Zu dem Thema Durchblick kann ich dir mal was erzählen...
Als ich die Strafe für mein Tagfahrlicht bekommen hab, weil sie dauerhaft mit Zündung geleuchtet haben.
Meinten die Freundlichen Helfer das muss Dimmen oder Aus gehen.
Beim Tüfer war ich dann wegen der Mängelkarte und hab da nochmal gefragt.
Er meinte es muss Aus gehen, Dimmen dürfen nur die Originalen.
Zu hause im Netz hab ich gefunden das die von Hela dimmen dürfen.
Wollte noch zu einem Tuningladen der hat halt Werkstatt und TÜV und bei dem mal fragen in Sachen Ausstiegsbeleuchtung und TFL komme aber bis jz nie dazu.
TFL in die Nebler einbauen bzw tauschen
Thema bewerten
J.K. 05.11.2011, 22:08
- 1 Beobachter
- 0 Lesezeichen,
- 1865 Zugriffe,
Beobachter: APTYP92
+0
Na meine dimmen sich ja. Vielleicht gehen sie auch aus. Hab das noch nicht probiert. Die Beschreibung ist schon ein Rätsel für sich. Also dauerthaft leuchten sie nicht mit voller Kraft. Ich glaub jeder erzählt da was anderes. So richtig kann man keinen mehr glauben. Mein Tüver meinte auch nur, dimmen oder nicht ist mir doch egal. Solange eine Zulassung drauf ist und RL ist alles schick.
Wie meinst das denn mit der Zündung? Soweit ich gecheckt habe gehen die doch mit der Zündung an. Ist das falsch? Oder dürfen die erst leuchten wenn der Motor läuft? Wenn das so weitergeht hau ich die Teile in Müll
Wie meinst das denn mit der Zündung? Soweit ich gecheckt habe gehen die doch mit der Zündung an. Ist das falsch? Oder dürfen die erst leuchten wenn der Motor läuft? Wenn das so weitergeht hau ich die Teile in Müll
+0
Ich überleg ja auch zur Zeit mir Tagfahrleuchten zuzulegen und obs die Runden sein sollen ! Würde mich auch mal interessieren wie es beim Cari wirkt in den Neblern. Das Tagfahrmodul hab ich schon! Zündung an und dimmt ab beim Standlicht , zusätzlich dimmts auf 30% runter beim Blinken (jeweilige Seite)!!! Und auch noch Comming Home Funktion der Tagfahrleuchten !
Aber dachte man darf bis zu 4 Standlichter haben, wobei aber 2 unbedingt Bestandteil des Scheinwerfers sein MÜSSEN und natürlich geprüft und so weiter...! Hat ich mal gelesen...
Aber dachte man darf bis zu 4 Standlichter haben, wobei aber 2 unbedingt Bestandteil des Scheinwerfers sein MÜSSEN und natürlich geprüft und so weiter...! Hat ich mal gelesen...
+0
GDI - Grand Dick Inside
Ich glaube APTYP92 hattte die TFLs nicht korrekt angeschlossen, so das Sie beim Einschalten von Standlicht ausgehen oder sich dimmen. Beim Ihm haben sie wahrscheinlich mit einschalten der Zündung immer geleuchtet und das ist nicht korrekt.
So muss es sein:
Motor/Zündung aus -> TFL aus
Motor/Zündung an -> Licht aus -> TFL an
Motor/Zündung an -> Licht an -> TFL auf Standlicht gedimmt bzw. aus
Nochmal zwecks dimmen: Sowas hat nix mit Original-Teilen oder sonstwas zu tun. Wenn die Teile die nötigen Prüfzeichen haben dürfen Sie für den vorgegebenen Zweck auch genutzt werden. D.h. wenn Sie das A im Prüfzeichen haben dürfen sie abgedimmt als Standlicht genutzt werden. Wenn Sie das nicht haben und man dimmt trotzdem ist das dann wieder illegal. Eigentlich ganz einfach.
Zwecks 4 Standlichter:
Der Cari hat eine EG-Typgenehmigung.
So muss es sein:
Motor/Zündung aus -> TFL aus
Motor/Zündung an -> Licht aus -> TFL an
Motor/Zündung an -> Licht an -> TFL auf Standlicht gedimmt bzw. aus
Nochmal zwecks dimmen: Sowas hat nix mit Original-Teilen oder sonstwas zu tun. Wenn die Teile die nötigen Prüfzeichen haben dürfen Sie für den vorgegebenen Zweck auch genutzt werden. D.h. wenn Sie das A im Prüfzeichen haben dürfen sie abgedimmt als Standlicht genutzt werden. Wenn Sie das nicht haben und man dimmt trotzdem ist das dann wieder illegal. Eigentlich ganz einfach.
Zwecks 4 Standlichter:
Nach EG-Recht sind nur bei PKW nur 2 Begrenzungsleuchten zulässig.
