ich brauche ma wieder euren rat...
un zwar macht meine freundin jetz ein 6-wöchiges praktikum im krankenhaus (ausbildungsbedingt)..
da sie aber noch einen 400€-job hat wollte ich jetz ma wissen, ob praktikanten auch am wochenende arbeiten müssen?
ich bin mir ziemlich sicher, dass praktikanten nicht am we arbeiten müssen, weiß allerdings nich mehr, ob das nur für minderjährige gilt oder generell für alle...
hat einer von euch ne ahnung oder idee wo man das nachlesen kann? irgendein gesetzt oder so? mir fällt grad keins ein, welches das sein könnte und das internet gibt au net viel her...
dank euch schonmal!
wochenendarbeit für praktikanten?
Thema bewerten
Snake 07.06.2010, 16:38
6 Beiträge • Seite 1 von 1
- 1 Beobachter
- 0 Lesezeichen,
- 1385 Zugriffe,
Beobachter: Schmanta
0
Zum Verständins, sie befindet sich in einer Ausbildung, und muss von dort ein Praktikum machen, und ist über 18?
Falls ich das so richtig verstanden habe, ist das so ok, solange ihr Ausbildungsvertrag nichts Gegenteiliges aussagt. Auch unter 18 wäre das möglich - mit Zustimmung der Eltern.
Dann gibts noch die Sonderberufe (Bäcker und Co), da gelten nochmal andere Richtlinien.
Jugendarbeitsschutzgesetz, und Berufsbildungsgesetz würden mir da einfallen (auch wenn sie über 18 ist).
Guck mal auf der Seite weiter:
http://www.azubiworld.com/gesetze.php?SID=&group=2
sieht vielversprechend aus.
Falls ich das so richtig verstanden habe, ist das so ok, solange ihr Ausbildungsvertrag nichts Gegenteiliges aussagt. Auch unter 18 wäre das möglich - mit Zustimmung der Eltern.
Dann gibts noch die Sonderberufe (Bäcker und Co), da gelten nochmal andere Richtlinien.
Jugendarbeitsschutzgesetz, und Berufsbildungsgesetz würden mir da einfallen (auch wenn sie über 18 ist).
Guck mal auf der Seite weiter:
http://www.azubiworld.com/gesetze.php?SID=&group=2
sieht vielversprechend aus.
0
sorry, ganz vergessen zu erwähnen... ja, sie ist volljährig, somit fällt das JArbSchG raus, und macht eine schulische ausbildung zur mtla (medizinisch-technischen laboratoriums assistentin [Laborratte])...
also dürfte/müsste sie auch am we arbeiten, allerdings dafür einen anderen tag als ausgleich freibekommen?
also dürfte/müsste sie auch am we arbeiten, allerdings dafür einen anderen tag als ausgleich freibekommen?
0
Jep genau so ist es, darf am WE arbeiten, darf aber net die Rahmenarbeitszeit überschreiten die im Vertrag steht.
Sollte sie für solche Fälle keinen Vertrag haben, muss eine "Ergänzung" geschrieben werden.
Musste in meiner Ausbildung mal für ein Betriebspraktika 2 Wochen in eine andere Ausbildungseinrichtung nach Berlin, da musste dann auch so ein Ausbildungsergänzungsvertrag her, weil der Ausbildungsort nicht passte...
Desweiteren konnten wir in Schichtarbeit eingesetzt werden, nach dem wir volljährig waren (bzw. auch für die noch nicht 18jährigen ging das mit dem Einverständnis der Eltern). Hatten also eine 7 Tage Woche, dazwischen dann aber trotzdem unsere 2 Tage frei.
Gleich vorweg, laut Gesetz muss nur der Sonntag ausgeglichen werden, es sei denn im Arbeitsvertrag steht Arbeitstage (das ist Montag bis Freitag) - wenn Werktags drin steht, schließt das den Samstag in die normale Arbeitszeit ein.
Das ist das was ich noch aus meiner Ausbildung weiß, heißt das sollte auf alle Fälle nochmal nachgelesen werden, nicht das ich was durch einander haue.
Sollte sie für solche Fälle keinen Vertrag haben, muss eine "Ergänzung" geschrieben werden.
Musste in meiner Ausbildung mal für ein Betriebspraktika 2 Wochen in eine andere Ausbildungseinrichtung nach Berlin, da musste dann auch so ein Ausbildungsergänzungsvertrag her, weil der Ausbildungsort nicht passte...
Desweiteren konnten wir in Schichtarbeit eingesetzt werden, nach dem wir volljährig waren (bzw. auch für die noch nicht 18jährigen ging das mit dem Einverständnis der Eltern). Hatten also eine 7 Tage Woche, dazwischen dann aber trotzdem unsere 2 Tage frei.
Gleich vorweg, laut Gesetz muss nur der Sonntag ausgeglichen werden, es sei denn im Arbeitsvertrag steht Arbeitstage (das ist Montag bis Freitag) - wenn Werktags drin steht, schließt das den Samstag in die normale Arbeitszeit ein.
Das ist das was ich noch aus meiner Ausbildung weiß, heißt das sollte auf alle Fälle nochmal nachgelesen werden, nicht das ich was durch einander haue.
0
dank dir schonmal vielmals!
ich such ma nach nem gesetz wo das evtl. drin stehn könnte... hab nur leider keine ahnung welches das sein könnte...
ich such ma nach nem gesetz wo das evtl. drin stehn könnte... hab nur leider keine ahnung welches das sein könnte...

0
Hast das Berufsbildungsgesetz schon durch, was ich oben angesprochen habe?
0
Unterstützung: (*) Beitrage mit Links zu Amazon und Ebay sind Affililinks. Beim Kauf über diese Links, bekommt DreamCarisma eine Provision, ohne dass du dafür bezahlen musst.
6 Beiträge • Seite 1 von 1
Wer ist online
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
frei von sämtlichen G/G+ Regeln
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
Mindestabstand voll automatisch durch das Internet
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.