsu-Werkstatt geben zu lassen über die Deaktivierung des Airbags.... und das ist bei unseren Werkstätten eher nicht möglich.
Aussage eines Mitsu-Meisters: Beim Cari ist eine normale/ teilweise Deaktivierung des Airbagsystems nicht möglich und nicht vorgesehen. Lediglich der Beifahrerairbag kann wegen der Kindersitzsache mittels den Mitsu-Widerstand deaktiviert werden und dazu gibts auch nen "technisches Blatt" von Mitsu was das dann bestätigt.
Alles andere wäre ne illegale Stilllegung des Airbagsystems und somit Erlöschung der generellen ABE des Pkws...... wie gesagt, das waren die Worte eines Mitsu-Meisters, allerdings heißt das ja nicht, dass er unbedingt recht haben muss....
Deshalb bitte ich alle die die auch soetwas vor haben, mal bei euren Mitsu-Werkstätten mal nachzufragen.... wie gesagt meine Infos imo von Mitsu: Beifahrerairbag mit Widerstand "deaktiviert" und das von Mitsu ganz legal vorgesehen mit Bestätigung..... andere SRS-Komponenten... negativ illegal laut Aussage Mitsu-Meister.
Entweder sind bestimmte Werkstätten besonders gütig was die Auslegung des Schreibens angeht bzw. ergänzen eben noch das der Fahrerairbag oder eben sonst alles deaktiviert wurde, oder man kennt den TÜVler so gut das er gar nicht nach den Schreiben fragt, bzw. wenn er das mit dem Airbag liest und eben sieht das dieser nicht mehr vorhanden ist, eben alle Augen zudrückt.... ka wird denke ich alles möglich sein mit Vitamin B.
Ich hab mich schonmal per e-mail an die DEKRA Automobil GmbH gewandt und mal nachgefragt, wie die rechtliche Situation nun unserer zeit aussieht mit der Airbaggeschichte.....
Antwort:
"Das Vorhandensein von Airbags in Kraftfahrzeugen basiert nicht auf einer
dementsprechenden, speziellen Ausrüstungsvorschrift für Airbags. Es geht bei den heute neu gefertigten Fahrzeugen um die Erfüllung bestimmter Wirkvorschriften.
Dabei kann es sein (muss aber nicht), dass Airbags zur Erfüllung dieser Vorschriften notwendig sind. Diese Wirkvorschriften (Frontal-, Seitenaufprall) greifen erst ab bestimmten Erstzulassungszeiträumen und gewisse Übergangsbestimmungen gab es dann auch noch zu beachten.
Eine entsprechende Auflistung von Fahrzeugtypen gibt es nicht.
Da die Bestimmungen diesbezüglich sehr umfangreich und z.B. Auskünfte der
Fz-Hersteller von großer Wichtigkeit sind, bitten wir Sie, dass Sie sich
in konkreten Fällen an Ihre zuständige Technische Prüfstelle und den
Fahrzeughersteller wenden."
Quelle: DEKRA Automobil GmbH
Das heißt es gibt eventuell noch Hoffnung für uns, wenn man mal mit Mistubishi direkt kontakt aufnehmen könnte. Eventuell fällt der Cari noch in gewisse Übergangsbestimmungen herein. Aber ich bezweifle das man per email oder so bei Mitsu gehör findet..... ob die sich noch die Arbeit machen und Unterlagen sichten für nen längst eingestelltes Fahrzeug..... hm und wie sich Mitsu in letzter Zeit verhält, denke ich wird man nur vertröstet mir ner Allgmeinen 0815 Antwort.
Also wär geil, wenn alle die hier auch wegen der Sache mit dem Lenkrad etc. dran sind ihre Informationen von Werkstätten oder eben anderen TÜVlern mal postet sodass wir auf dem Laufenden sind.
Ich werde es tuen
Gruß
D€
EDIT:
Also auf dem Online-Shop von BMS ist die Nabenbezeichnung folgende: Momo Nabe 6110 (für Carisma, Galant --> sind aber beide net aufgeführt in der aBE) oder alternativ die C6110...die habe ich nicht und wenn man diese Bezeichnung mal in die Suche eintippt kommt man wieder zur normalen 6110.
