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Arten von Gutachten

Jede Änderung am Auto muss von einem genehmigten Prüfer begutachtet werden. Fünf Vereine stehen Ihnen dabei zur Wahl. TÜV und Dekra sind wohl die bekanntesten Prüfstellen. Dazu kommen noch ATU und KÜS, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten, und GTÜ, eine Gesellschaft von selbstständigen Prüfern.
Generell gibt es fünf Optionen zur Genehmigung von Umbauten und Tuningteilen.
aus/ein-klappenMaterialgutachten (Einzelabnhame)
aus/ein-klappenTÜV-Teilegutachten
aus/ein-klappenAllgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
aus/ein-klappenAllgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
aus/ein-klappenEG-Betriebserlaubnis
Zum Schluß sei noch gesagt:

Die Fahrzeugpapiere müssen umgehend aktualisiert werden, insbesondere wenn Änderungen der Fahrzeugart, des Hubraums und der Leistung, der Achslasten, des zulässigen Gesamtgewichts und der Anhängelast oder des Abgas- und Geräuscheverhaltens vorgenommen wurden.

Bei Änderungen, für die eine Einzelabnahme erforderlich ist, muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein umgehend beim Straßenverkehrsamt aktualisieren.