
Habe mal bei der DEKRA angefragt, wie das so mit der Scheibentönung ist. Ob man diese Eintragen muss und was es mit der 3. Bremsleucht ist. Ob die auser Kraft gesetzt werden muss oder nicht.
Also, für mich war es Neuland und deshalb habe ich dort angefragt und stelle es hier mal on, vllt wusste es ja der ein oder andere noch nicht

Zitat DEKRA:
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vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:
Bei den Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es nach §22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn Änderungen an diesen Bauteilen vorgenommen werden. Als Änderung gilt auch das Aufbringen von Folien.
Nach der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.5.1986 ist die Verwendung von bauartgenehmigten und entsprechend gekennzeichneten getönten Folien an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig.
Eine Änderungsabnahme durch uns oder eine "Eintragung" ist nicht erforderlich.
Die dritte Bremsleuchte darf, sofern sie vorgeschrieben ist (PKW mit EG-Typgenehmigung) nicht außer Funktion gesetzt oder überklebt werden, die Folie muss an dieser Stelle ausgeschnitten werden.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme