erstmal, ich weis dass ich ewig nix mehr gepostet habe. Aber durch viele andere private Umstände, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, haben sich meine Interessen vom Auto wegbewegt und ich habe hier nur noch selten reingeschaut.
Aber nun hab ich ein etwas größeres Problem.
Ich hatte letzte Woche nen Unfall.
Bei Glätte an die Leitplanke gerutscht.
Mal davon abgesehen dass ich jetzt 2500 € Schaden am Auto habe wollen die mir noch’n Busgeld von ca. 170€ aufdrücken und drei Punkte.
Wörtlich heißt es:
Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs.1, § 1 Abs.2 § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWig
Kann ich dagegen ohne bedenken Widerspruch einlegen?
Weil,
1. weis ich, dass ich schon geschlichen bin,
2. steht nirgendwo wie hoch die Geschwindigkeit sein soll, nur dass sie nicht höher als 50 km/h sein sollte, und das war sie, und
3. woher wollen die wissen wie schnell ich wirklich war, die könnten mir also 10 km/h mehr oder weniger nicht nachweisen.
Die Polizei hab ich nur gerufen weil der ADAC-Mensch meinte, wenn die Leitplanke kaputt ist und ich so abhaue isses Fahrerflucht.
Hätt' ich lieber mal drauf verzichtet und die Kohle gespart.
Also eure Meinung oder Wissen ist gefragt
