Wutzman 24.01.2011, 15:08
Hier kann frei über Gott und die Welt gelabert werden - alles was nicht mit Autos zu tun hat.
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27/33 24.01.2011, 21:49

Die "änderung der Strafe" würde ich mir mal schriftlich geben, die müssen doch irgengwo sone Art Bußgeldkatalog haben und es wär ein riesen Zufall wenn die Beträge genau gleich sind. :spin:
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28/33 24.01.2011, 22:04

die können frei wählen von 0-5000€ in ihrem ermessen weil es so in der Stadtsattzung verankert ist. aber lass sein den Hoffnungsschimmer hatte ich auch schon.

Das einzigste was ich jetzt noch habe die Behaupten das Fahrzeug hätte auf einem Parkplatz Gestanden was absolut nicht der Fall war kann man auf ihrem Beweisfoto auch sehen ewt Hilft mir das Weiter aber das könnte auch nach hinten losgehen wie ich die kenne behaupten die dann das Auto stand auf nicht befestigen wegen usw und kommen mit Umweltverschmutzung zuzutrauen wäre es denen.
also auch mit vorsicht zu geniessen das alles.
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Wutzman
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29/33 25.01.2011, 01:20

Wutzman:
1. Wenn das Datum des Kaufvertrages vor dem Datum der ersten Mahnung/Anzeige
liegt, bist Du da raus. Egal, ob Du das Auto da hingestellt hast, oder nicht.
2. Wenn die den neuen Eigentümer/Halter nicht packen können, ist das deren Sache.
3. Mit dem Schicken des Kaufvertrages, wo ja das Datum und die Adresse des Käufers draufsteht, hast Du alles in Deiner Macht stehende getan. Du konntest das Auto ja nicht mehr von dort entfernen - das wäre Diebstahl gewesen.
4. Bei einer Staatsanwaltschaft - irgendwo gibts bei Euch ja wohl ein Gericht -
sitzen sog. Rechtspfleger. Die geben kostenlos Auskunft und juristischen Rat.

Also: Geh davon aus, daß Du nach dem Verkauf das Auto nicht mehr "anpacken" darfst - es gehört Dir nicht mehr. Deshalb kann auch niemand, auch nicht ein Ordnungsamt, sowas von Dir verlangen. Leg Widerspruch ein, damit man Dir
da nichts vorwerfen kann, und dann laß das einfach ruhen. Heb alle Schreiben, die noch kommen gut auf und sonst mach nix mehr. Im Widerspruch würde ich auf die Versendung des Kaufvertrages hinweisen.
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30/33 25.01.2011, 08:09

NIEMALS kommen die vor der Justiz damit durch, dass du fast 200(!) Euronen löhnen musst, weil du versäumt hast, diese Information anzugeben. Das ist alles, nur nicht verhältnismäßig.

Hoffentlich hast du dich (online?) mal bemüht und etwas schlauer gemacht?!
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Ecki
31/33 25.01.2011, 08:29

Nur ein Versäumnis kann ihm vorgeworfen werden: er hätte sollen/müssen bei der Abmeldung den Kaufvertrag mit vorlegen. Jedenfalls ist er auch so da raus -wenn
der Verkauf/Datum vor dem Abstellen dort gewesen ist. Wer und wie das Auto da hingebracht hat, kann ihm dann egal sein, er sicher nicht, denn es war nicht mehr seins. Natürlich könnte man fragen, wie die "entwerteten" Nummernschilder da wieder dran gekommen sind, denn bei der Abmeldung werden ja die Stempel entfernt. Aber auch das kann ihm schließlich egal sein, die lagen halt noch im Auto rum und der neue Eigentümer hat sie einfach wieder dran gemacht.
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32/33 25.01.2011, 15:05

Es geht jetzt doch garnicht mehr ums Abstellen, sondern um das Versäumen der Bekanntmachung des Verkaufs und das soll eben auch 200€ kosten :vogel: :vogel: :vogel: :vogel: :vogel:
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 25.01.2011, 17:57 von Beppo.
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33/33 25.01.2011, 16:25

Eben.

Ich würde wie oben erklärt einen fristgerechten(!) Widerspruch einlegen und die Antwort abwarten...ggfl. dann zum Anwalt. Vorher wie bereits geschrieben im www weiter erkundigen...aber dort, wo Leute Ahnung davon haben, nicht hier.

Good luck.
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