Art.-Nr.: 14.501L5009
Fakt ist, dass die Nabe von der Verzahnung her beim Carisma passt (scho probiert).
Allerdings gibts da noch 2-3 kleine Problemchen die es zu Lösen gilt. Da der Cari ja standardmäßig Fahrerairbag hat, hängt der + Pol der Hupe mit an dem Airbagschleifring. Dieser muss allerdings ebenfalls definitiv demontiert werden, damit die Nabe wirklich auf die Lenkstange aufgebracht werden kann.
Damit man das benötigte Kabel der Hupe nutzen kann, muss man den Airbagschleifring schlachten und das Kabel da dann irgendwie rausfummeln. Dann gilt es noch einen herkömmlichen Schleifkontakt zu bauen( an dem der +Pol gelegt wird), der Kontakt zu der Schleifläche der Nabe besitzt..... das is schon ein etwas größeres Vorhaben....da man hier improvisieren muss
Das vom Aufwand her geringere, allerdings rechtlich ärgerlichere ist die angebliche ABE von der BMS-Racing schreibt. Die ABE ist schön und gut....für Fahrzeuge ohne Fahrerairbag. Bei unseren Mitsubishi-Modellen ist lediglich der Diamante und der Eclipse D20 aufgelistet..... ebenfalls ein netter Satz, dass die Sportlenkräder ausschließlich bei Fahrzeugen OHNE Fahrerairbag verbaut werden dürfen.....hm...zum kotzen...davon hat BMS irgendwie niiiiiieeee was geschrieben auf der HP. Auch auf ne email habens nicht geantwortet was das soll mit deren Aussagen.
Somit ists wieder so ne Sache mit der Eintragung....also ABEs usw. sind ja für ne Einzelabnahme vorhanden (Nabe und Lenkrad haben beide eine)....Allerdings musst du nun den TÜVler eben davon überzeugen, dass die Airbagstilllegung etc. i.O. ist und dann kann das nach §19(2) i.V.m. §21 eingetragen werden.
Somit ists wahrscheinlich unerlässlich sich ein Schreiben (wie lindi schon meinte) von ner Mitsu-Werkstatt geben zu lassen über die Deaktivierung des Airbags.... und das ist bei unseren Werkstätten eher nicht möglich.
Aussage eines Mitsu-Meisters: Beim Cari ist eine normale/ teilweise Deaktivierung des Airbagsystems nicht möglich und nicht vorgesehen. Lediglich der Beifahrerairbag kann wegen der Kindersitzsache mittels den Mitsu-Widerstand deaktiviert werden und dazu gibts auch nen "technisches Blatt" von Mitsu was das dann bestätigt.
Alles andere wäre ne illegale Stilllegung des Airbagsystems und somit Erlöschung der generellen ABE des Pkws...... wie gesagt, das waren die Worte eines Mitsu-Meisters, allerdings heißt das ja nicht, dass er unbedingt recht haben muss....
Deshalb bitte ich alle die die auch soetwas vor haben, mal bei euren Mitsu-Werkstätten mal nachzufragen.... wie gesagt meine Infos imo von Mitsu: Beifahrerairbag mit Widerstand "deaktiviert" und das von Mitsu ganz legal vorgesehen mit Bestätigung..... andere SRS-Komponenten... negativ illegal laut Aussage Mitsu-Meister.
Entweder sind bestimmte Werkstätten besonders gütig was die Auslegung des Schreibens angeht bzw. ergänzen eben noch das der Fahrerairbag oder eben sonst alles deaktiviert wurde, oder man kennt den TÜVler so gut das er gar nicht nach den Schreiben fragt, bzw. wenn er das mit dem Airbag liest und eben sieht das dieser nicht mehr vorhanden ist, eben alle Augen zudrückt.... ka wird denke ich alles möglich sein mit Vitamin B.
