also nach dem erlebnis *klick*
musste ich ja die neuen reifen vorzeigen
hab ich auch gemacht und die polizistin hat dann rumgemozt
weil meine reifengröße nich im fahrzeugschein steht
da steht nur irgendwas mit 175
ich hab aber 205 50R15 86V
darf ich die überhaupt drauf haben? was beudeuten die einzelnen zahlen?
205 is die breite in mm das weiß ich
was wird der tüv sagen?
Reifengröße?
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KaZaAStyle 24.09.2007, 10:40
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Also mal im Ernst.....
O.k., ich fang mal von Vorne an.
Beispiel: 215/40 R16 82 V
215 = Reifenbreit in mm
40 = Prozentuale Höhe des Reifens zur Breite
R16 = Innendurchmesser des Reifens in Zoll (diese sollte im Idealfall mit der Größe der Felge übereinstimmen
)
82 = Tragfähigkeitsindex
V = zugelassene max. Geschwindigkeit
Bei den Geschwindigkeitskennzeichnungen unterscheidet man zwischen:
G - bis 90km/h
J - bis 100km/h
L - bis 120km/h
M - bis 130km/h
N - bis 140km/h
P - bis 150km/h
Q - bis 160 km/h
R - bis 170km/h
S - bis 180km/h
T - bis 190 km/h
H - bis 210 km/h
V - bis 240 km/h
ZR, W und Y - über 300km/h
Zum TÜV: Du musst natürlich andere Reifengrößen als im Schein stehen Eintragen lassen. Dazu brauchst Du ein Gutachten für die Felge, in dem der von Dir verwendete Reifen für dein Auto zugelassen ist.
Wenn ich mich recht entsinne, ist der 205/50 R15 86V kein Problem. Schau einfach mal im Felgengutachten nach.
In Einzelfällen kann es auch sein, dass der Vorbesitzer den Reifen nicht in den Schein eintragen lassen hat. In diesem Fall müsstest Du eine Extra TÜV-Bescheinigung dafür haben....

O.k., ich fang mal von Vorne an.
Beispiel: 215/40 R16 82 V
215 = Reifenbreit in mm
40 = Prozentuale Höhe des Reifens zur Breite
R16 = Innendurchmesser des Reifens in Zoll (diese sollte im Idealfall mit der Größe der Felge übereinstimmen

82 = Tragfähigkeitsindex
V = zugelassene max. Geschwindigkeit
Bei den Geschwindigkeitskennzeichnungen unterscheidet man zwischen:
G - bis 90km/h
J - bis 100km/h
L - bis 120km/h
M - bis 130km/h
N - bis 140km/h
P - bis 150km/h
Q - bis 160 km/h
R - bis 170km/h
S - bis 180km/h
T - bis 190 km/h
H - bis 210 km/h
V - bis 240 km/h
ZR, W und Y - über 300km/h
Zum TÜV: Du musst natürlich andere Reifengrößen als im Schein stehen Eintragen lassen. Dazu brauchst Du ein Gutachten für die Felge, in dem der von Dir verwendete Reifen für dein Auto zugelassen ist.
Wenn ich mich recht entsinne, ist der 205/50 R15 86V kein Problem. Schau einfach mal im Felgengutachten nach.
In Einzelfällen kann es auch sein, dass der Vorbesitzer den Reifen nicht in den Schein eintragen lassen hat. In diesem Fall müsstest Du eine Extra TÜV-Bescheinigung dafür haben....
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STVO behindert meinen Fahrstil!
danke für deine hilfe! 

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- KFZ-Lehrling
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Wenn Dir dieser Beitrag weitergeholfen hat, verweise ich unauffällig auf meine Renommee-Punkte. Links neben dem Beitrag unter meinem Avatar 
Ich helf doch gerne, wenn ich kann....

Ich helf doch gerne, wenn ich kann....

STVO behindert meinen Fahrstil!
Wenn ich noch ein Vermerk hinzufügen darf:
Die Geschwindigkeitsangabe bei neuen Reifen, darf größer sein als die in deinem Schein angegeben, aber nicht geringer.
Da der Carisma laut Hersteller und Papiere nicht schneller als 200 km/h fährt sind sind serienmäßig Reifen mit H (bis 210 km/h) drauf und standard in den Papieren.
Wenn du nun also neue Reifen kaufst die einen höheren Geschwindigkeitsindex haben, z.B. V ist es kein Problem und musst sie auch nicht extra eintragen lassen.
Solltest du aber z.B. einen Reifen mit dem Buchstabe T (190 km/h) oder niedriger kaufen/raufziehen, gibt es mit dem TÜV Probleme, da die Reifen nicht bis 200 km/h (die laut Hersteller mindestens erreichbar sind) nicht geeignet sind.

Die Geschwindigkeitsangabe bei neuen Reifen, darf größer sein als die in deinem Schein angegeben, aber nicht geringer.
Da der Carisma laut Hersteller und Papiere nicht schneller als 200 km/h fährt sind sind serienmäßig Reifen mit H (bis 210 km/h) drauf und standard in den Papieren.
Wenn du nun also neue Reifen kaufst die einen höheren Geschwindigkeitsindex haben, z.B. V ist es kein Problem und musst sie auch nicht extra eintragen lassen.
Solltest du aber z.B. einen Reifen mit dem Buchstabe T (190 km/h) oder niedriger kaufen/raufziehen, gibt es mit dem TÜV Probleme, da die Reifen nicht bis 200 km/h (die laut Hersteller mindestens erreichbar sind) nicht geeignet sind.