Jedoch gilt u.a. nach nationalem deutschem Recht, der StVZO
§ 51 Absatz 1:
" Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und
Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm - müssen zur
Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit
2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, ... Zulässig sind 2 zusätzliche
Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. ..."
Nach unseren nationalen Deutschen Verordnungen sind demnach unter den
genannten Bedingungen bis zu 4 Begrenzungsleuchten zulässig, nicht
Pflicht.
Welche Vorschriften anzuwenden sind hängt von der übrigen Ausrüstung und
Ausgestaltung entsprechend der Bau- und Betriebsvorschriften der Fahrzeuge
ab.
Wenn es sich um neuere Serienfahrzeuge mit EG-Typgenehmigung handelt, sind
i.d.R. die EG-Richtlinien anzuwenden. Für die EG-Typgenehmigungserteilung
ist selbstverständlich das EG-Recht verbindlich. Und nach der EG-Richtlinie
76/756/EWG gelten die technischen Vorschriften der Abschnitte 2, 5 und 6
und der Anhänge 3 bis 11 der UN/ECE-Regelung Nr. 48.
Der Cari hat eine EG-Typgenehmigung.
+0
Ja also meine haben die Abschaltautomatik drin, halt dieses 3. Kabel was ans Abblendlicht soll.
Ich habs nicht angeschlossen, hab halt nicht gedacht das es dafür gleich 100€ 3P gibt... ich mein die blenden längst nicht so wie Nebelscheinwerfer oder falsch eingestellte Scheinwerfer... Und für sowas die selbe Strafe wie illigales Xenon?!
Naja kein reden hatt da geholfen... die 3 waren sowas von Stur...
Jedenfall gingen die halt nur mit Zündung an und aus und haben mit dem Abblendlicht in voller stärke geleuchtet.
Das war halt das was der TÜVer selbst mir sagte...
Ich habs nicht angeschlossen, hab halt nicht gedacht das es dafür gleich 100€ 3P gibt... ich mein die blenden längst nicht so wie Nebelscheinwerfer oder falsch eingestellte Scheinwerfer... Und für sowas die selbe Strafe wie illigales Xenon?!
Naja kein reden hatt da geholfen... die 3 waren sowas von Stur...
Jedenfall gingen die halt nur mit Zündung an und aus und haben mit dem Abblendlicht in voller stärke geleuchtet.
CariRalf:Nochmal zwecks dimmen: Sowas hat nix mit Original-Teilen oder sonstwas zu tun. Wenn die Teile die nötigen Prüfzeichen haben dürfen Sie für den vorgegebenen Zweck auch genutzt werden. D.h. wenn Sie das A im Prüfzeichen haben dürfen sie abgedimmt als Standlicht genutzt werden. Wenn Sie das nicht haben und man dimmt trotzdem ist das dann wieder illegal. Eigentlich ganz einfach.
Das war halt das was der TÜVer selbst mir sagte...
+0
Genau CariRalf, so steht es auch auf meiner Anleitung. Nur drücken sich manche Leute echt seltsam aus. Ich bastel mir die jetzt ran und dann werd ich ja sehen was die Sheriffs sagen falls sie mich mal wieder am Wickel haben
+0
...Tut mir leid, sind nicht alle so die Deutschgranaten...
Dachte wär verständlich.
Dachte wär verständlich.
+0
Das ist jetzt absolut nichts gegen dich. Ich meine eher allgemein. Wenn man im Internet zu den Thema sucht findet man etliche Antworten. Dazu erzählt jeder was anderes. Da sieht man doch nachher nicht mehr durch.
Eigentlich sollten wir das Thema neu aufrollen und CariRalf macht ne schöne Zusammenfassung für alle oder ein FAQ
Damit haben wir das Thema vom Tisch
Eigentlich sollten wir das Thema neu aufrollen und CariRalf macht ne schöne Zusammenfassung für alle oder ein FAQ
Damit haben wir das Thema vom Tisch
+0
okay.
Joa eine gute idee und dann geh ich damit zum TÜV lasse es mir signieren und mache mir dann TFL mit Abblendfunktion rein.
Sieht nämlich voll schei*e aus wenn nur TFL Leuchtet und Abblendlicht nicht, finde ich.
Joa eine gute idee und dann geh ich damit zum TÜV lasse es mir signieren und mache mir dann TFL mit Abblendfunktion rein.
Sieht nämlich voll schei*e aus wenn nur TFL Leuchtet und Abblendlicht nicht, finde ich.
+0
Weiß jemand wie groß der Durchmesser der TFL sein darf damit die in die Original NSW Öffungen reinpassen...habs noch nicht gemessen?
+0
6,5 l/100Km
Unterstützung: (*) Beitrage mit Links zu Amazon und Ebay sind Affililinks. Beim Kauf über diese Links, bekommt DreamCarisma eine Provision, ohne dass du dafür bezahlen musst.
-
Ähnliche Themen
Wer ist online
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
frei von sämtlichen G/G+ Regeln
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
Mindestabstand voll automatisch durch das Internet
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.