carisma 18.03.2010, 13:34
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/15 18.03.2010, 13:34

Vor einigen Tagen hatte ich bei mir vor ne klappe Stunde vor der Zufahrt für Müllcontainer gepart.
Diese Zufahrt ist an einer Straßenecke (beide Straßen sind Einbahnstraßen) und der Gehweg endet schon vor der Zufahrt.
Vor der Zufahrt können bis zu 4 Autos parken (ob es so erlaubt ist weiß ich selber nicht).
Ich selbst parkte quasi so am rechten Fahrbahnrand vor 2 Autos.

Ich habe mal eine Grafik gemacht um das zu verstehen (siehe Anhang).

Nun eine Stunde später war da eben der Strafzettel an meiner Scheibe.

Und ich weiß nicht, wie ich den Text verstehen soll. Ich glaube ich steh etwas auf dem Schlauch.
Vllt. versteht das ja von euch jemand, was man mit mit dieser Ordnungswiedrigkeit sagen will.

======
Tatbestandsnummer/Tatvorwurf:
xxxxxx Parken nicht am rechten Fahrbahnrand
(Die Nummer hab ich mal durch x ersetzt.)

Konkretisierung:
Fahrbahnmitte, Parken mit vier Rädern auf dem Gehweg, BORDSTEIN ERKENNBAR SCHRÄG
======

:denk: :denk: :denk:
Fahrbahnmitte oder mit vier Rädern auf dem Gehweg - wo denn nun?!
Dateianhänge
parken.gif
Alles klar?!
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2/15 18.03.2010, 14:05

vl steht fahrbahnmitte drauf weil rechts neben dir auch noch autos parken zwar mit ein bisschen abstand aber doch?!

aber was dann mit vier rädern auf dem gehweg gemeint is hab ich keine Ahnung ist da noch ein gehweg dazwischen den autos rechts neben dir und wo du geparkt hast?

is ein sehr komischer Strafzettel

lg chris
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3/15 18.03.2010, 14:07

ich würd das so verstehn, dass es nur erlaubt is mit allen vier rädern aufm bordstein zu stehn... deswegen schräg, damit man drauf fahren kann...

das mit der fahrbahnmitte würd ich so verstehn, dass du mitten auf der straße standest.. so siehts au bei deiner grafik aus...


ich kann dich trösten: hab gestern au nen zettel bekommen, weil ich kein ticket gezogen hab... wär ich nur 5 mins eher gekommen, hätt ich die 29 € nich zahlen müssen... naja... ich hol mir nie ein ticket, wodurch ich eh schon mehr gespart hab, als ich jetz zahlen muss...
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4/15 18.03.2010, 14:17

ja Fahrbahnmitte kann schon stimmen aber wenn er sagt das der gehweg vor der zufahrt schon aufhört dann kann das mit 4 Rädern aufn Bordstein a ned stimmen?!

die sollen doch auch mal nachdenken wenn die sowas ausstellen kann ja gar keiner wissen was da jetzt genau gemeint is...
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5/15 18.03.2010, 14:57

Novak hat am 18.03.2010, 14:05:vl steht fahrbahnmitte drauf weil rechts neben dir auch noch autos parken zwar mit ein bisschen abstand aber doch?!

So würde ich es auch noch akzeptieren.

Novak hat am 18.03.2010, 14:05:aber was dann mit vier rädern auf dem gehweg gemeint is hab ich keine Ahnung ist da noch ein gehweg dazwischen den autos rechts neben dir und wo du geparkt hast?

Nein, zwischen mir und den parkenden Autos neben mir ist kein Gehweg.

Und auf dem Geweg kann man auf der Fahrbahnseite eh nicht stehen, weil ab den Vor mir, zischen Straßenrand und Gehweg Grünfläsche, Büsche sind.

Ich hätt es ja verstanden, wenn die Begründung wegen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gewesen wäre, da ich ja quasi zwei Fahrzeuge zugeparkt hatte.
Aber das ist in meinen Augen irgenwie ein Widerspruch.

Naja werde mal dem lieben Polizeipräsidenten einen Widerspruch wegen der Zweideutigkeit schreiben.
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6/15 18.03.2010, 15:27

aber des mit dem Gehweg scheint mir trotzdem komplett sinnlos, weils ja keine möglichkeit gibt wo dein auto stand auf einem Gehweg zu stehen.

echt manmachl musst da schon denken: "ljjadshgjhklasdjlghjhasjklddhlgajklsdsdghjklashdgjklashgagsdgajhgjdg" mehr kann ich dazu echt ned sagen :hau:
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7/15 18.03.2010, 18:25

carisma hat am 18.03.2010, 14:57:
Novak hat am 18.03.2010, 14:05:Naja werde mal dem lieben Polizeipräsidenten einen Widerspruch wegen der Zweideutigkeit schreiben.



