Ich glaub nicht, dass das auch nur ein Tüvler bemerkt...vor allem, wenn die Blinker Orange und die Rückfahrleuchte Weiß bleibt!
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bin danach einfach weiter gefahren.
Besi hat am 19.06.2006, 14:44:Dann bleibt mir ja theoretisch nur noch die möglichkeit mit der Faceliftheckklappe um mein heck zu verändern!!!! Toll naja mal schauen!!!!
1. Die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen.
2. Die abweichende Leuchte weist die gleiche Größe, ein- und Anbaulage wie die Serienleuchte auf.
3. Bei kombinierten Leuchten muß die gleiche anzahl der Leuchten vorhanden sein. Sonst mussen rückstrahler montirt werden.
. Rückstrahler sind oft Auflagen für LED Leuchten, Klarglasleuchten oder die gefärbten, die man zu kaufen bekommt. Also die von namenhaften Firmen meine ich, wo das "Glas" gefärbt ist und nicht angemalt oder beklebt. Kurz. Rückstrahler sind dann anzubringen, wenn die Leuchten selbst keine oder unzureichende rückstrahlende Wirkung mehr haben.


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