Problem bei Ebay

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2Nice 12.07.2009, 13:02
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/19 12.07.2009, 13:02

hab mal ne Frage bezüglich der Auktionen bei ebay.

Darf man eine Auktion wieder abbrechen obwohl schon darauf geboten wurde?



Hatte nämlich auf einen Artikel geboten und jetzt ist er nicht mehr drin. :?



Besten Dank
denny
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2/19 12.07.2009, 13:14

ja das ist erlaubt, hab gerade ein wenig gegoogelt.
man kan sein angebot wieder streichen, obwohl schon jemand drauf geboten hat.
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3/19 12.07.2009, 13:22

mhm dann könnte ich also (wenn ich etwas anbieten würde) jederzeit meine auktion vorzeitig beenden wenn ich mit dem Höchstgebot nicht zufrieden bin? ist doch kacke -.-
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4/19 12.07.2009, 13:25

Mir auch schon passiert.

Wollte vor knapp nem halben Jahr auf original Seitenschweller für meinen M3 bieten. Irgendwie wars ihm wohl zu wenig lukrativ, da ich der einzig Bietende war.
Als Begründung gab er an, dass sie kaputt gingen. (Ja, ne klar. Liegen im Keller und gehen so mir nichts, dir nichts kaputt) Im Forum (Mazda) habe ich dann erfragt, dass die selben Seitenschweller bereits 2mal drin waren, und immer knapp vor Ende (wahrscheinlich wegen zu niedrigem Gebot) wieder entfernt wurden.
Wenn ihm der Arsch in der Hose fehlt, zum Gebot zu stehen (und das mehrmals!), dann gehört er bei ebay gesperrt.
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Lösche Mitglied 535
5/19 12.07.2009, 14:13

das herausnehmen von artikeln geht aber so weit ich weiß am letzten tag nichtmehr.

also nur die ersten 6 tage bei 7 tage auktionen. so war es zumindest früher.

Ebay ist sowieso der allergrößte .............. weil man gebühren bezahlen muss, auch wenn man nichts verkauft hat.. frechheit!!

Ich habe oft festpreisangebote und wenn ich die nicht verkauft bekomme muss ich trotzdem knapp 3 euro jedes mal zahlen..

wenn ich was verkauft habe dann kostet es mich 3 euro und nochmal 5,50 Euro Provision. Absolute abzocker! -.-
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6/19 12.07.2009, 14:20

naja von irgendwas müssen sie ja leben/bzw. wollen
hab glaub irgendwo gelesen, dass es keine gebühren fürs verkaufen mehr geben soll oder waren es versandkoste?, ka aber irgendas wollten die auf jeden fall entfallen lassen
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7/19 12.07.2009, 14:38

wenn ich mich erinnern waren es versandkosten. die sollten wohl in kategorien eingeteilt werden oder auf den verkäufer geschoben werden. demnach wäre es kostenloser versand. jedoch ist der versand dann im kaufpreis ist drin. also macht es +-0
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gelöschtes Mitglied 1956
8/19 12.07.2009, 15:06

Schwachsinnige Entscheidung die Versandkosten gleich in den Preis zu integrieren. Nur weil "kostenloser Versand" besser klingt.
+0
Lösche Mitglied 535
9/19 12.07.2009, 15:09

ja aber so hatte ich das gehört. die wollen das der verkäufer den versand bezaht und nich der käufer. demnach wird doch jeder verkaufer den versand einfach auf seinen verkaufspreis aufschlagen. also ist das resultat +-0 für den käufer
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gelöschtes Mitglied 1956
10/19 12.07.2009, 15:15

bei ebay steht folgendes zu dem thema

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.



hab den Verkäufer mal angeschrieben warum er das Angebot herausgenommen hat :(
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11/19 12.07.2009, 15:29

Also grundsätzlich, hatte ich mich mal erkundigt, ist es so, dass wenn du der Höchstbieter zum Zeitpunkt des Herrausnehmens der Auktion bist, hast du Anspruch auf den Artikel!

Du hast sicher ne Mail bekommen, dass der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht und der Verkäufer hat einen Grund angegeben (Musste er ja).
Und wenn drin steht, der Artikel ist Kaputt gegangen oder sonst was, dann hast du immernoch Anspruch darauf, und zwar gillt dann dein letztes Gebot!

Die meisten machen das, weil Sie ein Sofortkaufgabot per E-Mail von jem. Anderes bekommen haben.
Ist übrigens unfair find ich und ne Frechheit!
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12/19 12.07.2009, 15:37

@mr.carisma

nein eine mail habe ich nicht bekommen. ich hab ihn mal angeschrieben warum er den artikel rausgenommen hat hab aber bis jetzt noch keine antwort bekommen. finde es echt eine frechheit weil der artikel schon vor wochen drinwar bloß dann hatte er das angebot verlängert weil noch keiner geboten hatte und er 60 euro dafür haben wollte. warscheinlich war ihm das gebot von mir zu wenig und hatte den artikel deswegen rausgenommen.

einfach zum kotzen -.-
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13/19 12.07.2009, 15:45

Hattest du denn schon drauf geboten?
Falls ja, müsstest du eigentlich eine E-Mail Bekommen haben!

Ansonsten würd ich eBay direkt anschreiben!
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