b00gie hat am 18.03.2007, 11:07:hä? Das ist doch das selbe wie stilllegen. Haben die meine Nummernschilder oder mein Auto beschlagnahmt, darf ich nicht weiterfahren. Das Straßenverkehrsamt würde evtl. das Nummernschild ungültig werden lassen...
Das ist ne ne großer Unterschied, bei ner stillegung ist die ganze Zulassung für das kfz weg. Spricht du musst das Auto neu anmelden und den Tüv neu machen.Bei einer beschlagnahmung der Schilder ist das nicht notwendig. (und man bekommt sie meisten am nächsten tag zurück) Übrigens das ganze auto wird exterm selten beschlagnahmt da die kosten im viel zu hoch sind.