
suche TÜV papiere für nen Heckflügel
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vite 12.03.2007, 23:37
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Beobachter: Cari-Mania
ähm, wie du warst noch nie beim TÜV? 

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Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!
nein, war ironisch gemeint, wollte damit nur sagen das mir keiner von den jungschen hier erklären muß was der tüv verlangt und was nicht, ich habe noch nie probleme mit einem kopierten teilegutachten gehabt
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achso, oh man hätte ich wissen müssen 

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Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!
Man muss auch immer dazu sagen, dass TÜV in der Praxis numal nicht gleich TÜV ist. Der eine jagt dich mit ner Kopie zum Teufel und ein anderer trägt dir UBB ein.. So ist das nunmal. Wie es sein sollte, da kann man sich die Haare ausraufen.
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Gesetzlich ist es eindeutig vorgeschrieben. Nur Originale Teilegutachten.
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung 

??? Das ist sogar mir neu! Ich hab meine Felgengutachten IMMER per pdf geschickt bekommen! Und noch nie Probs gehabt!
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STVO behindert meinen Fahrstil!
Ich belese mich mal.
Edit:
§ 19 (3) Nur. 4 StVZO beinhaltet das Teilegutachten. Nur so zur Erläuterung.
§ 19 (4) StVZO
"(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis (das ist die ABE) , Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2. des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis (der im Original, sonst würde da auch Ablichtung stehen) nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Fahrzeugschein, das Anhängerverzeichnis nach § 24 Satz 3 oder der Nachweis nach § 18 Abs. 5 einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; an Stelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflichten nach § 27 Abs. 1 bleiben unberührt."
Blöde Paragrafenreiterein.... Der Amtsschimmel wiehert. Das ist so kompliziert, man muss leider zwischen den Zeilen lesen und jede einzelne Nummer für sich deuten und interpretieren.
Dass die aaS oder aaP eine Ablichtung des Teilegutachtens akzeptieren liegt meist daran, dass sie es selbst nich wissen. Aber gerät man mal an einen solchen hilft nur die Weiterfahrt zum nächsten.
Edit:
§ 19 (3) Nur. 4 StVZO beinhaltet das Teilegutachten. Nur so zur Erläuterung.
§ 19 (4) StVZO
"(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis (das ist die ABE) , Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2. des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis (der im Original, sonst würde da auch Ablichtung stehen) nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Fahrzeugschein, das Anhängerverzeichnis nach § 24 Satz 3 oder der Nachweis nach § 18 Abs. 5 einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; an Stelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflichten nach § 27 Abs. 1 bleiben unberührt."
Blöde Paragrafenreiterein.... Der Amtsschimmel wiehert. Das ist so kompliziert, man muss leider zwischen den Zeilen lesen und jede einzelne Nummer für sich deuten und interpretieren.
Dass die aaS oder aaP eine Ablichtung des Teilegutachtens akzeptieren liegt meist daran, dass sie es selbst nich wissen. Aber gerät man mal an einen solchen hilft nur die Weiterfahrt zum nächsten.
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung 

das problem ist doch das die tuner für jede stoßstange ein neues gutachten machen müßten, die machen eins und kopieren das auch nur, also bekommst du selbst beim tuner nur eine kopie
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Nun streitet euch nicht. Wie ich schon gesagt habe, wissen wir, wie es gesetzlih sein soll und wie es tatsächlich meistens ist.
Wie ich auch schon sagte, nimmt der eine Prüfer sone Kopie und ein anderer vllt nicht.
Kommen wir bitte zum Thema zurück.
@ Leika
Danke für das raussuchen von dem Gesetz.
Wie ich auch schon sagte, nimmt der eine Prüfer sone Kopie und ein anderer vllt nicht.
Kommen wir bitte zum Thema zurück.
@ Leika
Danke für das raussuchen von dem Gesetz.

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lindi hat am 16.03.2007, 16:58:das problem ist doch das die tuner für jede stoßstange ein neues gutachten machen müßten, die machen eins und kopieren das auch nur, also bekommst du selbst beim tuner nur eine kopie
Klar, die müssen die Dinger ja auch irgendwie vervielfältigen. Doch irgendwie müssen die Dinger ja zum "Original" gemacht werden.
MaxPower klebt z.B. auf seine Gutachten ein Hologramm!
Im Teilegutachten steht auch drin, dass es nur Gültig ist mit Hologramm!
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"Wenn du aber eines Tages an einen Polizisten geräts, der es genau nimmt, dann kann er dir die Karre vor Ort sofort still legen. "
Ähm moment mal... die Polizei darf dir dein Fahrzeug gar nicht still legen. Das darf nur das Straßenverkehrsamt... Die Polizei kann dir nur die Weiterfahrt untersagen und oder die Nummerschilder bzw. das Fahrzeug zur Beweißsicherung beschlagnahmen. Mehr aber auch nicht.
Ähm moment mal... die Polizei darf dir dein Fahrzeug gar nicht still legen. Das darf nur das Straßenverkehrsamt... Die Polizei kann dir nur die Weiterfahrt untersagen und oder die Nummerschilder bzw. das Fahrzeug zur Beweißsicherung beschlagnahmen. Mehr aber auch nicht.
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Die Idee war gut , aber die Welt ist noch nicht bereit dafür...
hä? Das ist doch das selbe wie stilllegen. Haben die meine Nummernschilder oder mein Auto beschlagnahmt, darf ich nicht weiterfahren. Das Straßenverkehrsamt würde evtl. das Nummernschild ungültig werden lassen...
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Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!
Hell Kitchen hat am 18.03.2007, 03:48:"Wenn du aber eines Tages an einen Polizisten geräts, der es genau nimmt, dann kann er dir die Karre vor Ort sofort still legen. "
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hey du schlaumeier, dann verrate mir mal woher die grünen denn wissenwollen ob du beim tüv nen original teilegutachten oder ne kopie vorgelegt hast
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