MoinMoin,
ich muss diesen Thread noch einmal nach oben holen.
Bei dem Link, den ich oben gepostet habe, war der Händler nicht sehr gesprächsbereit was meine Frage nach dem letzten Zahnriemenwechsel und Inspektionen sowie
Blastern betraf. Über den Kaufpreis wollte er auch nicht reden. Deshalb habe ich mich dagegen entschieden.
Ich bin jetzt auch bereit, etwas weiter zu fahren und habe einen schönen
GDI EXE, Baujahr 1999, 74.000 KM (oder waren es 76.000 KM?), 1. Hand, gesehen, der bei einem Ford Händler steht. TÜV und AU bekommt er neu und kosten soll er € 3.290,--. Vielleicht könnte ich ihm ja noch eine Ford Gebrauchtwagengarantie aus der Tasche ziehen.
Aber meine Frage bezieht sich auf etwas anderes, nämlich auf die Sachmängelhaftung. Wenn ich mir jetzt einen
Carisma von einem Händler hole, der weiter weg wohnt und der Wagen hat im ersten Halbjahr einen Mangel (das zweite Halbjahr ist ja sowieso fürn Popo), kann der Händler verlangen, dass ich den Wagen zu ihm bringe (ch sag mal z. B. 400 KM) oder könnte ich sagen er steht hier, hol ihn ab?
Wenn er nicht mehr fahrbereit ist, kann ich ihn ja auch nicht mehr hinbringen, aber zum Beispiel er verliert leicht Öl oder ähnliches. Ich bin auch nicht der Typ, der wegen jeder losen Schraube zum Händler fährt.
Hat damit schon jemand Erfahrung oder weiss, wo ich etwas nachlesen kann?
Ja, ich möchte gern einen
Carisma haben, aber irgendwie habe ich ein bißchen Angst.
Grüße vom furchtsamen
Thrion
