xx_angel77_xx 06.06.2013, 10:31
Probleme mit dem Mitsubishi Carisma, dann kann dir hier geholfen werden.
(Technische Informationen & Details zu Motoren und Ausstattung findest du unter Carisma-Daten, häufig gestellte Fragen unter Carisma-FAQ.)
Moderator: Werkstattmeister
40/43 09.06.2013, 13:19

was mich an der ganzen geschichte wundert ist, dass es kein einzelfall ist...
bei ein paar wenigen kann es zu diesem defekt kommen, aber bei so vielen? :denk:
dann wäre ja in der produktion mächtig was schief gelaufen...
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41/43 09.06.2013, 14:07

Kodiak schrieb:09.06.2013, 12:30Hier mal ein Zitat vom TÜV Hanse
Wie funktioniert nun aber die gängige Lenkradsperre? In Europa rastet ein Bolzen erst dann ein, wenn der Zündschlüssel in der Aus-Position mindestens 2 mm aus dem Schloss gezogen wird. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass das Schloss bereits beim ausgeschalteten, aber möglicherweise noch rollenden Fahrzeug einrastet, was fatale Folgen haben kann!
Zitat Ende
Somit ist auch das Zündschloss/Lenkradsperre eine sicherheitsrelevante Einheit,auch wenn das die Mehrheit nicht einsehen will.


Das es sicherheitsrelevant ist hat hier auch niemand wirklich bestritten, im Gegenteil ich bin da genau deiner Meinung. Nur in der Quelle die du nennst, wird auf den Urschleim der Geschichte eingegangen sowie mal auf Ami und Japanerfahrzeuge verwiesen mit div. Sicherungsmaßnahmen, Knopf etc... das is Kram aus längst vergangenen Zeit, wo das "neu" eingeführt war ;)

Zu solchen technischen Kram gibts duzende Zusatzblätter, Änderungsnachweise etc.... Ebenso bitte ich zu beachten:

Unser Carisma hat im Gegensatz zu den typischen Golfs (beziehe mich auf den 4er ebenfalls 98-200x zugelassen) auch ne zusätzliche "Sicherung"

Folgendes geht bei mir ab, Carisma GDI EZ 02/2000, Facelift:

1.-Schlüssel draußen, Lenkraddrehen --> Schloss rastet bereits kurzer Drehung ein
2.-Schlüssel rein, Lock-Stellung --> Sperrung lässt sich nicht aufheben
3.-Schlüssel rein, Lenkrad ein wenig drehen, dabei ebenso schlüssel auf acc drehen --> Schloss geht raus, Schlüssel lässt sich bei der Entriegelung der Sperre erst voll auf acc-stellung bringen
4.-Schlüssel rein, ACC-Stellung --> Lenkrad lässt sich nach belieben verdrehen
5.-Schlüssel rein, zurück auf Lock --> Lenkrad lässt sich immernoch nach belieben drehen
6.-Schlüssel rein, ca 5mm rausgezogen, auf Lock --> immernoch Lenkradbewegung möglich
7.-Schlüssel ab, sodass Klack-Geräusch hörbar --> erst jetzt rastet wieder die Lenkradsperre ein

Zur "Sicherung": Man kann bei unseren Carismas nicht einfach von ACC auf Lock drehen... man muss zusätzlich ein wenig den Schlüssel ins Schloss drücken...erst dann kommt man überhaupt zurück auf die Lock-Stellung. Dies ist beim Golf z. B. nicht der Fall...dort kann nach belieben der Schlüssel gedreht werden. Somit hat man hier nun auch eine Art Sicherung implementiert... oder wie man es sonst nennen möchte.


Gruß
D€

EDIT:
Nochwas, da sich oben dieses Prozedere von dem, was Enno und Grip schildern, unterscheidet. Folgendes ist mir noch aufgefallen:

- gehe ich ans auto und stecke den schlüssel einfach in schloss rein (Lock-Stellung), dann kann ich trotz eingesteckten schlüssel das schloss reinmachen

- gehe ich aber von der ACC-Stellung zurück auf Lock-Stellung (Punkt 5), dann kann ich das Lenkrad beliebig lange verdrehen ohne das das Schloss einrastet.
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42/43 09.06.2013, 16:57

@Snake
Für mich gilt dasselbe ,"nichts ist unmöglich,Toyota." :grins:
Es brauch ja nur ne Fehlproduktionsreihe eingebaut worden sein,die aus unerfindlichen Gründen nicht vorher geprüft worden ist.
Habt ihr schon mal einen anderen Schlüssel probiert ?
Hab gelesen das es bei anderen Fahrzeugen auch am abgenutzen Schlüssel liegen kann.

@Dead
Solange der Urschleim seine Gültigkeit hat ! Hast du Belege das es in diesem Fall nicht mehr so ist ,dann her damit .
Angel wird sich freuen.
Am Grundsatz selbst wird sich bis heute nichts verändert haben.
Das es im Laufe der Zeit auch modernere Versionen gibt ,die zugelassen sind,ist wohl jedem klar ,nur ist der Cari mit dieser Version ausgerüstet.

Mein Verriegelungsablauf ist im grossen und ganzen mit deinem vergleichbar,ob jetzt 5 oder 2 mm interessiert momentan keinen ,wichtig ist das es nicht ungewollt einschnappt.


Jetzt mal allgemein zu den Überwachungsvereinen ,ich hab das Gefühl die suchen in den letzten Jahren regelrecht nach solchen Fehlern .
+0
MfG Kodiak
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43/43 09.06.2013, 17:28

Hier (alter Link) geht es zur ECE-R18 Richtlinie/Vorschrift..... Da verweise ich auf den Punkt 5.9 und die Unterpunkte... Hier wird auch die Sache mit den 2mm herausziehen des Schlüssels erwähnt sowie Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Entfernen des Schlüssels....dies gilt jedoch unter dem Gesichtspunkt WÄHREND der Fahrt....

EDIT:
Ebenso interessant ist Punkt 6.1.5, aber so richtig zu deuten weiß ich den nun auch nicht...ich meine, wir haben nur eine Stellung, wo der Schlüssel entfernt werden kann, das wäre Lock...und da auch nur (Facelift??) wenn man den schlüssel leicht reindrückt, um auf Lock-Stellung zu kommen.
Punkt 7, 8 und 9 regeln die Sache zwecks Produktion, Änderungen und Genehmigungen bzw. Meldepflicht bei den Ämtern.

Das dürfte somit für Enno/Grip wieder als Interessant gelten, da wir ja nicht während der Fahrt zufällig auf die Lock-Stellung drehen gelle :D ... und jeder andere, welcher den Führerschein hat, auch nicht...sonst fehlts irgendwo zwischen den Ohren :D

National ist es im §38a StVZO geregelt... Hier ist, so meine ich, nur Absatz 1 relevant, da es dort um die normalen Kfzs bis 3,5t geht... Landmaschinen etc interessieren uns ja nicht.

EDIT: Hierbei gibts die nähere Beschreibung des Sachstandes als Anlage zu dem §38a....diese spiegeln sich in Richtlinie 74/61/EWG von Jahre 12/73 wieder, welche durch Richtlinie 95/56/EG von 11/95 geändert/abgelöst wurde. Diese Richtlinie kann HIER eingesehen werden, wobei Anlage IV Punkt 3 und 4 interessant ist. Dank Verwaltungswahn gibts auch hier ne Aktualisierung, die Richtlinie 1999/23/EG.... von 04/99 und kann HIER eingesehen werden.


Gruß
D€
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