Was heisst es wenn bei einem ESD unter Gutachten EWG steht??
Bedeutet das eine Eintrageung oder ein vorfahren beim Tüv nicht nötig ist??
Danke im voraus
EWG
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CariDani 24.02.2008, 17:15
10 Beiträge • Seite 1 von 1
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eintragungsfrei würde ABE heißen^^
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Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!
Danke °!!!!!!!
Das war die antwort wo ich hören wollte!!!!
Das war die antwort wo ich hören wollte!!!!
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Hier mal eine Übersicht über die verschiedenen Gutachtentypen auf der Seite von meinem Freund.
Hab den Kram damals mit ihm zusammen ausgearbeitet. Saß ja an der Quelle
Gutachten und ABE... Wo ist der Unterschied?
Hab den Kram damals mit ihm zusammen ausgearbeitet. Saß ja an der Quelle

Gutachten und ABE... Wo ist der Unterschied?
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung 

Entspricht das hier nicht der ABG?
Arten von Gutachten
Arten von Gutachten
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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
carisma hat am 25.02.2008, 09:53:Entspricht das hier nicht der ABG?
Meiner Meinung nach entspricht es eher der EG-Betriebserlaubnis.

Die Nummer auf den Teil und die in der entsprechenden Betriebserlaubnis müssen halt die gleiche sein. Im Allgemeinen ist es eintragungsfrei, es sei den die BE enthält bestimmte Auflagen (z.B Kombinationen von bestimmten Bauteilen). Es gibt aber glaub noch Probleme ob die BE immer in der Landessprache beigelegt werden soll.
Ebenso wird diskutiert ob man die BE mitführen muss.
Edit: Hab mir grad mal den Link von Leikakätzchen angeguckt.

Da stehts ja eigentlich genau so drinne.
Hier die genaue Seite: Link
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Sorry wenn ich das Thema wieder hervorhole, aber ist ein Teil mit ewg eintragungsfrei?
Bei Arten von Gutachten hier auf der Seite gibt es ein ew, ist das das gleiche wie ewg, nur dass das g am ende von ewg für Gutachten steht und bei ew Betriebserlaubnis für Gutachten steht?
Kann leider nicht auf der hier im Thema verlinkten Seite nachschauen, weil der link nicht mehr geht.
Ich glaub ich hab die Frage schon mal in einem anderen Thread gestellt, kann mich nicht mehr genau erinneren
Bei Arten von Gutachten hier auf der Seite gibt es ein ew, ist das das gleiche wie ewg, nur dass das g am ende von ewg für Gutachten steht und bei ew Betriebserlaubnis für Gutachten steht?
Kann leider nicht auf der hier im Thema verlinkten Seite nachschauen, weil der link nicht mehr geht.
Ich glaub ich hab die Frage schon mal in einem anderen Thread gestellt, kann mich nicht mehr genau erinneren

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Servas.
EWG bedeutet:
Europäische Wirtschafts Gemeinschaft. Nicht mehr, nicht weniger.
Für ALLE Anbauteile MUSS eine e1-Nummer vorangestellt sein.
e1/EWG/xxx als Beispiel Auspuff-Anlage:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Fazit: EG ABE o. EG BE bedeutet anbauen fertig!
Aber NUR ABE oder BE, also Allgemeine Betriebserlaubniss, oder Betriebserlaubniss.
Materialgutachten sind MUMPIZ.....taugen für rein gar nichts, da hier eine Einzelabnahme erfolgen MUSS.
Teilegutachten ist Gut......aber Eintragungspflichtig.
EWG/ABE, EG/ABE, E1xxx........Eintragungsfrei, Anbaufertig, TÜV-Frei.
LG
Martin
EWG bedeutet:
Europäische Wirtschafts Gemeinschaft. Nicht mehr, nicht weniger.
Für ALLE Anbauteile MUSS eine e1-Nummer vorangestellt sein.
e1/EWG/xxx als Beispiel Auspuff-Anlage:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Fazit: EG ABE o. EG BE bedeutet anbauen fertig!
Aber NUR ABE oder BE, also Allgemeine Betriebserlaubniss, oder Betriebserlaubniss.
Materialgutachten sind MUMPIZ.....taugen für rein gar nichts, da hier eine Einzelabnahme erfolgen MUSS.
Teilegutachten ist Gut......aber Eintragungspflichtig.
EWG/ABE, EG/ABE, E1xxx........Eintragungsfrei, Anbaufertig, TÜV-Frei.
LG
Martin
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vor allem die letzten zeilen waren sehr einleuchtend
danke
danke

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Bitte Gerne.
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