so hab hier noch aus nem anderen forum:
§ 50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht)
Zitat:
Abs. 1 Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
Nebelscheinwerfer dürfen hellgelb sein.
ich denke damit sollte das mit den vermutungen geklärt sein
und gleich nochwas hinterher für diejenigen die mehr wissen wollen über gelbe lichter bei den franzosen:
Das gelbe Abblendlicht wurde 1936 während des 2.Weltkriegs zur Unterscheidung von Freund und Feind in Frankreich eingeführt. Gelb = Franzose, Weiss = Erschießen da Feind. So in etwa wurde es erklärt als die Franzosen die Abschaffung verkündeten. Seit 1993 ist auch in Frankreich weißes Licht erlaubt und die Hersteller haben auch umgehend darauf umgestellt. So wird es wohl seit 10 Jahren praktisch keine Neuzulassungen mehr mit gelben Licht geben, obwohl diese noch bis Ende 2001 möglich waren. Seit dem sind auch in Frankreich keine Neuzulassungen mehr mit gelbem Licht zulässig. Bei Nebelscheinwerfern wurde auch später noch hauptsächlich gelb verwendet. Da es damals kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel (in Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt).
Gelbes Abblendlicht/Scheinwerfer hat neben dem Nachteil der geringeren Lichtstärke aber auch Vorteile. Es blendet den Gegenverkehr nicht so stark und die Augen des Fahrers werden geschont.
Auch Tiere erstarren nicht so im Scheinwerferlicht und bleiben auf der Piste stehen. Sicher sind damit Wildunfälle nicht gänzlich vermeidbar aber das Risiko sinkt. Für Deutschland wurde vor ein paar Jahren auch mal die Einführung von gelbem Licht diskutiert - eben aus den o.g. Gründen. Dieses hätte aber auch eine Änderung der StVZO erfordert, denn §50(1) StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden darf.