Snake 16.01.2011, 18:22
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
14/20 16.01.2011, 23:14

Hab da noch was bei wiki gefunden....

Kaufvertrag Deutschland :deal:

...falls du dich vorab ein bisschen in diesem rechtlichen Fachhochdeutsch informieren willst... :ok:
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15/20 17.01.2011, 06:32

ich danke euch vielmals für die ganzen antworten! :ok:

mal sehn, was mich gleich erwartet... :?
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16/20 17.01.2011, 07:50

Snake hat am 16.01.2011, 18:22:...und ich das anzahlen soll ... der händler hat gesagt, ich soll das auto mit 50€ anzahlen, damit ich das auto auch wirklich kaufe und er nich umsonst tüv machen muss...
natürlich werde ich mir eine quittung geben lassen...


Ergo:

Noch keine Anzahlung erfolgt.
Somit wird es (fast) unmöglich, sollte er den Wagen heute an den 3. verkaufen...da rechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Ohne Anzahlung/Kaufvertrag brauchst du die Szenerie gar nicht weiterdenken. Also wie gesagt: Schriftlich festhalten!
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Ecki
17/20 17.01.2011, 10:55

so, anzahlung ist soeben erfolgt und hab ne quittung dafür einstecken...
jetz kann nichts mehr schief gehn.... hoffentlich...... :schwitz:
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18/20 17.01.2011, 11:31

Was steht auf der Quittung und warum hast du nicht einen Kaufvertrag gemacht, wie es dir empfohlen wurde?

Wenn auf der Quittung eindeutig von DEM Wagen die Rede ist, bist du (theoretisch) rechtlich abgesichert.
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Ecki
19/20 17.01.2011, 11:36

weil mir auch von andere stelle gesagt wurde, dass ich den kaufvertrag erst abschließen soll, wenn tüv und alles gemacht wurde... auf der quittung steht DER wagen drauf... ;) da hab ich drauf geachtet... :ok:

und kaufvertrag kann ich selber nich abschließen, da das auto für meine freundin is und sie den unterschreiben muss...
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20/20 17.01.2011, 23:23

Jo, das mit der Quittung ist im Grunde auch ok, gilt als schriftliche Zusage.

Viel Glück beim kauf, das wird klappen.

LG
Martin
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