1. Die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen.
Meiner Meinung nach, erlischt die Gültigkeit des Prüfzeichens, wenn man an den Leuchten manipuliert. Die Leuchten befinden sich dann ja nicht mehr in dem Zustand, in dem sie geprüft worden sind, müssten also neu geprüft werden.
2. Die abweichende Leuchte weist die gleiche Größe, ein- und Anbaulage wie die Serienleuchte auf.
Seh ich null Sinn drin. Es gibt Leute, die sich Mercedes Leuchten an nen Civic oder Eclipse Leuchten an nen Integra basteln. Die untescheiden sich in allen Kriterien von den Serienleuchten. Mit einer Einzelabnahme ist sowas kein Problem. Daher kommt mir dieser Punkt absolut sinnfrei vor.
3. Bei kombinierten Leuchten muß die gleiche anzahl der Leuchten vorhanden sein. Sonst mussen rückstrahler montirt werden.
Okay... Teils steige ich da durch. Gleiche Anzahl is sicher gemeint, wenn vorher 2 Brems-, 2 Blink-, 2 Rückfahr-, 2 Nebelleuchten und 2 Rückstrahler da waren müssen die dann auch danach wieder da sein, wobei es ja auch genug Autos gibt, die nur eine Rückfahr- und Nebelleuchte haben, also schätze ich das als teils sinnvoll ein
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. Rückstrahler sind oft Auflagen für
LED Leuchten, Klarglasleuchten oder die gefärbten, die man zu kaufen bekommt. Also die von namenhaften Firmen meine ich, wo das "Glas" gefärbt ist und nicht angemalt oder beklebt. Kurz. Rückstrahler sind dann anzubringen, wenn die Leuchten selbst keine oder unzureichende rückstrahlende Wirkung mehr haben.
Ich will dich keinesfalls dizzen oder deine Argumente totlabern, aber für mich ist der Schein da irgendwas, was sich die Tüv Stelle da ausgedacht hat. Ich hoffe du kannst meinen Standpunkt verstehen und steigst durch meine wirre Welt durch
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