CariRalf 20.04.2008, 18:16
Alles was mit dem optischen Styling am Mitsubishi Carisma zu tun hat.
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(Übersicht verschiedener Bodykits-Hersteller. Anleitungen zum Selberbasteln: Carisma-Workshop.)
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196/216 01.10.2010, 09:41

Red Dragon hat am 29.09.2010, 16:41:Das hat wirklich was , vorallen wegen dem :

beliebig zuschneidbar .Neu:mit E Prüfzeichen, zugelassen im Bereich der STVZO


Habe gerade bestellt ^^


Habt ihr euch zu diesen LED-Stripes mal informiert? :denk:

Die haben folgendes Prüfzeichen: E4-10R-02 0474

Sind somit nicht als Tagfahrlicht zugelassen, da keine "RL" Zulassung. Zulassung als Standlicht sollte die auch nicht haben da kein "A" im Prüfzeichen. Zumal die Helligkeit im Gegensatz zu echten TFL auch sehr schwach ist. Für Stripes sind sie auch ganz schön dick: 4mm hoch, 8mm tief, 500mm lang.

Ich hab nochmal in der ECE R10 nachgelesen. Die Dinger sind auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft worden. Auf Seite 32 ist auch ein Beispiel welches das Prüfzeichen erklärt.
Ich denke mal nicht das man die Stripes als Leuchtmittel am Fahrzeug nutzen darf (da keinerlei passende Zulassung).

Die Dinger scheinen also nicht wirklich was zu taugen.

Eine ausführliche Diskussion dazu gibts hier.
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197/216 01.10.2010, 10:53

CariRalf hat am 01.10.2010, 10:41:
Red Dragon hat am 29.09.2010, 16:41:Das hat wirklich was , vorallen wegen dem :

beliebig zuschneidbar .Neu:mit E Prüfzeichen, zugelassen im Bereich der STVZO


Habe gerade bestellt ^^


Habt ihr euch zu diesen LED-Stripes mal informiert? :denk:

Die haben folgendes Prüfzeichen: E4-10R-02 0474

Sind somit nicht als Tagfahrlicht zugelassen, da keine "RL" Zulassung. Zulassung als Standlicht sollte die auch nicht haben da kein "A" im Prüfzeichen. Zumal die Helligkeit im Gegensatz zu echten TFL auch sehr schwach ist. Für Stripes sind sie auch ganz schön dick: 4mm hoch, 8mm tief, 500mm lang.

Ich hab nochmal in der ECE R10 nachgelesen. Die Dinger sind auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft worden. Auf Seite 32 ist auch ein Beispiel welches das Prüfzeichen erklärt.
Ich denke mal nicht das man die Stripes als Leuchtmittel am Fahrzeug nutzen darf (da keinerlei passende Zulassung).

Die Dinger scheinen also nicht wirklich was zu taugen.

Eine ausführliche Diskussion dazu gibts hier.


bham!! owned :po: :D

aber könnt man die nicht irgendwie als fußraumbeleuchtung oder einstiegshilfe an den türbodenleisten nehmen? Erlaubt ist das eh nicht (okay einstiegshilfe schon) also wär es immerhin eine verwendung. oder ein stylisch erleuchtetes handschuhfach :D
+0
gelöschtes Mitglied 3811
198/216 01.10.2010, 14:31

Fußraumbeleuchtung ist auch erlaubt, aber die wären etwas teuer für diesen Zweck ;)
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199/216 01.10.2010, 14:38

Fußraumbeleuchtung ist erlaubt?? Aber nur wenn die Türen offen sind, oder? Also nicht während der Fahrt. Meinte nen Kumpel, hab das noch nicht weiter hinterfragt.
+0
gelöschtes Mitglied 3811
200/216 01.10.2010, 14:42

Ist erlaubt, darf nur nicht nach außen hin hinausleuchten. Also die Lichtquellen dürfen nicht von außen sichtbar sein und kein anderer darf geblendet werden, wurde hier aber schon öfter diskutiert.
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201/216 01.10.2010, 15:19

@CariRalf :ok:

Ich finds immer wieder schön, wieviele Händlermit dem "E" Werben und viele Käufer immer glauben "E"-Prüfzeichen drauf = legal + alles & überall erlaubt.

