Hallo :)
Wenn ich ich ein angemeldetes Fahrzeug verkaufe(in diesem Fall mein angemeldetes Motorrad), ist doch der Käufer verpflichtet das Fahrzeug sofort umzumelden oder?
Habt ihr sonst noch Tipps die ich beachten sollte?
gruß Mario
Angemeldetes Fahrzeug verkaufen
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Goofy 07.09.2008, 13:47
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Beobachter: Goofy, Schmanta
Du musst der Zulassungsstelle und die Versicherung darüber informieren, das du dein Fahrzeug verkaufst.
[qoute]Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen umzumelden. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie das Fahrzeug auch erst nach erfolgter Ummeldung übergeben oder das Auto vor dem Verkauf abmelden.[/qoute]
Hier hast du z.B. eine komplette Übersicht
[qoute]Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen umzumelden. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie das Fahrzeug auch erst nach erfolgter Ummeldung übergeben oder das Auto vor dem Verkauf abmelden.[/qoute]
Hier hast du z.B. eine komplette Übersicht
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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Afaik ist er dazu nicht automatisch verpflichtet.
Man kann im Kaufvertrag ankreuzen das der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug umzumelden bzw. abzumelden!
Einen Kaufvertrag würde ich persönlich immer abschliessen! Bekommst bei jedem ADAC welche.
Man kann im Kaufvertrag ankreuzen das der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug umzumelden bzw. abzumelden!
Einen Kaufvertrag würde ich persönlich immer abschliessen! Bekommst bei jedem ADAC welche.
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- Hobby-Tuner (500+)
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TobiDel hat am 07.09.2008, 14:59:Einen Kaufvertrag würde ich persönlich immer abschliessen! Bekommst bei jedem ADAC welche.
Die meisten Versicherungen, händigen auch welche aus.
Frag einfach mal bei deiner nach, die können dir dann auch noch mal was zur kompletten abwicklung sagen, was du zu beachten hast.
TobiDel hat am 07.09.2008, 14:59:Afaik ist er dazu nicht automatisch verpflichtet
Würde ich nicht sagen:
vkb.de hat:Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen umzumelden. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie das Fahrzeug auch erst nach erfolgter Ummeldung übergeben oder das Auto vor dem Verkauf abmelden
Auch hier noch einmal nachzulesen: AnwaltOnline.org
Ausserdem ist es immer vom Vorteil selber auch noch bei der Zulassungstelle & Versicherung mit Name, Kennzeichen, Datum Uhrzeit usw. zu melden.
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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Auf vkb.de steht das es in 3 tagen geschehen muss, aber die beziehen sich auf kein Gesetz.
Und auf AnwaltOnline.org steht nichts von 3 Tagen.
Und auf AnwaltOnline.org steht nichts von 3 Tagen.
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- Hobby-Tuner (500+)
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Wie auch immer, deine Frage wurde richtig beantwortet, du musst der Zulassungsstelle den Verkauf melden, Versicherung weiß ich nicht, ist aber logisch!
Dann noch wichtig, wenn du es angemeldet verkaufst, dann nur mit Kaufvertrag, und in diesem steht das Datum UND die Uhrzeit des Verkaufs!!! Warum die Uhrzeit? Ganz einfach, der neue Besitzer haut ab, und 5min später knallt er durch den Blitzer, der auch noch von hinten blitzt (damit sichs in deinem Fall auch lohnt
). Dann bist du erstmal fällig! Also geh einfach auf Nummer sicher und schreib die Uhrzeit dazu...
Dann noch wichtig, wenn du es angemeldet verkaufst, dann nur mit Kaufvertrag, und in diesem steht das Datum UND die Uhrzeit des Verkaufs!!! Warum die Uhrzeit? Ganz einfach, der neue Besitzer haut ab, und 5min später knallt er durch den Blitzer, der auch noch von hinten blitzt (damit sichs in deinem Fall auch lohnt

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Also ich habe meinen alten letzten Freitag in Zahlung gegeben (die melden den für mich auch ab), wird am Dienstag abgemeldet und hab der Zulassungsstelle noch nichts davon verraten!
Sowas geht alles automatisch, die Zulassungsstelle schreibt dann meine Versicherung an und so nimmt das seinen lauf!

Sowas geht alles automatisch, die Zulassungsstelle schreibt dann meine Versicherung an und so nimmt das seinen lauf!
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Ist bei dir aber kein Privatverkauf richtig? Weil automatisch geht da nichts, der "Stein" muss schon ins Rollen gebracht werden!
Und wenn man Privat verkauft, muss man das selber machen.
Verkauft man sein KFZ einem Händler, übernimmt der den Ablauf komplett - und man bekommt davon nichts mit (eben "automatisch"!).
Und wenn man Privat verkauft, muss man das selber machen.
Verkauft man sein KFZ einem Händler, übernimmt der den Ablauf komplett - und man bekommt davon nichts mit (eben "automatisch"!).
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Ja, issn Händler, hab ich vergessen zu erwähnen!
Aber ist das nicht egal wer das Kfz kauft? Inzahlungnahme unterscheidet sich in dem Fall ja nicht von einen Kauf?!
Mit "automatisch" meinte ich natürlich das der Käufer das durchs abmelden in gang bringt und der Rest von selbst läuft. So war das auch als ich vor 5 Jahren mein damaliges Leichtkraftrad verkauft hab.
So sind meine bisherigen Erfahrungen, obs immer so richtig war möchte ich damit nicht behaupten.
Aber ist das nicht egal wer das Kfz kauft? Inzahlungnahme unterscheidet sich in dem Fall ja nicht von einen Kauf?!
Mit "automatisch" meinte ich natürlich das der Käufer das durchs abmelden in gang bringt und der Rest von selbst läuft. So war das auch als ich vor 5 Jahren mein damaliges Leichtkraftrad verkauft hab.
So sind meine bisherigen Erfahrungen, obs immer so richtig war möchte ich damit nicht behaupten.
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- Hobby-Tuner (500+)
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Also ich selber hab damit noch keine praktischen Erfahrung machen können, aber mache grad den A Führerschein, und da gab es eine theorie Frage die in etwa so lautete:
Was muss der Halter machen wenn er ein zugelassenes KFZ verkauft:
Richtige Antworten:
- Versicherung melden,
- Zulassungsstelle melden ...
Was muss der Halter machen wenn er ein zugelassenes KFZ verkauft:
Richtige Antworten:
- Versicherung melden,
- Zulassungsstelle melden ...
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Ok, dann wird das mal als richtige Vorgehensweise im Hinterkopf behalten.
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- Hobby-Tuner (500+)
- 31.08.2008
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vielen dank für die antworten.. die haben mir sehr geholfen 

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