Drehzahlmesser springt

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Xboxler 12.12.2006, 22:29
Probleme mit dem Mitsubishi Carisma, dann kann dir hier geholfen werden.
(Technische Informationen & Details zu Motoren und Ausstattung findest du unter Carisma-Daten, häufig gestellte Fragen unter Carisma-FAQ.)
Moderator: Werkstattmeister
27/43 15.02.2007, 20:12

J-S-G hat am 15.02.2007, 13:46:Naja also bei mir isses so das er nich immer aber ab und an, also schon öfter zwischen ca 700 und 200 Umdrehungen rumturnt... Also 500-700 is ja völlig ok hab ich mir sagen lassen. Klingt auch super und nix los. Aber ab und an auch wenn er schon warm is macht er dieses typische hoch und runter. Und beim runter fängt der wagen natürlich leicht an sich zu schütteln und dann geht er wieder hoch... er säuft mir och nit ab oder so, bis jetzt. Aber nervt schon. Und ich habe festgestellt das es bei weitem stärker ist wenn das Licht an ist. Denn tagsüber mit licht aus kommt dieses geschwanke und gezitterte vom auto sogut wie garnich, also ich erinner mich zumindest immo nit dran. Aber abends wenn licht an is kommts. Hab gestern nacht ma kurz licht aus gemacht und scho hatte er sich wieder so bei 600 eingesetzt und is auch brav einfach da geblieben ohne irgendwas...
Sind das die verdreckten drosselklappe?
Soll ja nich so teuer sein die zu reinigen habsch gehört?


hast du einen offenen luftfielter?
wenn nicht dan tippe ich auf die drosselklappe
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rechtschreibungfehler schenke ich euch
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28/43 15.02.2007, 21:29

hmmm... der Wagen klingt scho ganzschön laut beim gasgeben, nich das mich das stört find den sound vom motor geil, aber ich war der Meinung im Motorraum keinen gesehn zu haben. Also ich hab kein reingebaut, aber beim vorgänger weeß ich ja nit. Guck ich gleich morgen mal nach. Falls ich einen habe was würde das dann heißen?
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29/43 16.02.2007, 07:42

Schau mal, ob dein Luftfilterkasten noch nen Boden hat ;-)
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30/43 16.02.2007, 07:56

lol mach ich gleich heute :) Ich hab noch nit richtig in motorraum gucken könne aber der Luftfilterkasten war der der rechts vom motorblock liegt wa? Wo die dicken plastik röhren von abgehen ^^
Meinst da is ihm der boden weggerottet? Oder meinst den hat er absichtlich rausgeschnitte??? (wäre sein stil gewese)
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31/43 16.02.2007, 08:09

Ich kenn Leute, die schneiden den Boden aus (unauffällig zu monschi schiel...)
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32/43 16.02.2007, 08:20

:O ich??? nööö
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:haha: Natürlich, wie komm ich nur drauf :hau:
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34/43 16.02.2007, 08:33

Ok ich kann ansatzweise nachvollziehen das er dann lauter werden könnte... Aber umgeht man damit nit den luftfilter? Und is des nit irgendwie schlecht fürs auto?
Wärs nit besser n offenen Sportluftfilter zu nehme? Oder gabs da wieder probs mitm tüv?
Aber was könnte des damit zu tun haben das mein Wagen "wippt"? Hab übrigends mal drauf geguckt, geht auch wenn das Licht aus is, nur das er dann halt so von 700 bis 450 wippt anstatt von 450 bis 200... trotzdem super nervig.
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Nee, den Lufi umgeht man damit nicht. Des er wippt, kann den grund haben, dass der Luftmengenmesser falsche Daten liefert...

Ein offener Lufi klingt eh besser... und Tüv gibts auf beides Schwierig...
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36/43 16.02.2007, 08:39

Warum umgehst du den Luftfilter, wenn du in den Filterkasten ein Loch schneidest? :?

Was sitzt im Filterkasten......... Rischtiiiiisch, der LUFTFILTER.... :pleace:

Warme Luft zieht er sich so oder so in die Drosselklappe, mit offenem frei im Motorraum hängenden Luftfiltern, oder mitm Loch im Filterkasten.

