Snake 16.01.2011, 18:22
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/20 16.01.2011, 18:22

da ja bei uns demnächst ein autoankauf vor der tür steht und ich das anzahlen soll (beim händler), hab ich mich gefragt, was wäre, wenn er das auto trotz meiner anzahlung anderweitig verkauft...

unser konkreter fall sieht so aus:

haben einen schönen cari im augenschein und wollen ihn die woche abholen... der händler hat gesagt, ich soll das auto mit 50€ anzahlen, damit ich das auto auch wirklich kaufe und er nich umsonst tüv machen muss...
natürlich werde ich mir eine quittung geben lassen um das ganze auch schriftlich zu haben... jetz fragt sich allerdings meine freundin die ganze zeit, was wäre, wenn er das auto an jemand anderen verkauft (nachdem ich die anzahlung geleistet habe)... :denk:
er meinte zu mir, es soll wohl morgen noch jemand kommen, der das auto auch ankucken will und es für den vollen preis nehmen würde... (wir haben den preis bisschen runtergedrückt und er hat zugestimmt)
dürfte er sowas denn rechtlich machen, oder nicht? da ich die woche selber nich da bin, würde ich das nämlich gern wissen, bevor meine freundin dann ihr blaues wunder erlebt bzw. uns der verkäufer abspringt...

im internet hab ich nichts brauchbare gefunden, aber ich hoffe, einer (auch gern mehrere) von euch kennt sich das aus oder weiß zumindest rat... :ok:
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2/20 16.01.2011, 18:50

Meiner Meinung nach, ist die Anzahlung bestandteil der Absichtserklärung den Kaufvertrag zu schliessen. Demnach dürfte er das Auto nicht an jemand anderen verkaufen, ohne deine Zustimmung... Auch ein Handschlag oder die mündlich Absichtserklärung gilt als Kaufvertrag.

Natürlich ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt und hab in den Recht-Vorlesungen oft gefehlt und wenn ich da war geschlafen ^^
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3/20 16.01.2011, 19:01

*TheBr4in zustimm*

So kenn ich das auch.

Wenn er das Auto jetzt verkauft, muss er dir deine Anzahlung zurückgeben, was er sicherlich machen wird.

Das Problem is nur folgendes.
Lässt man sich auf einen Rechtsstreit ein, um das Auto vom neuen Besitzer zurückzuholen, damit der Verkäufer weiterhin den Vertrag erfüllen kann, was er durch eure Anzahlung muss? - Ich denke nicht. Damit wird er auch rechnen...
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4/20 16.01.2011, 19:13

xx_angel77_xx hat am 16.01.2011, 19:01:...

Wenn er das Auto jetzt verkauft, muss er dir deine Anzahlung zurückgeben, was er sicherlich machen wird.
...


und genau das will ich ja verhindern... es nützt mir ja nix, wenn ich das geld bekomm, aber immernoch kein auto hab... :nono:
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5/20 16.01.2011, 19:20

Ich versteh dich voll und ganz. Hab grad auch sowas in der Art durch mit dem Weihnachtsgeschenk für meine Frau. :td:

Ich glaube aber, wenn er schon sowas sagt und du ihm kommst mit "Wir haben aber schon einen Vertrag" wird er sagen "Gut, dann trete ich zurück". Warte erstmal ab. Wieviel habt ihr denn runtergehandelt?

Wünsch dir viel Glück.
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6/20 16.01.2011, 19:36

Ich seh das auch so ,mit deiner Anzahlung hast du quasi schon nen Vorvertrag der dir ein vorrecht gegenüber anderen Käufern gibt.
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MfG Kodiak
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7/20 16.01.2011, 19:41

xx_angel77_xx hat am 16.01.2011, 19:20:...
Wieviel habt ihr denn runtergehandelt?
...


von 1700€ auf 1550€ inkl. tüv neu... wollte ihn auf 1400€ drücken, aber da hat er absolut nich mitgespielt... naja, 1550€ sind auch ok...

immo hängts leider an der versicherung... (im internet-vergleich wollen die ab 800€ jährlich - aber anderes thema)

xx_angel77_xx hat am 16.01.2011, 19:20:...
Wünsch dir viel Glück.


danke, kann ich gut gebrauchen... :ok:

Kodiak hat am 16.01.2011, 19:36:Ich seh das auch so ,mit deiner Anzahlung hast du quasi schon nen Vorvertrag der dir ein vorrecht gegenüber anderen Käufern gibt.