Dabei kommt es wie du schon klar gemacht hast auch immer auf die Nummer an, die viele immer nicht beachten.
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202/216 02.10.2010, 19:26

@ CariRalf - Das habe ich überlesen mit dem E4 - werde wohl die Annahme verweigern .

Heute habe ich von meiner Holden ein anderes TFL bekommen - mit E1 Prüffzeichen :)
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Red Dragon hat am 02.10.2010, 20:26:Das habe ich überlesen mit dem E4 - werde wohl die Annahme verweigern .

Heute habe ich von meiner Holden ein anderes TFL bekommen - mit E1 Prüffzeichen :)


Das E4 Zeichen ist ja prinzipiell OK. Das sagt ja nur aus in welchem europäischen Land das Bauteil geprüft wurde. Das E-Zeichen, egal mit welcher Kennzahl, gilt in allen europäischen Ländern.

Problematisch ist bei diesen Stripes nur die nachfolgende Nummer (10R-02 0474). Aus der ist zum einem die Norm (ECE R10) ersichtlich nach der geprüft wurde.

Anhand der Norm sieht man das das Bauteil halt weder als Tagfahrlicht, noch Standlicht etc. zugelassen ist. Da wurde nur die EMV geprüft. :)

Für Tagfahrlicht muss ein "RL" dabeistehen (ECE R87). Es gibt auch Leuchten die mehrere Funktionen haben, wie im Bild. Die Leuchten sind als Stand- und Tagfahrlicht zugelassen.

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204/216 17.02.2011, 12:56

Habe nun auch ein Paar Tagfahrlichter mit Positionslichter, also Abblendbahre.

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Eigentlich zu Groß, aber etwas basteln kann ich dann doch noch ;) Ich hab also 202 x 22,6 x 36 mm Lichter da rein bekommen :) etwa 2 cm sind nach innen je verdeckt.

Angeschlossen sind sie noch nicht... mal schaun ob ich von Oben ran komme, wenn nicht muss ich sehen wo ich den wagen mal hoch bekomme... mein Unterbodenschutz muss ja auch noch ganz gemacht werden, danke Winter.
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205/216 17.02.2011, 19:50

also ich persönlich find dieses grelle weiße Licht ätzend...

Aber es kommt auch drauf an, bei welchem Fahrzeug er montiert wird.
Bei uns im Dorf ist ein Opel Meriva mit diesen Dingern und es sieht, um es in einem Wort zu schreiben, besch.... aus.
Beim Audi sieht´s cool aus.



Aber so viel bringen die Dinger wirklich nicht.
Daher: Abblendlicht an, tut´s um einiges mehr =))

In Dänemark zB. gibt es auch keine Lichtschalter.
Da geht des Abblendlicht mit der Zündung zusammen an.
Dort ist, anders als hier, Abblendlicht einzuschalten Pflicht.
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Das wiederum unterbindet der Staat weil er der Meinung ist das man dann die Motorradfahrer nichtmehr sogut wahr nimmt.
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Der Drachen liegt still und schweigend da
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207/216 17.02.2011, 21:07

Hab die Neu bei Ebay für 20€ bekommen und Fahr eh immer mit Licht... so Spar ich vielleicht etwas Benzin ;) und hab die 20€ irgendwann mal drin.

Mir gefallen die LED Lichter...
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_Stony_ hat am 17.02.2011, 19:50:Aber so viel bringen die Dinger wirklich nicht.
Daher: Abblendlicht an, tut´s um einiges mehr =))

Ich glaube du verwechselst da gerade Abblendlicht mit Standlicht.
Tagfahrlicht soll ja auch nicht das Abblendlicht oder so ersetzen. ;)

_Stony_ hat am 17.02.2011, 19:50:In Dänemark zB. gibt es auch keine Lichtschalter.
Da geht des Abblendlicht mit der Zündung zusammen an.
Dort ist, anders als hier, Abblendlicht einzuschalten Pflicht.

Pflicht ist bei uns aber dafür, dass das Tagfahrlicht mit der Zündung angeht. ;)
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