Snake 16.01.2011, 18:22
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Snake hat am 16.01.2011, 18:22:...und ich das anzahlen soll ... der händler hat gesagt, ich soll das auto mit 50€ anzahlen, damit ich das auto auch wirklich kaufe und er nich umsonst tüv machen muss...
natürlich werde ich mir eine quittung geben lassen...
Ergo:
Noch keine Anzahlung erfolgt.
Somit wird es (fast) unmöglich, sollte er den Wagen heute an den 3. verkaufen...da rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Ohne Anzahlung/Kaufvertrag brauchst du die Szenerie gar nicht weiterdenken. Also wie gesagt: Schriftlich festhalten!
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![Ecki](./images/avatars/no_avatar.png)
Was steht auf der Quittung und warum hast du nicht einen Kaufvertrag gemacht, wie es dir empfohlen wurde?
Wenn auf der Quittung eindeutig von DEM Wagen die Rede ist, bist du (theoretisch) rechtlich abgesichert.
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![Ecki](./images/avatars/no_avatar.png)
Jo, das mit der Quittung ist im Grunde auch ok, gilt als schriftliche Zusage.
Viel Glück beim kauf, das wird klappen.
LG
Martin
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