@baluu:
fakt ist aber, dass es nich erlaubt ist, andere lichtquellen am auto anzubringen, die zum betreiben des fahrzeugs nich benötigt werden... um es mal so zu sagen... siehe gesetzes-text oben...
du darfst nur deine frontscheinwerfer, tfl und
nsw nach vorne leuchten lassen... sonst absolut gar nix... (dass man manche lkw aussehen wie fahrende weihnachtsbäume lass ich mal außen vor)
und hinten haste deine rücklichter, bremslichter und
nsl...
und wenn du nen spoiler anbaust mit 3. bremsleuchte, musst du, falls vorhanden, bei der am fahrzeug vorhandene 3. bremsleuchte das leuchtmittel entfernen und die kabel abziehen, sodass diese nicht kurzerhand wieder in betrieb genommen werden kann...
neonröhren, kaltlichtkathoden und
led´s in sämtlichen formen und farben sind am außenbereich des autos VERBOTEN... was der prüfer sagt oder auch nich sagt, ist egal, solang im gesetz was anderes steht...
mal angenommen der gesetzgeber sagt: "diebstahl ist verboten" und dein vater, als erziehungsberichtiger und vormund bei minderjährigkeit, sagt: "ich erlaub dir was zu stehlen"... wer von beiden hat nun recht?
