Gerdi 03.02.2011, 09:18
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/43 03.02.2011, 09:18

Huhu, bräuchte da mal nen Rat.

Habe meine bei der Versicherung angegebene jährliche Km Leistung überschritten und es bis jetzt noch nicht gemeldet. Im Dezember habe ich mein Auto abgemeldet und der Versicherungsvertrag ruht zur Zeit, da ich mein Auto in ein paar Monaten wieder anmelden möchte. Sollte ich die Überschreitung jetzt noch melden? Habe was von Vertragsstrafen in Höhe eines Jahresbeitrages gelesen, das könnte ich nun am wenigsten gebrauchen, bin so schon ganz knapp bei Kasse.

Eine alternative wäre es doch, auf eine andere Versicherung umzusteigen, oder? (hatte ich eigentlich sowieso früher oder später vor, da meine jetzige Versicherung arschteuer ist). Da dürfte von der Überschreitung ja keiner was mitkriegen, glaube kaum dass sich die Versicherungen über den Km Stand austauschen :denk: Sollte sich die Nachzahlung finanziell in Grenzen halten (50€ oder so) werde ich das wohl melden...was sind da eure Erfahrungen?

Bitte keine "Moralapostelposts" ala "du Idiot, im Schadenfall hättest du aber ganz alt ausgesehen" -> das weiß ich selber, danke!
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2/43 03.02.2011, 15:14

Da du ihn wieder anmeldest wird auch nach deinem aktuellen KM-Stand gefragt. Und da du keinen Unfall hattest erfährt die Versicherung auch nichts davon. Kannst die KM ja auch im abgemeldeten Zustand auf einem Privatgrundstück gefahren haben. ;) Einfach den Wagen mit aktuellem KM-Stand wieder zulassen und vieleicht überlegen die Laufleistung bei der Versicherung zu erhöhen. ;)
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3/43 03.02.2011, 15:16

Gerdi hat am 03.02.2011, 09:18: Sollte sich die Nachzahlung finanziell in Grenzen halten (50€ oder so) werde ich das wohl melden...was sind da eure Erfahrungen?

Naja ich denke es wird mehr als 50 Euro sein, im Endeffekt liegt es daran wiele Km du überschritten hast und wie die Versicherung es berechnen wird.

Mein Vater hatte mal angegeben das er weniger als die Angebenen Km im Jahr gefahren ist und dafür sogar eine Rückzahlung erhalten.

Ich glaube die beste Antwort wie genau das bei dir Ablaufen wird, wie es verrechnet wird kann dir nur deine eigene Versicherung sagen.

Ich kann mir auch vorstellen, das wenn es nur wenige Km sind, die Versicherung da auch kein Drama draus machen wird.
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4/43 03.02.2011, 16:06

Melds nicht, so wie Gigi es sagt stimmts, du könntest ja in der abgemeldeten Zeit bei ner anderen Versicherung gewesen sein oder mehrfach Kurzzeitkennzeichen dran gehabt haben ;)
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5/43 03.02.2011, 16:38

Le-Carisma hat am 03.02.2011, 16:06:Melds nicht, so wie Gigi es sagt stimmts, du könntest ja in der abgemeldeten Zeit bei ner anderen Versicherung gewesen sein oder mehrfach Kurzzeitkennzeichen dran gehabt haben ;)



Was nicht erlaubt wäre...

ersteres wäre eine unerlaubte doppel-Versicherung

zweiteres hätte er melden müssen...

gebt nicht solche, sorry, dämlichen Tipps... andere müssen den Mist dann ausbaden.


Wieviel bist du denn drüber? Wann war Versicherungsbeginn? Auf wieviel ist die Fahrleistung beschränkt? Hast du die Abmeldung des Fahrzeugs nicht der Versicherung gemeldet? Also zahlst du jetzt, obwohl das Fahrzeug steht?

Wenn das erste Jahr rum ist, dann nimmst du die Kilometer einfach mit in das nächste Jahr, weiß ja keiner wann du die Kilometer gefahren bist.
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6/43 03.02.2011, 18:07

TheBr4in hat am 03.02.2011, 16:38:...

