Baluu hat am 08.06.2011, 11:56:Aber zum Thema TÜV muss ich noch was loswerden. Wenn Beleuchtung, welche Art auch immer, am Fahrzeug montiert ist, aber nicht betrieben wird, ist es auch kein Verstoß! Man kann auch nicht generel sagen, was der TÜV im Einzelnen beanstandet und was nicht. Sicher, es gibt Richtlinien, die jeder einhalten muss, alles andere ist oft Ansichtssache des Prüfers. Da sollte man auch nicht behaupten "das geht auf keinen Fall".
Dem muss ich nach meinen Wissenstand leider widersprechen.
Denn nach meiner Info vor einigen Jahren (welche hier auch mal im Forum gepostet wurden), muss jedes montiertes Leuchtmittel am Fahrzeug auch funktionstüchtig sein.
Sprich ist das Leuchtmittel montiert, muss es auch angeschloßen und darf nicht defekt sein, es muss also auch nutzbar sein.
Wozu sollte es denn sonst auch montiert sein, wenn es nicht nutzbar ist.
Das Thema hatten wir damals schon wegen den UBB durchgekaut und ich glaube kaum das sich die Regelung so geändert hat, das man jetzt alles montieren darf, auch wenns nicht angeschloßen wird.
Im Prinzip entspricht das wie bei den Serienleuchtmittel, die müssen auch immer funktionstüchtig sein, wenn eine Lampe nicht geht, ist das Problem zu lösen, ansonsten kannst du dafür im schlimmsten Fall ein Bussgeld aufgedrückt bekommen.