Gigi hat am 22.05.2009, 01:00:Und der K&N RC-3250 ist ein offener Universalluftfilter. Ist also alles über eine Einzelabnahme geschehen und nicht über ein Gutachten.
Mann ich möchte auch endlich mal in so nem Wunderland wohnen, wo Tüver alles per Einzelabnahme eintragen ohne gutachterliche Grundlage...
Mann, mein Filter ist auch per Einzelabnahme eingetragen und trotzdem wollte der TÜVer en Gutachten zu den Filter sehen.... der GreenTwister ist in dem Sinne auch nen Uni-Filter, da in diesem Gutachen auch Fahrzeuge von A-V gelistet sind...und beim
Carisma nunmal nur die Dieselmodelle, weshalb auch Einzelabnahme....
Und nicht mal die hätte geklappt, wenn ich net nen Zusatzschriebs von Green mitgebracht hätte.....
So Sachen wie, das TÜVer Filter ohne irgendwas in den Händen eintragen glaub ich schon lange nicht mehr....auch nicht vor einem Jahr...solange is meiner nämlich auch schon abgenommen.... Denke mal das er irgendwie am Laptop nach dem Filtertyp gesucht hat... um mal zu schauen, was das für einer ist. Oder hat das Ding nen E-Zeichen
Zu den NUMMERN:
Jedes Gutachten hat mindestens eine Nummer.....sogenannte Teilegutachtennummer....steht meistens fett auf der ersten Seite des Gutachtens.... dann gibt es aber auch ne Akkreditierungsnummer, das is eine Nummer die das KBA vergibt ähnlich ner ISBN-Nr. .... und falls nun das KBA Gutachten stilllegt, dann immer in Kombination der Teile-/ Akkred.-Nr, somit fiel eben mein Gutachten trotz anderer Teilegutachtennummer unter die schwarze Liste, da es immer noch dieselbe Akkreditierungsnummer hatte.