Das deutsche Recht baut auf dem Europäischen Recht auf.
Und übrigens, in Sachen Phonomessung: Darf in keinen Räumen stattfinden, Gerät darf nicht auf dem Boden liegen. Denn dank physikalischem Verständnis von Schallwellen und Reflektionen weiß eigentlich jeder, dass am Boden immer mehr gemessen wird, als wenn man das Gerät in der Luft hält, wo die Schallwellen entweichen können und nicht gerade da, wo sie zurückgeworfen werden.
So, und wenn das ein Kfz-Sachverständige nicht weiß, dann gehört der zurück auf die Schulbank zum Lehrgang.
Übrigens, schaut mal...
Durchführung einer Hauptuntersuchung (Anlage zur StVZO)