mseejee 03.10.2010, 13:15
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/6 03.10.2010, 13:15

hi,

ich hab ne generelle Frage dazu:
wie sieht das eigentlich mit dem tüv aus? Erlischt dann nicht meine Betriebserlaubiniss wenn ich das einbaue? Vlt kann mir da jemand helfen?

Danke :)
Grüße
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mseejee
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2/6 03.10.2010, 13:32

Also ich hab den normalen Sportgrill und weder Papiere dafür, noch ist er eingetragen.

Ehrlich gesagt weiss ich garnich, ob man was dafür braucht, aber ich glaube fast nicht. Noch nie hat mich jemand beim TÜV oder bei ner Kontrolle auf den grill angesprochen.


Meinungen?
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3/6 03.10.2010, 13:37

Ansprechen wird dich da sicher niemand drauf, aber hat dein Originagrill nicht irgendwo ein E Zeichen?
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4/6 03.10.2010, 13:54

Beppo hat am 03.10.2010, 13:37:aber hat dein Originagrill nicht irgendwo ein E Zeichen?


Der Original-Sportgrill hat kein E-Zeichen. Mir war nur so, das in der Innenseite die MB-Teilenummer stand (wie auch beim Seriengrill).

Ansonsten sind da keinerlei Prüfzeichen drauf. :)


Edit:

Hab grad was gefunden, was die Frage eigentlich beantworten sollte:

Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.

Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
Genehmigungsdokument erforderlich.



Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
1999, VkBl. S 451).

Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.

Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
Betriebserlaubnis auszugehen.
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann
wieder erlangt werden.


Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen,
Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß
§22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind.
(zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__22a.html)

Solange Sie dafür genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.



Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Quelle
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 03.10.2010, 14:02 von CariRalf.
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5/6 03.10.2010, 14:01

Gut zu wissen. Also ist es dann wirklich völlig egal. Könnte mir vorstellen, dass die beim TÜV wenn überhaupt folgende Auflagen geben:
1. man kann nicht durchgreifen, bzw darf sich bei einem Unfall nicht an dahinter liegenden Teilen verletzen dürfen.
2. Das Material, muss bei einem Unfall nachgeben und beim Splittern dürfen keine scharfen Kanten entstehen.
3. Rundungen müssen einen Radius von mindestens 2,5mm haben.

Aber für die Frage sollte evtl ein neues thema aufgemacht werden :D

EDI: Warst mal wieder schneller :P
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@an alle:
würde mich schon dran interessieren, wenn thema über Sportgrill diskutieren wird :)
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