xx_angel77_xx hat am 16.10.2007, 18:18:Wenns erst 14 Tage her wäre, hätteste ne rechtliche Chance gehabt. Denn jeder EBayer hat 14 Tage Garantie zu geben, egal ob er in die Autkion reinschreibt nix Garantie. Das wissen aber die wenigsten. 14 Tage MUSS er, da kommt er nich drumrum.
Määäääck, das ist so nicht richtig!
Denn eine Garantie ist vom Hersteller ein Zusatz zu gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Garantie ist als gesetzlich nicht geregelt und ist vom Hersteller eine freiwillige Leistung, die er selber gestallten kann.
Die Gewährleistung hingegen ist Gesetzlich (zumindest in Deutschland) und beträgt 24 Monate (Neuware).
Hinzu kommt, in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer den Mangel nachweisen (das er schon beim Verkauf existierte), nach den 6 Monaten hat der Käufer die Nachweißpflicht.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, ist das mit 14 Tage auch nicht richtig.
Man kennt es so und denkt auch das 14 Tage gesetzlich sind, weils überall immer so dran steht, ist es aber eben nicht, das hat sich nur so "eingebürgert".
War es denn üpberhaupt ein Händler oder wars nen privater?