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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Schau, und bei mir sind 185/65 R14 T im Schein eingetragen...
Meine Möhre fährt ja auch nur 180, laut Angabe....
Meine Möhre fährt ja auch nur 180, laut Angabe....

STVO behindert meinen Fahrstil!
Gut ok beim 1.6er wird T angegeben sein, aber auch nur bei den 1.6er Vorfacelifter (und allen 1.9 TD), da die 1.6 Facelifter 185 km/h (Automatik), bzw. 190 km/h (5-Gang).
Wollte damit nur sagen, die Geschwindigkeitsangabe auf den Reifen darf ohne Bedenken höher sein als die in den Papieren als Standard angegeben ist.

Wollte damit nur sagen, die Geschwindigkeitsangabe auf den Reifen darf ohne Bedenken höher sein als die in den Papieren als Standard angegeben ist.

+0

if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
carisma hat am 24.09.2007, 14:29:Wenn ich noch ein Vermerk hinzufügen darf:
Die Geschwindigkeitsangabe bei neuen Reifen, darf größer sein als die in deinem Schein angegeben, aber nicht geringer.
Nicht ganz richtig, wenn ich mich recht entsinne. Du darfst schon Reifen drauf machen, die unter deiner Höchstgeschwindigkeit liegen, nur musst du dann gut sichtbar für dich selber nen Aufkleber hinkleben, der dich auf die Vmax hinweisst. Is bei meinen Winterreifen auch so. Die gehen nur bis 160...
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xx_angel77_xx hat am 24.09.2007, 17:30:carisma hat am 24.09.2007, 14:29:Wenn ich noch ein Vermerk hinzufügen darf:
Die Geschwindigkeitsangabe bei neuen Reifen, darf größer sein als die in deinem Schein angegeben, aber nicht geringer.
Nicht ganz richtig, wenn ich mich recht entsinne. Du darfst schon Reifen drauf machen, die unter deiner Höchstgeschwindigkeit liegen, nur musst du dann gut sichtbar für dich selber nen Aufkleber hinkleben, der dich auf die Vmax hinweisst. Is bei meinen Winterreifen auch so. Die gehen nur bis 160...
Da hast du recht.
Die Ausnahme ist aber nur zuläßig, wenn Reifen das M+S auf der Seitenwand haben erlaubt (Winterreifen).
+ wie schon gesagt muss im Sichtfeld des Fahrers muss ein Hinweis der Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens angebracht werden und der Fahrer darf sie natürlich nicht überschreiten.


if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
carisma hat am 24.09.2007, 18:15:Da hast du recht.
Die Ausnahme ist aber nur zuläßig, wenn Reifen das M+S auf der Seitenwand haben erlaubt (Winterreifen).
Ah... wieder was gelernt

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Und da wirst schon wieder Ärger mit den Grünen bekommen, da seit letztem Winter Winterreifen Pflicht sein dürften..... wird wieder Einzelfallentscheidung sein, aber Fakt ist, das man nun richtige Sommerreifen fürn Sommer und das Gleiche bei Winter braucht. M+S dürfte zumindest für die normalen Pkw nicht mehr gelten aufgrund der Änderungen in StVZO oder weis der Geier was..... So hat es zumindest unser Fahrlehrer beim Bund gelehrt und das sind weis Gott keine Planlosen Menschen / Soldaten...
Gruß
D€
Gruß
D€
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Soll das heißen, dass ich nur Winterreifen mit mind 210 fahren darf?
+0
@D€
versteh ich jetzt nicht?!
M+S sind doch Winterreifen!
Und das mit dem Gesetz sehe ich ziemlich undeutlich ob Pflicht oder nicht, denn
(Stand Mai 2006) Quelle
Wie man daraus ließt, heißt es die Bereifung dem Wetterverhältnisse anzupassen.
Sprich wenn im Winter mit einmal 15°C sind, könnte ich auch mit Sommerreifen fahren.
Im Prinzip ist es alles wieder eine Versicherungssache, baust du ein Unfall mit Sommerreifen hast keine Schuld, haste trotzdem die A*-Karte.
Mir ist aber nix bekannt, das Winterreifen jetzt auch mindestens den selben Geschindigkeitsindex haben müssen.
Siehe dazu auch ADAC neue Winterreifen-Verordnung
und weil dort nix über das Geschwindigkeitsindex steht, zählt meiner Meinung weiterhin das: ADAC Geschwindigkeits-Index von Winterreifen
versteh ich jetzt nicht?!
M+S sind doch Winterreifen!
Und das mit dem Gesetz sehe ich ziemlich undeutlich ob Pflicht oder nicht, denn
KFZ-Auskunft hat folgendes:der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert. In Paragraph zwei heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
[...]
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür.
(Stand Mai 2006) Quelle
Wie man daraus ließt, heißt es die Bereifung dem Wetterverhältnisse anzupassen.
Sprich wenn im Winter mit einmal 15°C sind, könnte ich auch mit Sommerreifen fahren.
Im Prinzip ist es alles wieder eine Versicherungssache, baust du ein Unfall mit Sommerreifen hast keine Schuld, haste trotzdem die A*-Karte.
Mir ist aber nix bekannt, das Winterreifen jetzt auch mindestens den selben Geschindigkeitsindex haben müssen.
Siehe dazu auch ADAC neue Winterreifen-Verordnung
und weil dort nix über das Geschwindigkeitsindex steht, zählt meiner Meinung weiterhin das: ADAC Geschwindigkeits-Index von Winterreifen
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if ($ahnung == false or $problem == true)
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