Hallo zusammen,
habe folgendes Problem und zwar habe ich mir Eibach Federn bestellt bei denen nun in der ABE unter 1. Verwendungsbereich die EG-BE Nummer: e4*93/81*0005*... steht, aber bei mir steht leider im Fahrzeugschein die EG-BE Nummer: e4*98/14*0005*15. Stellt das nun ein Problem dar? Passen jetzt überhaupt die Federn in mein Fahrzeug und wenn ja, gäbe es wegen der anderen EG-BE Nummer polizeilich gesehen ärger?
Danke für antworten im Vorraus!
EG-BE Nummer auf ABE
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Scriptor 16.09.2008, 16:24
6 Beiträge • Seite 1 von 1
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Servas.
Weder passen die Federn, noch sind sie zugelassen.
WENN EG, dann müssen die Daten übereinstimmen.
LG
Martin
Weder passen die Federn, noch sind sie zugelassen.
WENN EG, dann müssen die Daten übereinstimmen.
LG
Martin
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Kann es vielleicht sein, das die EG-BE nummer auf der ABE für den Vorfacelift ist? Denn sonst stimmt ja alles, steht ja für Mitsubishi Carisma 1.6, 1.8 GDI und 1.9.
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da würd ich am besten mal beim tüv vorbeigehn und fragen was die dazu meinen.
ich mein wenn da n e-prüfzeichen drauf is muss des doch garnet eingetragen werden?!?
oder is "e4" und des e mit dem kreis drumrum wieder was anderes??
kann mir ja kaum vorstellen das es n eintragungsfreies fahrwerk bzw federn gibt.
also ab zum tüv,antworten holen und hier reinschreiben
ich mein wenn da n e-prüfzeichen drauf is muss des doch garnet eingetragen werden?!?
oder is "e4" und des e mit dem kreis drumrum wieder was anderes??
kann mir ja kaum vorstellen das es n eintragungsfreies fahrwerk bzw federn gibt.
also ab zum tüv,antworten holen und hier reinschreiben
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Hausfrauentip #21 : Salat schmeckt viel besser wenn er kurz vor dem servieren durch Steaks ersetzt wird
Servas.
Die EG-BE (Europäische Gemeinschaft-Betriebserlaubniss) ist deine FAHRZEUG-Identifikation.........also um welches Aut es sich handelt.
Sind da 2 verschiedene EG-BE Angaben in der ABE (Allgemeine Betriebserlaubniss) sind es auch 2 verschiedene Fahrzeuge.
Wie Du richtig erkannt hast:
Vorface = e4*93/81*0005*00 Gemäß Richtlinie 70/156/EWG (Euopäische WirtschaftsGemeinschaft) Ist sicher, da meine Vorface und gleiche Nummer.
Facelift = e4*98/14*0005*15. (Denke ich, kann ja einer Vergleichen)
Somit ist das Fahrwerk im Grunde unpassend und NICHT zugelassen für den Facelift.
LG
Martin
Die EG-BE (Europäische Gemeinschaft-Betriebserlaubniss) ist deine FAHRZEUG-Identifikation.........also um welches Aut es sich handelt.
Sind da 2 verschiedene EG-BE Angaben in der ABE (Allgemeine Betriebserlaubniss) sind es auch 2 verschiedene Fahrzeuge.
Wie Du richtig erkannt hast:
Vorface = e4*93/81*0005*00 Gemäß Richtlinie 70/156/EWG (Euopäische WirtschaftsGemeinschaft) Ist sicher, da meine Vorface und gleiche Nummer.
Facelift = e4*98/14*0005*15. (Denke ich, kann ja einer Vergleichen)
Somit ist das Fahrwerk im Grunde unpassend und NICHT zugelassen für den Facelift.
LG
Martin
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So hat sich geklärt, in der ABE, die nicht mehr gültig ist, stand nur der Vorface. Im Teilegutachten, dass der Händler mir hat zukommen lassen ist meiner vermerkt!
Und nur zur Info von Eibach selbst, beim Facelift gibt es keine Unterschiede bei den Federn! Egal welchen Motor man hat, die Dämpfer sind gleich!
Und nur zur Info von Eibach selbst, beim Facelift gibt es keine Unterschiede bei den Federn! Egal welchen Motor man hat, die Dämpfer sind gleich!
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