Ich hab mich schonmal per e-mail an die DEKRA Automobil GmbH gewandt und mal nachgefragt, wie die rechtliche Situation nun unserer zeit aussieht mit der Airbaggeschichte.....
Antwort:
"Das Vorhandensein von Airbags in Kraftfahrzeugen basiert nicht auf einer
dementsprechenden, speziellen Ausrüstungsvorschrift für Airbags. Es geht bei den heute neu gefertigten Fahrzeugen um die Erfüllung bestimmter Wirkvorschriften.
Dabei kann es sein (muss aber nicht), dass Airbags zur Erfüllung dieser Vorschriften notwendig sind. Diese Wirkvorschriften (Frontal-, Seitenaufprall) greifen erst ab bestimmten Erstzulassungszeiträumen und gewisse Übergangsbestimmungen gab es dann auch noch zu beachten.
Eine entsprechende Auflistung von Fahrzeugtypen gibt es nicht.
Da die Bestimmungen diesbezüglich sehr umfangreich und z.B. Auskünfte der
Fz-Hersteller von großer Wichtigkeit sind, bitten wir Sie, dass Sie sich
in konkreten Fällen an Ihre zuständige Technische Prüfstelle und den
Fahrzeughersteller wenden."
Quelle: DEKRA Automobil GmbH
Das heißt es gibt eventuell noch Hoffnung für uns, wenn man mal mit Mistubishi direkt kontakt aufnehmen könnte. Eventuell fällt der Cari noch in gewisse Übergangsbestimmungen herein. Aber ich bezweifle das man per email oder so bei Mitsu gehör findet..... ob die sich noch die Arbeit machen und Unterlagen sichten für nen längst eingestelltes Fahrzeug..... hm und wie sich Mitsu in letzter Zeit verhält, denke ich wird man nur vertröstet mir ner Allgmeinen 0815 Antwort.
Also wär geil, wenn alle die hier auch wegen der Sache mit dem Lenkrad etc. dran sind ihre Informationen von Werkstätten oder eben anderen TÜVlern mal postet sodass wir auf dem Laufenden sind.
Ich werde es tuen
Gruß
D€
EDIT:
Also auf dem Online-Shop von BMS ist die Nabenbezeichnung folgende: Momo Nabe 6110 (für Carisma, Galant --> sind aber beide net aufgeführt in der aBE) oder alternativ die C6110...die habe ich nicht und wenn man diese Bezeichnung mal in die Suche eintippt kommt man wieder zur normalen 6110.
Art.-Nr.: 14.501L5009
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Und da passen dann quasi alle Lenkräder von Momo? kenn mich in der Hinsicht noch ne so gut aus... denn ich hatte mir eh eins von Momo rausgesucht.
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So müsste es eigentlich sein. Aber wie gesagt...erstmal die Sache mit dem Schleifkontakt hinbekommen und die rechtliche Sache abklären.
Gruß
D€
Gruß
D€
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Sooooo erstes Update nach ein paar Tagen nachdem ich mal mitsu ne email wegen der Geschichte geschrieben habe.
NOCH KEINE ANTWORT AUßER DAS DIE MAIL AN DIE FACHABTEILUNG WEITERGELEITET WIRD
sprich die stinknormale elektronisch generierte Antwortmail.... aber ich bleibe dran.
Gruß
D€
NOCH KEINE ANTWORT AUßER DAS DIE MAIL AN DIE FACHABTEILUNG WEITERGELEITET WIRD
sprich die stinknormale elektronisch generierte Antwortmail.... aber ich bleibe dran.
Gruß
D€
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Gibts eventuell ne Möglichkeit das Lancer Sport / EVO VIII / EVO IX Lenkrad zu montieren?
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Scarface hat am 18.02.2009, 13:27:Gibts eventuell ne Möglichkeit das Lancer Sport / EVO VIII / EVO IX Lenkrad zu montieren?
Das könnte passen. Nur wirst du es nicht bezahlen wollen.
Soweit ich mich Erinnere kostet allein der Airbag des EVOs 800eur. Da ist das Lenkrad noch nicht dabei.
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