Höchstens 2 dünne schichten und der Tüv dürfte garnix sagen

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]=MrCarisma=[ hat am 20.06.2006, 12:39:Ich würds mit Tönungsspray versuchen!
Höchstens 2 dünne schichten und der Tüv dürfte garnix sagen
xx_angel77_xx hat am 20.06.2006, 17:12:]=MrCarisma=[ hat am 20.06.2006, 12:39:Ich würds mit Tönungsspray versuchen!
Höchstens 2 dünne schichten und der Tüv dürfte garnix sagen
Tönungsspray ist laut StVo NICHT erlaubt. In keiner Form, bis auf die Seitenblinker am Kotflügel, wenn man vorne welche hat, die auch zur Seite rausstrahlen. Egal wie dünn, dick, hell, dunkel, süß oder sauer das Zeug ist.
Ich gebe euch wie immer Recht, dass bei einer "dünnen" Auftragsweise vllt der Tüv nix sagt, weil er denkt es sind Steno Lampen, die es zu kaufen gibt. Leute die nix dazu sagen gibt es immer. Aber wie immer ist hier die Sache, WENN mal was ist.
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