Dass er bei eingeschaltetem Licht mehr belastet ist, ist völlig klar. Die Lichtmaschine ist stärker belastet.
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung :biggrin:
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37/43 16.02.2007, 08:47

Ja klar aber des wippen soll er trotzdem lassen. :)
Na ich hatte den ja noch nit angeguckt ^^ Bei meinen alten autos wars so das wenn du im kasten unten n loch reingemacht hättest hätte er die luft von unten gezogen und wär dann nit mehr durch die filtermatte gelaufen. :)

Najut ich guck nachher mal rein ob der Luftfilterkasten noch ganz is. :)
Klar aber das loch da unten sieht der Tüv viel weniger als nen offenen Lufti :)
Wobei ich echt immernoch nüt weiß warum die sich da so anpissen.. >.>
Wieso erlauben die einem des nit einfach, macht doch nix großartiges...
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38/43 16.02.2007, 09:44

Offener Luftfilter - Argumentation (nicht auf meinem Mist gewachsen) u.a. ....

- Abgasemission (ausgestoßene Schadstoffe)
- Lautstärke (deswegen darfst ja auch nur offenen Luftfilter ohne Sport ESD oder geänderter Abgasanlage fahren)
- ist Filtereigenschaft des Luftfilters gewährleistet

und wenn ich noch weiter überlegen würde, würd mir noch mehr einfallen.

Es ist nach § 49 StVZO. Hab mal das wichtigste fett gedruckt.

§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.

(2) Kraftfahrzeuge, für die Vorschriften über den zulässigen Geräuschpegel und die Schalldämpferanlage in den nachfolgend genannten Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften festgelegt sind, müssen diesen Vorschriften entsprechen:

Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 42 S. 16), geändert durch die in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen,

Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25), geändert durch die in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen,

(aufgehoben)

Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1), jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung.

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler entsprechen der Vorschrift nach Absatz 1 auch, wenn sie den Vorschriften der Richtlinie nach Nummer 2 genügen. Fahrzeuge entsprechen den Vorschriften der Richtlinie nach Nummer 2 auch, wenn sie den Vorschriften der Richtlinie nach Nummer 1 genügen.


(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie

mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nr. 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 349 S. 21), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) oder

mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nr. 1.3 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) oder

mit dem Markenzeichen "e" und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nr. 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1)

gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für

Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden,

Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.


(3) Kraftfahrzeuge, die gemäß Anlage XIV zur Geräuschklasse G1 gehören, gelten als geräuscharm; sie dürfen mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug" gemäß Anlage XV gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeuge dürfen mit diesem Zeichen nicht gekennzeichnet werden. An Fahrzeugen dürfen keine Zeichen angebracht werden, die mit dem Zeichen nach Satz 1 verwechselt werden können.

(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

(5) Technischer Dienst und Prüfstelle im Sinne der in Absatz 2 und 3 genannten Regelwerke ist das Institut für Fahrzeugtechnik beim Technischen Überwachungsverein Bayern Sachsen e. V., Westendstr. 199, 80686 München. Es können auch andere Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von der obersten Landesbehörde anerkannte Stellen prüfen. Der Technische Dienst ist über alle Prüfungen zu unterrichten. In Zweifelsfällen ist er zu beteiligen; bei allen Fragen der Anwendung ist er federführend.


Außerdem kommt dann noch § 30 StVO

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),


die Beförderung von

frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,

frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,

frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,

leichtverderblichem Obst und Gemüse,

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

Neujahr,

Karfreitag,

Ostermontag,

Tag der Arbeit (1. Mai),

Christi Himmelfahrt,

Pfingstmontag,

Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),

Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,

Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

1. und 2. Weihnachtstag.


So, ich hoffe das reicht zum Verständnis...
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39/43 16.02.2007, 09:49

lol... wer wandert mit mir aus?
Als hätt ich mich je daran gehalten >.> Wenn ich meine Anlage von damals überdenke... da hättsch och gegen die Paragraphen verstoßen.. >.>
Also müsst ich im endeffekt nen TÜV-Prüfer finden der mir sowohl den offenen Sportluftfilter als auch nen ESD einträgt damit ich halbwegs auf sicherer seite bin oder wie?
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