Cari-Mania 06.10.2005, 09:40
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/23 06.10.2005, 09:40

Wie wir ja alle wissen, gibt es ab 01.10. keinen Fahrzeugbrief und -schein mehr, sondern nur noch die Zulassungebescheinigung Teil I und II. Eigentlich ja nicht schlimm, wenn mir nicht die geilste Aussage des Jahres von meiner Zulassungsstelle gemacht wurde.
Bin ja umgezogen und hab da gleich das Auto von meiner Mutter auf mich umgemeldet, lag nahe! Bei der Gelegenheit Heckschürze und Spoiler gleich eintragen lassen, Kostenpunkt für Ummeldung, Eintragung und Neuausstellung der o.g. Papiere knapp 54 €, unverschämt!
Aber zum eigentlichen, hatte den Schein in der Hand geh raus und wundere mich wieso der auf einmal so leer ist, sprich keine Winterreifengröße mehr drin, bisherige Eintragungen fehlten auch. ich wieder rein und fragte die nette Dame ihre Antwort:

Bei einer Neuausstellung der Zulassungebescheinigung werden alte Eintragungen aus dem vorherigen Fahrzeugschein nicht übernommen! Ich :? aha?!?!?! Was ist wenn ich angehalten werde und meine Felgen mit der Reifenkombi nirgends in dem Wisch stehen? Sagt Sie eiskalt zu mir: Das muss nicht mehr Ihr Problem sein, die von oben wollten dass so und dann müssen auch die schauen wie die damit zurecht kommen!

Da war ich platt, so gesehen kann ich jetzt dann wohl alles anbauen und sagen das Stand im alten Schein, kann ich ja nix dafür wenns im neuen nicht übernommen wird!
0
Benutzeravatar
KFZ-Meister (2200+)
KFZ-Meister (2200+)
10.03.2005
36 Themen, 2305 Beiträge
5x erhalten, 0x gegeben
Werbe/Affililink * 27.08.2025, 20:38
2/23 06.10.2005, 10:55

Cool! :ok:
Dann müssen wir ja nix mehr eintragen, so wie ich das verstanden hab! :haha:
0
Benutzeravatar
KFZ-Meister (2200+)
KFZ-Meister (2200+)
02.03.2005
88 Themen, 2201 Beiträge
5x erhalten, 5x gegeben
Mitsubishi Lancer CY0 1.8
3/23 06.10.2005, 11:21

Ich hab das mal in die Rennleitung verschoben, da passt es besser!

Hmmm, so es klingt, könnte man ja sich wirklich fein ausreden, aber was ist, wenn der nette Polimannzei-Beamter dann sagt, das du alles neu Eintragen lassen mußt, dann hatt man ja wieder Kosten und im Prinzip ist das dann doppelte abzocke. :denk:
0
:opa: Forum Anwendungsvorschrift:

if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Benutzeravatar
Admin & Webmaster
Admin & Webmaster
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
14.04.2004
375 Themen, 9174 Beiträge
158x erhalten, 47x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
75 Bilder
Verbrauch
4/23 06.10.2005, 11:26

DAS WÜRDEN DIE NICHT WAGEN!!! :motz:
Dann hätt ich dem aber einen Dicken Vogel gezeigt!!!

Nicht mit mir sone Abzocke! :deal:
0
Benutzeravatar
KFZ-Meister (2200+)
KFZ-Meister (2200+)
02.03.2005
88 Themen, 2201 Beiträge
5x erhalten, 5x gegeben
Mitsubishi Lancer CY0 1.8
5/23 06.10.2005, 11:29

Konntest du die alten Scheine / Papiere behalten, oder ziehen die die dann ein und vernichten diese?
0
:opa: Forum Anwendungsvorschrift:

if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Benutzeravatar
Admin & Webmaster
Admin & Webmaster
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
14.04.2004
375 Themen, 9174 Beiträge
158x erhalten, 47x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
75 Bilder
Verbrauch
6/23 06.10.2005, 11:38

Dann würd ich mir vorher ne Kopie davon machen, und die dann zeigen! Aber die würden mich nicht dazu bringen auch nur einen Cent für ne Zweiteintragung zu bezahlen!

Noch nicht mal umsonst würd ich hinfahren! Weil mich das Spritt und Verschleiß kostet! ;-)

Denk Gefallen tuh ich denen nicht! :car:
0
Benutzeravatar
KFZ-Meister (2200+)
KFZ-Meister (2200+)
02.03.2005
88 Themen, 2201 Beiträge
5x erhalten, 5x gegeben
Mitsubishi Lancer CY0 1.8
7/23 06.10.2005, 16:38

Cari-Mania hat am 06.10.2005, 09:40:Wie wir ja alle wissen, gibt es ab 01.10. keinen Fahrzeugbrief und -schein mehr, sondern nur noch die Zulassungebescheinigung Teil I und II.


Aha. Gut zu wissen. Hat der coole Blue mal wieder was verpennt.

