Servas.
Es steht ja oben:
Eine ausreichende Bodenfreiheit von 110 mm an festen Teilen und von 80 mm an formelastischen Teilen muss an dem mit einer Prüfmasse von 75 kg am Fahrersitz belasteten Fahrzeug gewährleistet sein (es muss eine Schwelle mit einer Höhe von 110 mm überfahren werden können)!
Zitat Ende.
Das ist die ALTE Fassung, die ab und an noch gültigkeit hat, je nach "Prüfer".
Und wenn die Webseite von z.B Landesregierung Oberösterreich:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/c ... U_HTML.htmdas ebenso bestätigt, wie alle anderen GV-Stellen, wird das wohl seine Richtigkeit haben.
Wobei ich euch auch recht geben muss, das man erst mal genau klären müsste, was
elastische Teile ausgenommen - mindestens 80 mm
ausdrücken soll.
Ist nun ein GFK-Spoiler elastisch oder Formstabil?
Da bleibt nur der kurze Besuch beim TÜV und einfach, wie ich das bei allen Umbauten mache, nachfragen, was Sache ist.
Spart am Ende jede Menge Ärger, die Prüfer freuen sich, das man sich zuerst erkundigt und nicht vergessen:
Egal was auch immer eingetragen werden soll:
Immer den Schleimkübel mitnehmen und beim Einschleimen beim Prüfer nicht damit sparen.
Meine 32 Jahre Alte Suzuki ist trotz Originaler Bremsleitungen, kleinen Spiegeln und Blinker vorne, 12 Jahre alten Hinterreifen und leiser Hupe ohne Mängel typisiert worden.
Und das in Kärnten, den schärfsten Hunden in Austria.
LG
Martin