Auch ich wurde sowohl von der DEKRA als auch von Mitsubishi darauf hingewiesen, dass eine Ausstragung des fahrerairbags nicht möglich ist.... hatte irgendwo auch mal den Text von Mitsu in nen anderes thema darüber reinkopiert....
kurz:
DEKRA:
antwort war, das sie keine infos darüber haben, da die Richtlinien zur sicherheitsausstattung in der Gesamt EG-Betriebserlaubnis des KFZs festgelegt sind und somit über den Hersteller zu beziehen sind.
Mitsu:
Gleiches wie es wölfchen schon schrieb...also eine Deaktivierung der Seitenairbags möglich, dafür gesonderte Unterlagen und die Verzichtserklärung.
Fahrerairbag kann aber eigentlich nicht über Mitsu ausgetragen werden, da dadurch die EG-Gesamtbetriebserlaubnis des Carismas, in Hinblick auf die Mindestsicherheitsausstattung, nicht mehr erfüllt wird (Seitenairbags, wurden erst später serie im Cari, der Lenkradairbag jedoch stets bei jeden vorhanden).
Dennoch werde auch ich versuchen irgendwie mein Sportlenkrad eingetragen zu bekommen....da ich mir den Buslenker nicht mehr antuen will....
Klar von der Sicherheit her muss das jeder selber mit sich vereinen...natürlich... aber ich als Langstrecken BAB-Fahrer.... ich sag nur Crashtestergebnisse bei 50 - 80 km/h..... wer fährt das auf der BAB? Es gibt auch andere Ergebnisse bei der Airbagauslösung..... bei 140 oder 160km/h will man auch das Airbagopfer nicht mehr sehen...
Dennoch wie gesagt, jeder muss das für sich selber vereinbaren.... aber ne Airbagauslösung bei ner Sitzhaltung wie ein Golf 3 Poser ist auch nicht gesund.... soviel dazu.
Gruß
D€
Lenkrad ohne Airbag - dafür Schroth-Gurte??
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gartenlampe12v 11.01.2010, 21:58
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Beobachter: gartenlampe12v, Sancezz
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@lindi: Hattest du denn zu dem TÜV und / oder dem MitsuHändler bessere Beziehungen?? Existieren denn beide noch?? Dahin zu fahren sollte ja das kleinste Problem sein.
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lindi hat am 12.01.2010, 23:05:da kannst du mal sehen das das jeder tüv macht wie er gerade will
also ich habe von meiner mitsuwerkstat nen schriebs bekommen auf dem stand das der airbag ausgebaut wurde und der beifahrerairbag dadurch nicht beinflust wird, ...
Genau darin besteht aber das Problem.
Eine Mitsubishi Werkstatt kann das gar nicht selber machen, entscheiden - wie auch immer das nennen will. Das Schreiben habe ich zwar über meine Werkstatt bezogen, aber es ist was offizielle was direkt von Mitsubishi kommt.
Davon abgesehen, wenn du den Fahrerairbag still gelegt hast, dann kannst es mit dem Beifahrer auch machen...
DeadEye - X hat am 12.01.2010, 23:43:Auch ich wurde sowohl von der DEKRA als auch von Mitsubishi darauf hingewiesen, dass eine Ausstragung des fahrerairbags nicht möglich ist.... hatte irgendwo auch mal den Text von Mitsu in nen anderes thema darüber reinkopiert....
kurz:
DEKRA:
antwort war, das sie keine infos darüber haben, da die Richtlinien zur sicherheitsausstattung in der Gesamt EG-Betriebserlaubnis des KFZs festgelegt sind und somit über den Hersteller zu beziehen sind.
Mitsu:
Gleiches wie es wölfchen schon schrieb...also eine Deaktivierung der Seitenairbags möglich, dafür gesonderte Unterlagen und die Verzichtserklärung.
Fahrerairbag kann aber eigentlich nicht über Mitsu ausgetragen werden, da dadurch die EG-Gesamtbetriebserlaubnis des Carismas, in Hinblick auf die Mindestsicherheitsausstattung, nicht mehr erfüllt wird (Seitenairbags, wurden erst später serie im Cari, der Lenkradairbag jedoch stets bei jeden vorhanden).
...
Sag ich doch
Wenn es eine legale Möglichkeit gäbe, würde ich meines auch sofort rausschmeissen. Aber die gibt es nunmal nicht. Und wenn man es so "halblegal" eintragen läßt und ienes Tages doch mal nen Unfall hat, kann es passieren dass man auf dem Schade sitzen bleibt da die Betriebserlaubnis des Fahrzeug erloschen ist.