leider halten sich nich immer alle an das geltende recht... und deswegen wollt ich nich mitm anwalt wiederkommen... das lohnt sich fast nich und macht wieder jede menge stress und nimmt sehr viel geld und zeit in anspruch... :-( :td:
und da ich selber ja nich da bin, wenn meine freundin das auto holt, hab ich bisschen bauchschmerzen... ich hoff mal das beste... :schwitz: :schwitz: :schwitz:
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 16.01.2011, 19:43 von Snake.
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8/20 16.01.2011, 19:43

gehe hin und schliesse ein kaufvertrag ab .. darin soll stehen dass die anzahlung geleistet hast und das auto in deinem besitz kommt sobald die komplette summe (soll angegeben werden) gezahlt wurde ..

somit hast ein vertrag und falls er ann dritten verkauft hat er die geleistete anzahlung und schadenersatz zu zahlen ..

ein ähnlichen Fall kannst da lesen http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=72119&
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9/20 16.01.2011, 20:15

wartech24 hat am 16.01.2011, 19:43:gehe hin und schliesse ein kaufvertrag ab .. darin soll stehen dass die anzahlung geleistet hast und das auto in deinem besitz kommt sobald die komplette summe (soll angegeben werden) gezahlt wurde ..

somit hast ein vertrag und falls er ann dritten verkauft hat er die geleistete anzahlung und schadenersatz zu zahlen ..

ein ähnlichen Fall kannst da lesen http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=72119&


genau so haben wir das letztes jahr mit unseren Laguna gemacht ..
Und mit unseren gebrauchten Motor haben das gleiche gemacht ,so das die den nicht an jemand anders verkaufen .
Viel glück @Snake :ok:
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Ich denke auch mal das es gut gehen wird. Ein Rücktritt seites des Verkäufers , wenn er ein Gewerblicher ist , würde nicht gut aussehen und wenn es Öffendlich wird auch noch seinem Ruf als Händler sehr schaden . Wenn es doch noch schief gehen sollte kannste gegen ihn ja , wie oben beschrieben , vorgehen . Die Frage it es allerdings ob Du dir den Stress machen willst.

Daher viel Glück

Gruß
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11/20 16.01.2011, 20:48

wartech24 hat am 16.01.2011, 19:43:gehe hin und schliesse ein kaufvertrag ab .. darin soll stehen dass die anzahlung geleistet hast und das auto in deinem besitz kommt sobald die komplette summe (soll angegeben werden) gezahlt wurde ..

somit hast ein vertrag und falls er ann dritten verkauft hat er die geleistete anzahlung und schadenersatz zu zahlen ..

ein ähnlichen Fall kannst da lesen http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=72119&


Wollte ich auch gerade so schreiben.

Mit einem Kaufvertrag hast du nicht nur Pflichten (zum Kauf), sondern auch Rechte (Kaufvertrag erfüllen).
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Ecki
12/20 16.01.2011, 21:26

Geh hin, mach nen kaufvertrag mit Anzahlung und Restzahlung nach Erfüllung der Vereinbarungen, also TÜV etc.

Dann kann und darf er das Auto nicht an andere Verkaufen.
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Also ich habs in der Schule so gelernt und denke das ist auch korrekt. :

Du kannst von dem 3. (neuer Käufer) das Auto 100 % nicht verlangen, da er im guten Glauben gehandelt hat und somit trifft ihn keine Schuld.

Allerdings habt ihr einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen und dieser wurde durch die Anzahlung noch rechtskräftiger als er so schon ist.
Somit hast du nämlich schon ein Teil deiner Leistung getätigt und der Kaufvertrag ist geschlossen.
Nur Leistungen sind noch nicht beiderseits ausgeführt.
Verkauft er den Wagen also nun, hat er dies rechtswidrig getan und muss dir Schadensersatz leisten.Sozusagen muss er dir das Auto nochmal so für den Preis besorgen (wird er nicht finden, also muss er was besseres nehmen da er mind. seine Leistung erfüllen muss.

Wenn du darauf bestehst, muss er dir also den Wagen nochmal so zum genannten Preis besorgen.

Wie es dann natürlich im Falle eines Rechtsstreits ausgeht weiß ich nicht 100% weil ja sowieso alle Gesetze gedreht und gewendet werden.

aber alles in allem ist er verpflichtet dir das Fahrzeug nach eurem Kaufvertrag zu verkaufen.
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RoxoR
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