Hallo zusammen,
bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt man doch eine EWG-Übereinstimmungserklärung des Herstellers.
Gibt es so etwas überhaupt für den Carisma GDI Facelift?
Danke und Grüße
Gmeurb
EWG-Übereinstimmungserklärung Carisma GDI Facelift
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gmeurb 16.11.2021, 10:01 Zulassung
3 Beiträge • Seite 1 von 1
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die brauchst doch nur für die Erstzulassung, oder?
Für den Carisma gibt es diese nicht, brauchst du auch nicht.
Für den Carisma gibt es diese nicht, brauchst du auch nicht.
Ich habe letztens von der Finanzierungs-Bank die EG-Übereinstimmungserklärung zusammen mit dem Fahrzeugbrief zu meinem aktuellem Fahrzeug (KIA Ceed GT) erhalten.
Von meinem damaligen Carisma, den ich als Neuwagen gekauft hatte, glaube ich hatte ich auch keine erhalten, zumindest habe ich keine hier.
Aber wie wölfchen schon schrieb, benötigt man das CoC-Dokument theoretisch nur, wenn man ein Fahrzeug das erste Mal in der EU zulassen möchte.
Da stehen nur ein paar Details mehr als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugbrief) und Teil 2 (Fahrzeugschein) drin und dass das Fahrzeug mit der entsprechenden Fahrzeug-Ident.-Nr. und der erteilten EG-Typgenehmigung zugelassen ist.
Wenn ein Fahrzeug schon einmal in der EU Zugelassen wurde, geht eine Um-/Neuanmeldung auch ohne des CoC-Dokument, da reichen ja dann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 aus.
Es wird wohl kaum noch ein Carisma geben, der noch nie zugelassen wurde.
Ansonsten kannst du aber auch beim Hersteller Mitsubishi direkt ein neues Dokument anfordern (kostet aber glaub ich), wenn du es wirklich brauchst.
Ein Kopie von jemand anderen würde dir nichts bringen, da die Fahrzeugidentifikationsnummer drin steht.
Von meinem damaligen Carisma, den ich als Neuwagen gekauft hatte, glaube ich hatte ich auch keine erhalten, zumindest habe ich keine hier.
Aber wie wölfchen schon schrieb, benötigt man das CoC-Dokument theoretisch nur, wenn man ein Fahrzeug das erste Mal in der EU zulassen möchte.
Da stehen nur ein paar Details mehr als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugbrief) und Teil 2 (Fahrzeugschein) drin und dass das Fahrzeug mit der entsprechenden Fahrzeug-Ident.-Nr. und der erteilten EG-Typgenehmigung zugelassen ist.
Wenn ein Fahrzeug schon einmal in der EU Zugelassen wurde, geht eine Um-/Neuanmeldung auch ohne des CoC-Dokument, da reichen ja dann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 aus.
Es wird wohl kaum noch ein Carisma geben, der noch nie zugelassen wurde.
Ansonsten kannst du aber auch beim Hersteller Mitsubishi direkt ein neues Dokument anfordern (kostet aber glaub ich), wenn du es wirklich brauchst.
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Forum Anwendungsvorschrift:
if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
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