Tja, da sieht man mal wieder ein typisch dt. Beispiel..... deutsche Sprache, schwere Sprache.... nur gut, dass die das Verwarnungsgeld nicht nur als Wortlaut hinschreiben sondern noch mit zahlen aufführen, sonst kämen da bestimmt auch lustige Beträge zusammen..

Wenn du ne Rechtschutz oder Verkehrsrechtschutz hast, dann gleich vom Anwalt das schreiben aufsetzen lassen, da ists dann wenigstens halbwegs wasserdicht..... es sei denn du hast als Berliner großstadterfahrung und kannst solche Briefe schon formulieren ;)


Gruß
D€
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8/15 18.03.2010, 19:48

Wahrscheinlich ist es einfach ein Strafzettel für all die aufgeführten
Möglichkeiten und die haben vergessen, die falschen durchzustreichen.
Jedenfalls ist das keine Parkmöglichkeit, es sei denn, Du machst
noch schnell die Fahrer der dort "abgesperrten" Autos zu Freunden
und läßt sie bezeugen, daß das mit ihnen verabredet war.
Ist das nicht, dann hast Du verkehrsbehindernd geparkt.
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9/15 18.03.2010, 19:50

Glaube das ist eine Zusammenfassung. Es ist quasi ein "Universell einsetzbarer Strafzettel" Um genauer zu sein dieser Code wird benutzt, wenn man keine 3 Meter zur Mittellinie hat, also beim parken. Oder man mit allen vier Rädern auf dem Bordsetin steht, oder man auf Abgesenkten Bordstein parkt. Ist ja alles verboten und bezweifel, dass du alles drei auf einmal geschafft hast :D vermute, dass es bei dir nur die3 bzw 2 Meter bis zur Fahrbahnmitte waren.
So verstehe ich das.
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10/15 18.03.2010, 22:17

2 bis 3 Meter zur Fahrbahnmitte?! Das ist ja eine einspurige schmale Einbahnstraße.
Und wenn die schon mit solchen elektronischen Geräten arbeiten, wo sie nur eine Nummer eingeben oder die Art der Ordnungswidrigkeit auswählen können (keine Ahnung wie deren Handhelds so funktionieren), dann können die das doch mal mit einer klaren Konkretisierung machen.
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11/15 19.03.2010, 00:13

Die 3 Meter gelten auch nur auf Vorfahrtstraßen außerhalb einer
geschlossenen Ortschaft. Da muß zur Mittellinie >3 Meter Platz
bleiben, sonst gilt Parkverbot. In der Stadt gibts das nicht.
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Ehm erzähl das mal den Politessen in Bremen. War da 3,5 Jahre zur Berufsschule gegangen. Zu Feierabendhin hatte jeder dritte Wagen (Die müssen echt mit Zopllstock zu gange sein) einen Zettel deswegen gehabt. Und die Standen echt maximal 10 cm weiter raus als die anderen.
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13/15 19.03.2010, 09:02

Ich hab noch mal im §12 STVo nachgesehen. Danach kann in diesem
Fall nur Parken auf der Fahrbahn mit Einschränkung/Sperrung der
Zufahrt zu den daneben befindlichen Parkflächen gemeint sein.
Ich würde auf jedenfall, falls der Bußgeldbescheid auch so "wischi-
waschi" ist, Einspruch erheben.
Die von mir angegebenen 3 m gelten für den Fall, daß auf der Fahrbahn
die Fahrstreifen durch eine ununterbrochene Linie getrennt sind.
Und, Beppo, ist die Straße vor Deiner Berufsschule eng? Parken ist
nämlich nur erlaubt, wenn für den Durchgangsverkehr Platz genug
bleibt, daß Fahrzeuge mit der höchstzulässigen Breite von 2.50 m
gefahrlos durchfahren können. Parkt da jemand so, daß das unter-
schritten wird, dann ist das Verkehrsbehinderung, es kann schon
sein, daß da nachgemessen wird und es dann um 10 cm geht.Anders
in reinen Wohnstraßen, nicht zugelassenen für Fahrzeuge über 7.5 t,
Sackgassen (da nur bis zur Wendemöglichkeit).
Bei uns in Bonn fahren die schon mal nachts mit Feuerwehrwagen rum
und überall, wo sie nicht flott durchkommen, wird abgeschleppt.
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