Wenn das erste Jahr rum ist, dann nimmst du die Kilometer einfach mit in das nächste Jahr, weiß ja keiner wann du die Kilometer gefahren bist.


Genau so. Und nicht anders...
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Ecki
7/43 03.02.2011, 19:30

Schweigen (im Sinne so tun als wäre nichts gewesen) über die Tatsache hin oder her.
Was ihr oder in dem Fall jetzt Gerdi schlußendlich macht, ist eure Sache.

Das nicht Melden gilt mit Sicherheit als Versicherungsbetrug und dass das eine Straftat ist, sollte wohl jedem klar sein.
Und wenn dieses Thema schon öffentlich behandelt wird, sollte man nicht andere zu dieser Straftat führen.

Ein Tipp von mir noch:
Schau doch mal in deine Versicherungunterlagen, da sollte auch sowas wie AGB's bei sein und in dieser sollte eigentlich solche Dinge mit drin stehen.
Bei meiner Versicherung bekomme ich sogar Online, ein riesige PDF-Übersicht, wie was Verträge vereinbaren, Regeln, usw.
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8/43 03.02.2011, 19:49

Aus 12.000Km wurden 20.000Km... Versicherungsbeginn war im März, am 30.12. wurde das Auto abgemeldet. Versicherung hat mir danach sogar noch 2 Euro erstattet, nach dem Km Stand wurde NICHT gefragt...

Nein, ich zahle im Moment nicht, wie gesagt, der Vertrag ruht bis ich das Auto wieder anmelde....weil ich bei der Abmeldung ja angegeben habe, dass ich das Auto behalte und wieder anmelden werde...
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Mein Cari bekommt im Winter auch Kilometer drauf ohne das er angemeldet ist. Das hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun oder Doppelversicherung. Denn ich fahr die wirklich. Auch wenns nur etwa 100km sein werden. Dennoch werde ich meine Versicherung anrufen und diese 100km mehr bei Saisonstart angeben damit ich die Hintenraus auch wieder habe. ;)
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10/43 03.02.2011, 19:58

TheBr4in hat am 03.02.2011, 16:38:
Le-Carisma hat am 03.02.2011, 16:06:Melds nicht, so wie Gigi es sagt stimmts, du könntest ja in der abgemeldeten Zeit bei ner anderen Versicherung gewesen sein oder mehrfach Kurzzeitkennzeichen dran gehabt haben ;)



Was nicht erlaubt wäre...

ersteres wäre eine unerlaubte doppel-Versicherung

zweiteres hätte er melden müssen...

gebt nicht solche, sorry, dämlichen Tipps... andere müssen den Mist dann ausbaden.



Gerdi hat am 03.02.2011, 09:18: da ich mein Auto in ein paar Monaten wieder anmelden möchte

also das Auto ist abgemeldet, also hätte er woanders jederzeit Kurzzeitkennzeichen sich holen dürfen Herr Brain, also mach mich hier net dumm an... is schon richtig was ich schreibe... ich hab auch zw. den Versicherungen beim Cari Kurzkennzeichen von ner Anderen Versicherung dran gehabt bei meinem Wohnungswechsel... also lies richtig bevor du hier persönlich wirst, denn das kann ich auch...
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11/43 03.02.2011, 20:43

Bitte sachlich bleiben Jungs :spin:
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Gigi hat am 03.02.2011, 19:50:Mein Cari bekommt im Winter auch Kilometer drauf ohne das er angemeldet ist. Das hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun oder Doppelversicherung. Denn ich fahr die wirklich. Auch wenns nur etwa 100km sein werden. Dennoch werde ich meine Versicherung anrufen und diese 100km mehr bei Saisonstart angeben damit ich die Hintenraus auch wieder habe. ;)

Du bewegt dein abgemeldetes Auto 100 km auf einem privaten Grundstück oder was :denk:

@Le-Carisma
Ja er hätte sich ein kurzzeitkennzeichen holen können, hat er aber wohl nicht.

PS: auch bei einem Kurzzeitkennzeichen muss man einen temporären Versicherungsschutz beantragen. ;)
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Klar muss man das, aber eben net zwingend bei der selben Versicherung ;)
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