ja so gutachten gibts es in denen steht dass sie nur für bestimmte fahrzeuge sind! meines erachtens schwachsinn, wenns an einem 1,8l golf geht, dann auch an einem 1,8l cari! beim twistergutachten stehen auch bestimmte fahrzeuge drin, dass gängige halt, der cari nicht zumindest nur der neue diesel, aber man hat die möglichkeit durch eine bestätigung den auch einzutragen, hätte ich auch bekommen, eintragung ~ 40,-, aber in kombination mit sportauspuff wieder ein anderes verfahren. aber ohne bestätigung wäre es auch kein problem gewesen.
das generelle problem der filter ist doch die lautstärke, und wenn ein gutachten existiert, hast ja schonmal eine grundlage, dass das teil zugelassen ist! also filter mit gutachten lässt sich auf alle fälle eintragen, auch wenn nix vom cari drin steht! die eintragungskosten können dadurch nur etwas steigen, da es wieder in die sparte einzelabnahme fällt.