Ist das dann so, wie mit dem neuen Führerschein. Die alten Papiere bleiben gültig. Es wird nur in Zukunft das neue Zeugs ausgestellt?! :denk:
0
Bild

Bild<-- schlagt bitte nicht Euren Bildschirm, für Schäden wird keine Haftung übernommen ;-)
Benutzeravatar
Garagen-Tuner (1500+)
Garagen-Tuner (1500+)
10.06.2004
90 Themen, 1954 Beiträge
1x erhalten, 4x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
9 Bilder
8/23 06.10.2005, 19:38

na ich denk doch mal immerhin ist der 1.10 schon vorbei und ich hab immernoch nix bekommen und ich hab auch bis heute noch nix davon gehört.
0
mfg Freddy
Bild
Benutzeravatar
Schrauber (700+)
Schrauber (700+)
25.12.2004
31 Themen, 840 Beiträge
0x erhalten, 0x gegeben
9/23 06.10.2005, 19:47

den neuen wisch gibt es nur wenn du dir ein neues auto kaufst, dein fahrzeug ummeldest und so, ansonsten bleibt dein alter brief gültig, bekommt also keiner bescheid den umzutauschen


www.nipponcrew.de
0
Benutzeravatar
KFZ-Geselle (1000+)
KFZ-Geselle (1000+)
07.05.2005
35 Themen, 1258 Beiträge
12x erhalten, 0x gegeben
10/23 06.10.2005, 20:00

Ich peil garnüscht mehr...
0
Benutzeravatar
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
24.04.2004
230 Themen, 11556 Beiträge
213x erhalten, 176x gegeben
2x Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
14 Bilder
11/23 06.10.2005, 20:21

Egal, hauptsache redest mit :haha:

%Edit:

Zulassungsdokumente in neuem Layout

die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird innerhalb der Europäischen Union harmonisiert. Dies hat zur Folge, dass ab dem 01. Oktober 2005 bundesweit neue Zulassungsdokumente ausgestellt werden.

In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:

· die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
· die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Sie enthält daher u. a. die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dient vor allem als Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren.

Die neuen Dokumente sind durch die Ausstattung mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen besser gegen Fälschungen gesichert und tragen damit zur Verringerung der Kfz-Kriminalität bei.

Die alten "Fahrzeugpapiere" behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Umtausch auf Wunsch erfolgt nicht. Somit ändert sich für Autobesitzer, deren Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 zugelassen wurde, zunächst nichts.

Wechselt aber ein Fahrzeug nach diesem Stichtag den Halter oder zieht der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk um, werden die Fahrzeugpapiere zwingend auf die neue Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil I und II) umgeschrieben. Fahrzeugbriefe, die bis 30.09.2005 nicht mit einem Zulassungseintrag versehen wurden, können ab dem 01.10.2005 nicht mehr für die Zulassung eines Fahrzeugs verwendet werden, sie werden von den Zulassungsbehörden ersetzt.

Ein Nebeneinander von "alt" und "neu" für ein einzelnes Fahrzeug ist nicht möglich, um die Rechtssicherheit im In- und Ausland zu garantieren. Dies hat zur Folge, dass bei der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II ab dem 01. Oktober 2005 auch der bisherige Fahrzeugbrief oder -schein in ein neues Zulassungspapier umzutauschen ist.

Für den Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) ergeben sich zusätzlich folgende Änderungen:

Anstelle der bislang sechs Haltereintragungen sind zukünftig nur noch zwei Halter-Eintragungen möglich. Deshalb erfordert jeweils der dritte Eintrag die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II. Das neue Dokument weist dann nur noch den aktuellen Halter sowie die Gesamtzahl der Vorbesitzer aus.

Bisher wurde bei der Abmeldung eines Autos der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen, die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt und eine Stilllegungsbescheinigung ausgestellt. Ab 01. Oktober 2005 wird die Stilllegung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung. Die separate Stilllegungsbescheinigung entfällt

(Quelle)
0
:opa: Forum Anwendungsvorschrift:

if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Benutzeravatar
Admin & Webmaster
Admin & Webmaster
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
14.04.2004
375 Themen, 9174 Beiträge
158x erhalten, 47x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
75 Bilder
Verbrauch
12/23 07.10.2005, 17:21

:denk: :noidea: Aha, interessant.

Denen muss echt verdammt langweilig sein. Was das wieder Geld verschlingt. :td:
0
Bild

Bild<-- schlagt bitte nicht Euren Bildschirm, für Schäden wird keine Haftung übernommen ;-)
Benutzeravatar
Garagen-Tuner (1500+)
Garagen-Tuner (1500+)
10.06.2004
90 Themen, 1954 Beiträge
1x erhalten, 4x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
9 Bilder
13/23 05.01.2006, 23:47

bei uns im club hat einer den neuen krams bekommen, aber im teil 1 stehen alle eintragungen drinne die im alten auch standen
0
Benutzeravatar
KFZ-Geselle (1000+)
KFZ-Geselle (1000+)
07.05.2005
35 Themen, 1258 Beiträge
12x erhalten, 0x gegeben
Werbe/Affililink * 27.08.2025, 20:38
Unterstützung: (*) Beitrage mit Links zu Amazon und Ebay sind Affililinks. Beim Kauf über diese Links, bekommt DreamCarisma eine Provision, ohne dass du dafür bezahlen musst.

Zurück zu ⚖ TÜV/Gutachten, StVO/StVZO, Recht, Versicherung

Wer ist online

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

frei von sämtlichen G/G+ Regeln
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
Mindestabstand voll automatisch durch das Internet
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.