+0
wieso sollte es bei einem unfall probleme geben, ich habe die bestätigung von meiner werkstat und der tüv hat es abgenommen, wenn bei sowas die betriebserlaubnis erlischt müßte das der tüvprüfer eigendlich wissen
@gartenlampe12v
den prüfer gibt es noch, nur der mitsuhändler (MTW) ist nicht mehr da
@gartenlampe12v
den prüfer gibt es noch, nur der mitsuhändler (MTW) ist nicht mehr da
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lindi hat am 13.01.2010, 21:32:wieso sollte es bei einem unfall probleme geben, ich habe die bestätigung von meiner werkstat und der tüv hat es abgenommen, wenn bei sowas die betriebserlaubnis erlischt müßte das der tüvprüfer eigendlich wissen...
Wie bereits oben geschrieben kann ich mich nur auf die Ausssage "meines" TÜVers beziehen. Er kann sich nicht über den Hersteller hinwegsetzten und mir den Airbag austragen - da Mitsubishi ja kein Freigabe dazu gibt. Und daher ist es mir ein Rätsel wie es da die Werkstatt kann.
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vielleicht kommt es auch drauf an WANN das ganze gemacht worden ist.
vielleicht ist es vor ein paar jahren noch gegangen und nun machts mitsubishi nichtmehr.aus sicherheitsgründen oder so.
ist ja genauso wie mit den k&n 57i kits...wenn es vor 98 (?!?) gemacht worden und eingetragen worden ist isses legal...jetzt ist das gutachten zurückgezogen und kann nichtmehr eingetragen werden.
bereits eingetragene filter dürfen ja weiterhin gefahren werden.
vielleicht ist es vor ein paar jahren noch gegangen und nun machts mitsubishi nichtmehr.aus sicherheitsgründen oder so.
ist ja genauso wie mit den k&n 57i kits...wenn es vor 98 (?!?) gemacht worden und eingetragen worden ist isses legal...jetzt ist das gutachten zurückgezogen und kann nichtmehr eingetragen werden.
bereits eingetragene filter dürfen ja weiterhin gefahren werden.
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Hausfrauentip #21 : Salat schmeckt viel besser wenn er kurz vor dem servieren durch Steaks ersetzt wird
freeeak hat am 14.01.2010, 10:46:vielleicht kommt es auch drauf an WANN das ganze gemacht worden ist.
vielleicht ist es vor ein paar jahren noch gegangen und nun machts mitsubishi nichtmehr.aus sicherheitsgründen oder so...
Und wo ist da die Logik? Vor wenigen Jahren hat MItsubishi eine Freigabe für die Seiten- und den BeifahrerAirbags gegeben. Und heute nicht mehr.?
Und der Händler erlaubt jetzt den Fahrerairbag auszutragen aber die Seiten- nicht.?
Das ist doch mal voll Sinnfrei.
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hab das eher andersrum gemeint...das es vielleicht früher möglich war alle airbags auszubauen inkl dem fahrerairbag.
dieses wurde aber geändert und heute dürfen nur noch die seitenairbags raus und der rest muss drinbleiben.
das die vertragswerkstatt nur das macht was mitsubishi vorgibt und nicht mehr denke ich is klar.
dieses wurde aber geändert und heute dürfen nur noch die seitenairbags raus und der rest muss drinbleiben.
das die vertragswerkstatt nur das macht was mitsubishi vorgibt und nicht mehr denke ich is klar.
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Hausfrauentip #21 : Salat schmeckt viel besser wenn er kurz vor dem servieren durch Steaks ersetzt wird
Die Zeitlich Regelung ist schon vorhanden..... es gibt da gewisse übergangszeiträume...gerade bei den Seitenairbags....
Aber da der Carisma nie ohne Fahrerairbag existierte und man eben den Sicherheitsstandard nicht weiter verringern darf als in der jeweiligen EG-zulassung des Fahrzeugs, kann man den Airbag nicht mittels Mitsus segen austragen lassen...
Ich jedenfalls probier es auch irgendwie mein Momo eingetragen zu bekommen, nur um bei den Grünen safe zu sein....
Gruß
D€
Aber da der Carisma nie ohne Fahrerairbag existierte und man eben den Sicherheitsstandard nicht weiter verringern darf als in der jeweiligen EG-zulassung des Fahrzeugs, kann man den Airbag nicht mittels Mitsus segen austragen lassen...
Ich jedenfalls probier es auch irgendwie mein Momo eingetragen zu bekommen, nur um bei den Grünen safe zu sein....
Gruß
D€
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vorrausgesetzt man kriegt den fahrerairbag wirklich ausgetragen und airbagloses lenkrad rein...welche nabe kann man da verwenden?bzw was passt?
und wie siehts aus mit nem kleinen airbaglenkrad?was gibts da für vorschriften?
und wie siehts aus mit nem kleinen airbaglenkrad?was gibts da für vorschriften?
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Hausfrauentip #21 : Salat schmeckt viel besser wenn er kurz vor dem servieren durch Steaks ersetzt wird
Die nabe die passt, ist jene die auch für die Eclipse D20 passt.
Gruß
D€
Gruß
D€
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