tüv abgelaufen

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M4rio 01.09.2009, 13:59
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/14 01.09.2009, 13:59

Moin, habe gerade bemerkt, dass mein tüv abgelaufen ist.... seit 07.09
da ich erst ende diesen monats geld bekomme, würde es mich dringend interssieren, mit welchen strafe nich zu rechnen habe, falls ich angehalten werde ...

ps. bin noch in der Probezeit
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M4rio
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2/14 01.09.2009, 14:11

ach ja, muss noch erwähnen, dass ich nicht der halter bin....

mfg
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3/14 01.09.2009, 15:19

Ein Blick unter Bußgeldkatalog hätte dir das Thema erspart ;-)

Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate: 25 Euro Verwarngeld
• 4 bis 8 Monate: 40 Euro Bußgeld + 1 Punkt
• mehr als 8 Monate: 75 Euro Bußgeld + 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt: 15 Euro Verwarngeld

Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
• 2 bis 8 Monate: 15 Euro Verwarngeld
• mehr als 8 Monate: 40 Euro Bußgeld + 1 Punkt

Die Rechnung wird wohl erstmal der Halter bekommen (der, der in den Papieren steht), weil in den letzten 2 Monaten könnte ja jeder x-beliebige das Fahrzeug geführt haben - ist also nicht eindeutig das du es selbst versäumt hast.


PS: wenn du etwas zu deinem letzten Beitrag hinzufügen möchtest kannst du auch die Edit-Funktion nutzen.
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4/14 01.09.2009, 15:57

und der halter des fahrzeugs kann dir dann eigentlich garnix weil dafür der halter verantwortlich ist.

anders isses aber glaub ich wenn du in ne kontrolle kommst und die des merken. dann bist du als fahrer schuld weil du ein fahrzeug mit nichtmehr gültiger HU/AU bewegt hast.
bin mir aber nicht ganz sicher-meine aber sowas schon öfters gehört zu haben.

und ganz klar wenn die punkte wirklich auf dich gehen steht ne nachschulung an.
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5/14 02.09.2009, 07:44

Ich glaube Du kannst Dir auch einen Termin beim TÜV holen und den dann Sichtbar ins Auto legen, damit die sehen das Du ein Termin hast und halt eventuell keine Strafe zahlen musst.

Bin aber nicht sicher.

Gruß Ben :)
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6/14 02.09.2009, 09:13

Mir ist vor kurzen das gleiche passiert.
Ich hatte nicht aufgepasst und war schon 2 Monate drüber.
Solange die Polizei dich nicht erwischt passiert garnichts . Und der TÜV Mensch sagt auch nix er zieht nur die Zeit die du drüber bist von den 2 Jahren TÜV wieder ab.
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7/14 05.09.2009, 21:37

naja, seit august besteht fälligkeit... d.h. bin jetzt im 2ten monat drüber. Da ich es eh ende diesen monats machen will, habe ich punkte-technisch ja nix zu befürchten.

werde mir die tage schonmal nen termin holen und den ins auto legen, kann ja nicht schaden


thx für die infos
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M4rio
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8/14 05.09.2009, 23:55

na bis jetzt nur ein monat drüber. wenn du HU im august hast kannst die vom 1-31. machen lassen. ab 01.09 isser dann abgelaufen.
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9/14 06.09.2009, 10:21

war mir nicht so, als ob die zeit verkürzt worden ist, das man mit einen verwarngeld schon ab 1 monat rechnen muß?
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10/14 13.10.2009, 23:48

alles schön und gut wenn man nicht erwischt wird,aber ich glaub der versicherungsschutz erlischt wenn man kein tüv hat.
hab im moment auch kein tüv und bekomm erst später geld.
man muss halt höllisch aufpassen das es nicht kracht.
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11/14 14.10.2009, 09:58

Schwachsinn, der Versicherungsschutz erlischt nicht...
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oh da hab ich mich wohl geirrt.
bist du dir wirklich sicher das es so ist?
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13/14 14.10.2009, 15:02

ich VERMUTE, dass wenn man ein Unfall hat und der Gutachter ein Mangel findet der beim TÜV aufgefallen wäre, wird die Versicherung sich schon querstellen.

aber wie gesagt, es ist nur eine Vermutung!
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Goofy
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