carisma 21.03.2006, 21:33
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/8 21.03.2006, 21:33

wölfchen hat am 21.03.2006, 20:22:
Und das Auto steht überall unverschlossen rum, was da die Versicherung zu gesagt hätte ...???

Die Versicherung würde dir sagen, Pech gehabt.

Weil, du als Fahrzeughalter dazu verpflichtet bist dein Auto abzusichern, sonst verfällt dein Versicherungsschutz.
Is ja quasi eigenverschulden.

Das hatten wir gerade wegen dem Thema Halten/Parken.
Wir wissen alle, das Halten im Parkeverbot nur zum Be- & Entladen und max. 3 Minuten erlaubt ist.
Der Gesetztgeber sagt, das wenn du innerhalb der 3 Minuten dein Fahrzeug verschießt, weil du nur mal eben den Einkauf zur Tür bringst oder so, du somit parkst und nicht mehr hällst. Verschließt du das Fahrzeug innerhalb der 3 Minuten nicht und entfernst dich als Fahrer vom Fahrzeug, dann hällst du, aber wenn dann jemand, dein Auto klaut, oder dein Radio oder so, bist du nicht versichert, weil du dich vom Fahrzeug entfernt hast ohne das Fahrzeug zu sichern.

So genug von Gesetzten
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2/8 21.03.2006, 21:36

:denk: is ja bescheuert
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so sind sie halt... die Gesetze....leider :hau:
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Sowas is wieder mal typisch...
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@ carisma

Nicht ganz richtig so. Du darfst dein Auto verschließen bei den 3 min und hältst, aber du musst in Sichtweite deines Fahrzeugs sein, also sprich: du musst das Fahrzeug sehen. Oder dein Auto dich, jenachdem. B)
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Naja, aber stell dir vor eine freie Straße, wenn ich dann 200 Meter entfernt stehe, das Fahrzeug verschlossen und ich sehe das mein Auto ganz gut und deutig (weil eben freie Sicht), oder ich ge´he in eine Kiosk oder Bäcker und sehe aus dem Kiosk oder Bäcker mein KFZ und da kommt einer in grün vom Staat (Polizei) oder in blau vom Bezirk (Ortnungsamt), dann erklär den das mal, dass das nur ein Halten war.
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Das merken die von ganz allein wenn du nach nen paar Sekunden am Auto stehst !!!
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Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt (§ 12 Abs. 2 StVO). Der Parkbegriff bestimmt sich ausschließlich nach dem Kriterium "Verlassen des Fahrzeugs" oder nach der "3-Minuten-Grenze"; auf den Zweck der Fahrtunterbrechung kommt es nicht an.

Ein länger als dreiMinuten dauerndes Halten ist auch dann ein Parken, wenn es ausschließlich dem Be- oder Entladen dient.

Parken setzt begrifflich voraus, dass dasx Fahrzeug auch gehalten wird, eine gewollte und freiwillige Fahrtunterbrechung vorliegt. Bei einer technischen Betriebsstörung ist das nicht gegeben.

Das bloße Aussteigen aus dem Fahrzeug ist noch kein Verlassen i.S. des § 12 Abs. 2 StVO. Erst wenn sich der Fahrer vom Fahrzeug so entfernt, dass er das Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und somit bei Bedarf nicht unverzüglich eingreifen kann, gilt das als Verlassen des Fahrzeuges. Auf die räumliche Entfernung zum Fahrzeug kommt es allerdings dabei nicht an.

Geht der Fahrer in ein Haus oder um eine Hausecke herum, so ist das Fahrzeug in der Regel verlassen; anders wenn der Fahrer das Fahrzeug noch beobachten und im Hinblick auf die geringe Entfernung bei Bedarf eingreifen kann.

Ein Verlassen liegt nicht vor, wenn der Fahrer aussteigt, den Gehweg oder auch die Fahrbahn überquert und an einem Kiosk eine kurze Besorgung macht.

Wer länger als drei Minuten hält, der parkt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht verlässt (nach § 12 Abs. 2 StVO).

So, alles geklärt? :wink2: Bitte in die Rennleitungsecke verschieben B)
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